Luxemburg setzt Verpflichtung der Entsendemeldung für Fahrer aus
BGL interveniert erfolgreich gegen luxemburgische Entsendeformalitäten, die kurzfristige Beförderungen faktisch unmöglich gemacht hätten

Frankfurt am Main, 22.01.2018 (PresseBox) - Die seit Sommer 2017 in Luxemburg angewandten Entsenderegelungen für mobiles Personal im Transportbereich sind bis auf Weiteres ausgesetzt worden. In den vergangenen Monaten hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik & Entsorgung e.V. (BGL) mehrfach bei der EU-Kommission, dem zuständigen luxemburgischen Arbeitsministerium und bei der Deutschen Bundesregierung gegen die unzumutbaren bürokratischen Hürden für ausländische Transportunternehmen interveniert. Die luxemburgische Gesetzgebung berücksichtigte eindeutig nicht die Besonderheiten des mobilen Personals im Verkehr. So musste für jede einzelne Fahrt jeder Fahrer bei den luxemburgischen Behörden angemeldet werden und die luxemburgischen Mindestlohnvorschriften einhalten. Voraussetzungen für den Zugang zum elektronischen Entsendeportal war der Nachweis einer luxemburgischen Mehrwertsteuer-ID-Nummer sowie eine Registrierung beim Mittelstandsministerium über gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg. Der BGL hinterlegte bei der EU-Kommission und den zuständigen Ministerien in Luxemburg und Deutschland, dass diese Hürden es unmöglich machten, kurzfristige Transporte von und nach Luxemburg bzw. in Luxemburg durchzuführen und einem faktischen Marktausschluss gleichkommen. Der Verwaltungsaufwand der Anmeldung in Luxemburg stand in keinem Verhältnis zu dem bei der Durchführung einer Transportdienstleistung in der Regel nur wenige Stunden dauernden Aufenthalt in Luxemburg.

 

Der BGL begrüßt daher die Entscheidung der luxemburgischen Regierung, die für die Entsendemeldungen zuständige Arbeitsbehörde ITM (Inspection du Travail et des Mines) anzuweisen, dass bis zu einer Einigung über die Festlegung neuer Entsendevorschriften im Straßenverkehr auf EU-Ebene die Entsendemeldepflichten und die Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für Fahrer im Straßengüter- und -personenverkehr ausgesetzt werden.
Logistik
[pressebox.de] · 22.01.2018 · 16:43 Uhr
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