Kruzifixe in Bayerns Schulen sollen bleiben

München (dpa) - Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sollen Kruzifixe in bayerischen Schulen hängen bleiben. Das bekräftigten Kultusminister Ludwig Spaenle und Europaministerin Emilia Müller (beide CSU) ebenso wie FDP-Landtagsfraktionschef Thomas Hacker am Mittwoch.

Der Gerichtshof in Straßburg hatte am Dienstag geurteilt, ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule in Italien verletze die Religionsfreiheit der Schüler.

Spaenle betonte, er sehe keine direkten Auswirkungen des Urteils auf Bayern. Müller sagte: «Wir haben eine klare Rechtslage.» In Bayern gebe es seit 1995 einen Mechanismus zur Lösung von Konfliktfällen. Demnach sollen in Klassenzimmern grundsätzlich Kreuze hängen. Sollte sich ein Schüler oder Lehrer aber daran stoßen und glaubhaft darlegen können, dass er sich diskriminiert fühlt, so muss die jeweilige Schule entscheiden, ob das Kreuz in den Räumen abgehängt wird oder nicht.

Der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), kritisierte das Kruzifix-Urteil scharf. Singhammer sprach am Mittwoch von einem «klassischen Fehlurteil». Mit dem Verbot, Kreuzzeichen in italienschen Klassenzimmern anzubringen, kassiere der Menschengerichtshof seine eigenen Grundlagen.

Kreuzzeichen seien ein sichtbares Symbol einer klaren Werteorientierung, «nämlich dem Schutz der Würde aller Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welchen religiösen Bekenntnisses». Die Richter hätten mit ihrem Urteil nach dem Empfinden vieler EU-Bürger nicht «im Namen des Volkes» gesprochen. «Das Bekenntnis zum Atheismus darf nicht privilegiert und die christlichen Glaubensinhalte nicht diskriminiert werden», sagte Singhammer.

Nach dem am Vortag von dem Gericht in Straßburg veröffentlichten Urteil verletzt ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer staatlichen italienischen Schule die Religionsfreiheit der Schüler. 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ähnlich geurteilt und die Anordnung in der bayerischen Volksschulordnung zum Anbringen von Kreuzen als verfassungswidrig aufgehoben.

Religion / Justiz / Reaktionen
04.11.2009 · 14:46 Uhr
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