Irreführung bei Altersangaben von Pferden
(lifepr) Düsseldorf, 27.03.2015 - Pferdehändler, die bei ihren Verkaufspferden das Alter nur schätzen oder falsche Altersangaben der Vorbesitzer ohne Prüfung übernehmen, handeln rechtswidrig, wenn sie das Tier mit einer falschen Altersangabe verkaufen. ARAG Experten weisen auf einen konkreten Fall hin, in dem ein Pferdehändler das bereits verkaufte Tier zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten musste. Die Richter waren sogar der Ansicht, dass der Verkäufer arglistig gehandelt und den Käufer über die wesentlichen Eigenschaften des Pferdes getäuscht hatte. Ein Käufer muss davon ausgehen können, dass sich auch ein Wiederverkäufer genau über das Alter des Pferdes informiert und sich die entsprechende Sachkenntnis verschafft (LG Lübeck, Az.: 14 S 80/94).