Gebiete mit Sonderregelungen
(lifepr) Düsseldorf, 23.07.2015 - Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind! Es gibt aber auch innerhalb der EU Sonderregelungen. So gibt es einige Gebiete und Regionen, die zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten gehören, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Daher gelten für sie die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten. Reisemitbringsel aus diesen Gebieten sind daher nur abgabenfrei, wenn sie innerhalb der Reisefreigrenzen für Waren aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden. Ist dies nicht der Fall, werden Zollgebühren fällig - und die können es in sich haben, warnen ARAG Experten. Gebiete mit Sonderregelungen sind:
- Büsingen
- Helgoland
- die Inselgruppe Färöer
- Grönland
- Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete
- Livigno und Campione d'Italia sowie ein zu Italien gehörender Teil des Luganer Sees
- Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
- Ceuta und Melilla und der nördliche (türkische) Teil Zyperns, in dem die Regierung Zyperns keine tatsächliche Kontrolle ausübt
- Gibraltar
- Büsingen
- Helgoland
- die Inselgruppe Färöer
- Grönland
- Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete
- Livigno und Campione d'Italia sowie ein zu Italien gehörender Teil des Luganer Sees
- Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
- Ceuta und Melilla und der nördliche (türkische) Teil Zyperns, in dem die Regierung Zyperns keine tatsächliche Kontrolle ausübt
- Gibraltar