EU erleichtert Strafverfolgung ausländischer Kämpfer

Brüssel (dpa) - Reisen in ausländische Terrorcamps werden europaweit strafbar. Auch die Rekrutierung angehender Täter, die Anleitung zum Bau von Waffen oder die Terrorfinanzierung werden ausdrücklich unter Strafe gestellt. Darauf haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments verständigt. Für Deutschland dürfte sich dabei nach früheren Angaben nicht allzu viel ändern. Die Bundesregierung hat ihr Strafrecht bereits an die entsprechende UN-Resolution angepasst und die strafrechtliche Verfolgung von Terrorfinanzierung geregelt.

EU / Terrorismus
05.12.2016 · 22:44 Uhr
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