raptor230961
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- 24 Juli 2016
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„Das Ende der Fahnenstange erreichen“
Bedeutung: Es ist eine Grenze erreicht, an der es nicht weitergeht. Beziehungsweise eine Steigerung seiner Persönlichkeit, Charakters, Intelligenz oder Fitness ist nicht mehr möglich.
Herkunft: Eine Fahnenstange ist ein Mast aus den diversesten Werkstoffen (Holz, Metall, Glasfaser, …). Die Länge der Fahnenstange bestimmt die Größe der Flagge. Die Fahne wird an einem Seil über eine Rolle „gehißt“ (nach oben gezogen) und dann befestigt.
Wenn die Fahne ganz oben ist - kann man sie nicht noch höher ziehen: Man hat „das Ende der Fahnenstange erreicht“.
Dabei sind einige Vorschriften zu beachten: Die Fahne darf den Boden nicht berühren. Sie darf nur in einem Notfall verkehrt herum gehißt werden. Während die Fahne nach oben gezogen wird nimmt man Haltung an – man unterbricht jede Handlung, die man gerade tätigt. Was viele nicht wissen: Das Hissen der „Bundesflagge“ (Schwarz, Rot, Gelb mit dem „Bundesadler“ ist für Privatpersonen verboten. Trotzdem sieht man immer wieder die Bundesflagge in Gärten und vor privaten Häusern – anscheinend gibt es keine Polizisten, die sich um dieses Gesetz kümmern! Das hissen der „DDR-Flagge hingegen ist immer noch erlaubt. Die Fahnen des dritten Reiches hingegen sind verboten. Sowohl die „Schwarz-Weiß-Rot“-Flagge, als auch die rote Fahne mit dem weißen Kreis und dem Hakenkreuz, die Reichskriegsflagge und alle anderen Dienstflaggen. Das Selbe gilt auch für die Reichskriegsflagge aus dem Ersten Weltkrieg. Ansonsten kann man ja nach Interesse und Geschmack so ziemlich jede Fahne hissen, die man möchte. Ob die amerikanische Flagge, die „Geschäftsfahne“, die Fahne mit dem Wappen der Stadt, eine Flagge mit dem Familienwappen oder die Flagge mit einer Nachricht (Goldene Hochzeit, Heiratsantrag …)
Bedeutung: Es ist eine Grenze erreicht, an der es nicht weitergeht. Beziehungsweise eine Steigerung seiner Persönlichkeit, Charakters, Intelligenz oder Fitness ist nicht mehr möglich.
Herkunft: Eine Fahnenstange ist ein Mast aus den diversesten Werkstoffen (Holz, Metall, Glasfaser, …). Die Länge der Fahnenstange bestimmt die Größe der Flagge. Die Fahne wird an einem Seil über eine Rolle „gehißt“ (nach oben gezogen) und dann befestigt.
Wenn die Fahne ganz oben ist - kann man sie nicht noch höher ziehen: Man hat „das Ende der Fahnenstange erreicht“.
Dabei sind einige Vorschriften zu beachten: Die Fahne darf den Boden nicht berühren. Sie darf nur in einem Notfall verkehrt herum gehißt werden. Während die Fahne nach oben gezogen wird nimmt man Haltung an – man unterbricht jede Handlung, die man gerade tätigt. Was viele nicht wissen: Das Hissen der „Bundesflagge“ (Schwarz, Rot, Gelb mit dem „Bundesadler“ ist für Privatpersonen verboten. Trotzdem sieht man immer wieder die Bundesflagge in Gärten und vor privaten Häusern – anscheinend gibt es keine Polizisten, die sich um dieses Gesetz kümmern! Das hissen der „DDR-Flagge hingegen ist immer noch erlaubt. Die Fahnen des dritten Reiches hingegen sind verboten. Sowohl die „Schwarz-Weiß-Rot“-Flagge, als auch die rote Fahne mit dem weißen Kreis und dem Hakenkreuz, die Reichskriegsflagge und alle anderen Dienstflaggen. Das Selbe gilt auch für die Reichskriegsflagge aus dem Ersten Weltkrieg. Ansonsten kann man ja nach Interesse und Geschmack so ziemlich jede Fahne hissen, die man möchte. Ob die amerikanische Flagge, die „Geschäftsfahne“, die Fahne mit dem Wappen der Stadt, eine Flagge mit dem Familienwappen oder die Flagge mit einer Nachricht (Goldene Hochzeit, Heiratsantrag …)
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