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aber sie ist definitiv deine
Soweit ich mich erinnern kann gehen "fremde" Dinge wie in deinem Fall die ja dann dir nicht zusteht sondern dem rechtmäßigen Besitzer erst nach 10 Jahren in dein Eigentum über. Ich mein sowas im Kopf zu haben. Aber ich würde mir persönlich selber keinen Kopf machen,ich glaub nicht das die jetzt noch kommen werden.
Nicht hinterlegungsfähige Waren kann der Verkäufer öffentlich versteigern lassen, nachdem er dem Käufer die Versteigerung angedroht hat. Ort und Zeit der Versteigerung müssen dem Käufer ebenfalls mitgeteilt werden.
Ja, ist es. Es geht dabei um jede Art von Schuldverhältnis.Die Frage ist, was das Gericht hierzu sagt, weil er ja der "Käufer" ist und nicht der Verkäufer des Gegenstandes, der Verkäufer sollte die Ware ja wieder abholen.
Ist die Frage ob dieser Falll auch damit abgedeckt ist!?
Du kannst das Ding weg werfen.
was ist wenn das "ding" bei einem verkauf noch ca. 200 euro bringen würde?
wäre ich doch blöd wenn ichs wegschmeißen würde
Richtig, aber weg werfen darfst du es, denn du bist kein Lagerhaus.Die 200 Euro stehen aber dem Eigentümer zu. Und der bist nicht Du.
Du darfst fremdes Eigentum einfach so wegwerfen? Woraus schliesst Du das?Richtig, aber weg werfen darfst du es, denn du bist kein Lagerhaus.
Eigentumsrechte hin oder her, ganz ehrlich, ich hätte das Teil wohl schon vor nem Jahr verkauft. Falls sich die Firma dann doch bei mir gemeldet hätte, hätte ich ihr eine Rechnung mit Lagerhaltungskosten reingedrückt, die wohl den Warenwert überschritten hätte.was ist wenn das "ding" bei einem verkauf noch ca. 200 euro bringen würde?
wäre ich doch blöd wenn ichs wegschmeißen würde