News Verfassungsgericht: Rechtsextremismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
7.318
206
Folgende News wurde am 18.11.2009 um 07:56:00 Uhr veröffentlicht:
Verfassungsgericht: Rechtsextremismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen
Shortnews

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in letzter Instanz ein neues Gesetz gebilligt, das die Verehrung von Nazigrößen wie Rudolf Heß als Volksverhetzung verbietet. Angesichts des Grauens und des Schreckens, den das NS-Regime über Deutschland und den Rest der Welt gebracht hat, ist eine Ausnahme der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Volksverhetzung rechtens, so die Richter. Auch der neue Paragraph, der die Verehrung von Nazigrößen unter Strafe stellt, ist von dieser Ausnahme betroffen. Durch das neue Gesetz können Naziaufmärsche, wie sie beispielsweise jährlich in Wunsiedel stattfinden, verboten werden.
 
Und darf man dann Stalin und Mao auch nicht mehr verehren?

Ich mag auch keine Aufmärsche wie in Wunsiedel, sie sind mir aber deutlich lieber als diese Einschränkungen unseres Grundrechts.

Marty
 
Sehe ich auch so, sehe das nciht als Grundrecht an.
Ich würde eher sagen ins Grundgesetzt sollte rein, das es die Pflicht des Staates ist Volksverhetzungen zu unterbinden!
 
Das Grundrecht Mörder zu verehren? Also ich weiß ja nicht...

Das Grundrecht, an das zu glauben, was man will.

Ich würde eher sagen ins Grundgesetzt sollte rein, das es die Pflicht des Staates ist Volksverhetzungen zu unterbinden!
Volksverhetzung ist ein Straftatbestand. Das reicht doch.

Was an einem Poster von Rudolf Heß im Wohnzimmer Volksverhetzung sein soll, verstehe ich nicht. Mao-Bibel im Schrank? Du Volksverhetzer.

Was ist denn "Verehrung von Nazigrössen"?

Marty
 
Da glauben die obersten Richter unseres Landes doch tatsächlich man könnte Meinungen verbieten.

Grundrechte sollten dort eingeschränkt werden wo es notwendig ist um die Allgemeinheit wirksam zu schützen. Weder allerdings unterbindet man Meinungen wenn man sie verbietet, noch gefährden Meinungen die Allgemeinheit. Schade das unsere Demokratie noch immer für so schwach gehalten wird, dass man glaubt einigen Idioten das Maul verbieten zu müssen. Schade das man nicht bereit ist tatsächliche Meinungsfreiheit zu praktizieren.
 
Tjo, weils die Regierenden ned schaffen, die NPD zu verbieten, versuchts man so.
War ja nur ne Frage der Zeit, bis sich ihre Angst vor den Protetswählern in bahre Münze umwandelt.

Muss sich der gute Deutsche eben ne andere kleine Partei suchen, um diese zu pushen :LOL:
 
@ All: Lest mal die Pressemitteilung des BVerfG dazu.

Dort wir deutlich klargestellt, dass die Meinung an sich nicht eingeschränkt wird. Lediglich die öffentliche Zurschaustellung im Rahmen einer Versammlung wird durch § 130 Abs. 4 StGB in Frage gestellt und nur dies hat das BVerfG auch bestätigt.

Es distanziert sich sogar ausdrücklich von einem allumfassenden Verbot rechstradikalen Gedankenguts:

Zitat aus der Pressemitteilung des BVerfG (Auszug):

Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als
wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und
menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die
Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale
Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem
Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus. Den damit verbundenen
Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des
Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen
Diskurs zu.
 
Eben. Es wird ja auch niemand dafür angezeigt, einen Polizisten für einen Idioten zu halten (Meinung). Es laut zu sagen ist nun mal ein anderes Ding.
 
@Baffi: Vielen Dank für den Link!

Ich kann die Argumentation des Verfassungsgerichtes schon nachvollziehen. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist hier legitim um den öffentlichen Frieden zu schützen. Er ist gefährdet weil nationalsozialistisches Gedankengut (und dessen öffentliche Zurschaustellung) in besonderem Maße tja... "anstößig" ist. Ein Begründungsaspekt hierbei ist auch die deutsche Historie.

Dennoch: Was hier betrieben wird ist Diskriminierung. Anstoß nehme ich auch an anderen Äußerungen und Ideologiebekundungen. Wer darüber hinaus zur Straftat aufruft, der kann rechtlich sowieso belangt werden.

Ich kann nicht verstehen warum unser Land das nötig hat. Lasst sie doch Heß öffentlich verehren - die Gegendemonstranten werden in der Überzahl sein. Jeder einzelne Heß-Vereherer wird doch durch eine solche Rechtssprechung in seiner Ideologie bestätigt. Die öffentliche Debatte suchen, Demokratie leben ist doch hier viel sinnvoller. Und der deutsche Staat hat genügend andere Möglichkeiten sich vom Nationalsozialismus zu distanzieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun gut. Dann sollte Deine Kritik aber eher den Gesetzgeber treffen, als die Verfassungsrichter. Die haben den § 130 Abs. 4 StGB nämlich nicht beschlossen.

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass auf solchen Veranstaltungen dann auch weitergehende Handlungen i.S.d Volksverhetzung stattfinden. Ebenso ist mit starken Gegendemonstrationen zu rechnen, die evtl. auch zu einer Gefährdung führen, wegen mitlaufenden Autonomen, die Ärger gern suchen.

Insofern denke ich, dass es zumindest gute Argumente gibt, solche Veranstaltungen zu verbieten. Ob sich die Mehrheit dann diesen Argumenten anschließt, oder der freien Meinungsäußerung den höheren Stellenwert einräumt ist dann wieder eine Sache der politischen Diskussion.
 
Nun gut. Dann sollte Deine Kritik aber eher den Gesetzgeber treffen, als die Verfassungsrichter. Die haben den § 130 Abs. 4 StGB nämlich nicht beschlossen.
Das ist richtig, aber dieses Urteil ist nun mal Anlass der Diskussion. Dabei kann man schon die Richter kritisieren, wenn sie solche Gesetze zulassen. Aber Du hast ja nun selber die Presseerklärung dazu gepostet, da wird das ja erklärt.

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass auf solchen Veranstaltungen dann auch weitergehende Handlungen i.S.d Volksverhetzung stattfinden. Ebenso ist mit starken Gegendemonstrationen zu rechnen, die evtl. auch zu einer Gefährdung führen, wegen mitlaufenden Autonomen, die Ärger gern suchen.
Du würdest damit im Endeffekt jede Demnstration verbietbar machen, weil es ja Gegendemonstranten geben könnte, die dann gewalttätig werden. Das kann es doch nicht sein.

Insofern denke ich, dass es zumindest gute Argumente gibt, solche Veranstaltungen zu verbieten.
Sicher gibt es die, es gibt aber eines, was absolut und stark dagegen spricht: Die Meinungsfreiheit. Und die ist in Deutschland durchaus schon zu stark eingeschränkt.

Wir müssen keine Meinungen und öffentlichen Äusserungen verbieten, wenn wir als Demokratie stark genug sind, gegen solche Meinungen zu stehen.

Das Verbot der Holocaust-Leugnung ist so ein Thema: Man kann sich damit nicht auseinandersetzen und die Lügen, die von Leugnern gebracht werden, vernünftig widerlegen, weil die Leugner ja gar nicht öffentlich diskutieren dürfen und man sie damit auch nicht entlarven kann. So sitzen sie in Kanada und verbreiten von Ort ihre Hetzparolen. Ist uns damit geholfen?

Ich möchte meinem Sohn nicht irgendwann sagen müssen: "Du lebst in einem freien Land, du darfst Deine Meinung frei äussern, aber bitte beachte, dass es knapp 50 Sachen gibt, die man nicht leugnen darf!"

Und wieso wird hier nur über Nazis gesprochen? Was ist mit Stalin, Mao, den Siedlern in den USA, Türken etc.? Oder, um in Deutschland zu bleiben: die RAF? Ich darf also weiterhin leugnen, dass es RAF-Morde gegeben hat (was Blödsinn ist), aber nicht mehr behaupten, dass Rudolf Heß eigentlich ein ganz netter Mann war und das das ganz toll war, wie er als Friedensbote nach England geflogen ist (was ebenfalls Blödsinn ist)?

Ich finde diese Richtung nicht gut.

Marty
 
Schon klar. Mir kam es nur merkwürdig vor, dass Marty nach der ganzen Diskussion diese Aussage trifft.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer Demonstration "in Gedenken an Rudolf Heß" gebilligt und solch einer Demonstration grundsätzlich einen Verstoss gegen §130 Abs. 4 Stgb zugesprochen und deshalb geurteilt, dass solch ein Verbot rechtskonform ist.

Wenn das öffentliche Gedenken schon volksverhetzend ist, dann doch sicherlich auch die öffentliche Verharmlosung wie in meinem Beispiel, oder nicht? Und da war meine Frage eben, wie sich das mit Mao, Stalin und anderen Despoten und Mördern wie bei der RAF anders verhält?

Marty
 
Der § 130 Abs. 4 StGB hat noch weitere Voraussetzungen. Die Leugnung allein reicht hier nicht aus.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Niemand verbietet Dir also in sachlichem Ton über den Nationalsozialismus oder die handelnden Personen zu diskutieren. Das wäre ja auch sehr kontraproduktiv...
 
Ansonsten müssten ja die Bücher von Guido Knopp auf dem Index stehen... :biggrin:

Und die Veranstaltung für Rudolf Heß ist traditionell eine Plattform für die Verharmlosung der NS-Zeit.

Ironischerweise hätte Rudolf Heß die Neonazi-Aufmärsche "für ihn" zu Lebzeiten wohl gemieden.
Er hat (historisch belegt) Neonazis immer als "Spinner" und "Idioten" bezeichnet... :evil: