tricky.at *und es geht weiter*

Dj-TK schrieb:
Mmmhh was is jetzt eigentlich...Garnichts weiter passiert? Oder ist höchstwarscheinlich der MB schon in arbeit? :ugly:
Der wird sich hüten und MB's verschicken. Erstmal müßte er die Kosten auslegen und zweitens dürfte ihm schon klar sein, daß es dann Widersprüche hagelt.

Und vom Schweizer Dreikäsehoch wird wohl auch nix mehr kommen. Unsere Rübennase wird sich wohl einen anderen "Inkasso"-Heini suchen oder einfach eine Mail faken....
 
(2) Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Allein diese Klausel ist schon unwirksam, da sie gegen das BGB verstößt. Laut BGB hat man im Internet oder in Versandthäusern unabhängig von vertraglichen festgelegten Bestimmungen ein 14 tägiges Wiederrufsrecht. Ich habe nur diese Klausel herausgesucht, um mal ein Beispiel zu nennen.

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von dem Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Dienstleister insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.

Schadensersatz zu fordern + Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist schon besonders dreißt.
 
Oseidon schrieb:
Allein diese Klausel ist schon unwirksam, da sie gegen das BGB verstößt. Laut BGB hat man im Internet oder in Versandthäusern unabhängig von vertraglichen festgelegten Bestimmungen ein 14 tägiges Wiederrufsrecht. Ich habe nur diese Klausel herausgesucht, um mal ein Beispiel zu nennen.

Da hast du nicht ganz genau hingesehen:
BGB 312d schrieb:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1.
bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,

2.
bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
 
tricky.at ist back, diesmal jedoch ohne mp3-player.
diesmal gibt es gutscheine im wert von über 1000€ kostenlos, in den agb stehen jedoch wieder die 120€, die man zahlen muss um nen account zu bekommen, timmyboy bleibt net locker...
bleibt diesmal abzuwarten, ob wir wieder dreiste zahlungsaufforderungen bekommen oder ob wir nun endlich gelöscht wurden.
 
Bei mir ist auch alles gleich.

Aber mal ehrlich hat irgend wer wieder was in seinen Briefkasten gehabt????
 
Jetzt kommt der nächste *g*
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Herzliche Grsse,
Ihr vanillapay.com - Team

Der lernts nicht.
 
bist mir zuvor gekommen, wollte das au posten
man das heutn scheiß tag, erst wird mein account gehackt und nu bekommi ch nochmal so eine shcachsinns mail von dem spasten von tricky...
nunja, da ich sowieso zur polizei gehe, soll ich das mit timmyboy au vorlegen? mhm, mal schaun>.>
 
Mist zu langsam...
Bin mal gespannt was da noch alles kommt. Ob der weiss, was Tricky.at ist?
 
hi

ich habe es damals zur anzeige gebracht und meinen email account gelöscht. mal sehen nun müsste ich es ja per post bekommen.
 
Habe ich auch erhalten

Der Typ hat demnächst wohl alle "Inkassofirmen" durch :D
Der braucht echt ein paar Schläge in den Nacken
 
Witzig finde ich ist, daß die Adresse vanillapay.com auf die Vanilla Verlagsgesellschaft mbH in München verlinkt ist (Link Deutschland) und Steve Bahlke als GF auftritt. Soll mit DVDen zu tun haben, der Bengel. Googlen nach ihm macht spaß. Übrigens auch interessant ist das Googlen nach der Vanilla Verlagsgesellschaft, die mit Hardcore-Pornos und so'n Zeugs zu tun hat (lt. google). Glaube auch nicht, daß die überhaupt Inkasso betreiben dürfen.
Der Typ hat demnächst wohl alle "Inkassofirmen" durch :D
Der braucht echt ein paar Schläge in den Nacken
Nützen bei Tommyboy wohl auch nichts mehr.
 
Die Verlagsgesellschaft ist auch der Kontoinhaber. Ich warte mal, bis ein Mahnbescheid kommt, mitlerweile sollten die IP daten gelöscht sein ;)
 
was hat das mit den ip daten zu tun???

Anhand der IP kann man an deine Daten kommen. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, ist dein Provider verpflichtet, deine Daten rauszurücken. Latürnich nicht an den Hühnerschrecker selber, sondern nur an den Anwalt oder ans Gericht. Ist wichtig für 'nen Mahnbescheid. Nennt sich dann im Anwaltsdeutsch "Adressermittlung".
Außerdem läßt sich über die IP beweisen, wann Du auf welcher Seite warst.... z. B. auf der Anmelde-Bestätigungsseite von Rübennase Tommy.