Bist du für oder gegen den Bau von Stuttgart 21?

  • Dafür und ich komme aus der Region

    Stimmen: 52 15,2%
  • Dagegen und ich komme aus der Region

    Stimmen: 27 7,9%
  • Dafür und ich komme nicht aus der Region

    Stimmen: 125 36,4%
  • Dagegen und ich komme nicht aus der Region

    Stimmen: 139 40,5%

  • Umfrageteilnehmer
    343
P.S. das ist das erste mal das ich gehört habe wie gefährlich die Wasserwerfer sind. Ich habe keine Vorstellung was fürn Druck dahintersteckt!

Damit kann man auch Türen aufschießen... Ich glaube nicht, dass da "volle Pulle" geschossen wurde...

Achja... Hier die Mappus-Rede auf Youtube... Für jeden Pflicht... Er gibt ein überzeugendes Plädoyer für S21 ab: https://www.youtube.com/watch?v=8Tnu-i8FfMk
 
Dann erklärt mir doch mal bitte, wie die Polizei vorgehen soll.

Das Recht zum unmittelbaren Zwang hat sie.
Das geht einher mit diversen Warnungen und stellt auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die Freiheitsrechte und Eigentumsrechte dar und ist genehmigt.

Ja, es kann zu Körperverletzungen kommen, auch mit bleibenden Schäden.
Das bezweifelt keiner.

Und ja, durch die Warnung hat jeder, der sie inhaltlich versteht, die Möglichkeit, dem unmittelbaren Zwang zu entgehen oder sich ihm auszusetzen.

Das ist grob zusammengefasst die Rechtslage.

Welche Mittel erlaubt werden, hängt dann wohl vom Einsatzleiter ab, bzw. in letzter Konsequenz vom handelnden Polizisten.

gruss kelle!
 
Hi,also es bringt nix die Demonstranten aus der Sicht der S21 Befürworter zu kriminalisieren oder anders herum zu sagen die Polizei dürfte keine
Wasserwerfer/Pfefferspray usw. einsetzen.Ich komme zwar aus dem hohen Norden,aber meiner Meinung nach,hat die repräsentative Demokratie mal wieder vergeigt einen grösseren Teil der dort ansässigen Bewohner mit ins Projekt S21 mit einzubinden!Auch wenn dieses Bauvorhaben schon mehr als 10 Jahre von der Politik geplant war und auch durch jede Instanz durchgebracht wurde,haben Sie meines erachtens die Bürger mal wieder vergessen dabei und auch rechtzeitig Sie darüber aufzuklären.Was ich dabei lustig finde,ist das sich die Politik darüber wundert,warum der Vertrauensverlust immer weiter wächst und immer weniger Bürger im Lande wählen gehn und wenn Sie doch zur Wahl gehn,dann wird das Kreuz bei einer linken oder rechten Partei gemacht.Auf jedenfall wird es für Mappus und der CDU in der kommenden Landtagswahl im März erhebliche einbuse geben.Zwei unterschiedliche Lager und beide wollen mit den Kopf durch die Wand.Na ja mal wieder typisch alles für mich^^

MfG.Mischa
 
Hier lag eine Nötigung vor... Die Sitzblockade ist nur für das erste Fahrzeug keine Nötigung, Alle nachfahrenden Fahrzeuge werden genötigt ..
Wenn, dann aber nicht durch die Demonstranten, sondern durch das erste Fahrzeug.
Ich kenn das BGH-Urteil natürlich auch nicht auswendig, aber ich glaube nicht, dass sowas drin steht - das verstößt zum einen gegen jede Logik und zum zweiten würde dadurch der Grundsatz ausgehebelt.

Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen... Man marschiert eben nicht dorthin, wo Gewalt zu erwarten ist.
Also nicht ins Stadion, nicht in die Disko, erst Recht nicht in die Schule!!! oder gar in die Nähe von bestimmten Polizeieinheiten, insbesondere wenn sie aus Hamburg oder Berlin kommen.

Während der Schulzeit? NEIN!
Aber in Betriebe gehen und da umsonst arbeiten lassen, das ist in Ordnung?

Leicht Verletzte (bis auf 2) soweit ich weiß... Außerdem sprach das Lügenpack (um mal den Sprachgebrauch der Demonstranten zu verwenden) zunächst von 1000 Verletzten und einem Toten...
Wo du diese Zahlen her hast ist mir ein Rätsel, ich habe immer nur über Hundert und bis zu 400 gelesen.


Selbst wenn ich dir das glaube, dann gehe ich als vernünftiger Mensch weg... Wenn man auf eine solch alarmbereite Polizei drückt, dann muss man sich nicht wundern wenn man wortwörtlich zurückgeschlagen wird... Ich sehe aber relativ maßvolle Polizisten... Glaubst du nicht, dass wenn die Polizei es auf möglichst schnelles Zurückschlagen angelegt hätte, dies wesentlich schneller und einfacher gehen hätte können... Die Wasserwerfer, wenn "richtig" eingesetzt werden, können die Demonstranten komplett wegschießen... Daraus folgere ich: Die Polizei hat maßvoll auf aggressive Demonstranten reagiert und größere Verletzungen vermieden... Dass es bei einer solch schwierigen Räumung zu 2 Verletzten kommt, scheint mir nicht ungewöhnlich.
Um zu verhindern, dass im ganzen Land Aufstände ausbrechen und Hunderttausende Leute hingerichtet werden müssen, hat die chinesiche Regierung lediglich ein paar hundert Demonstranten auf dem Platz des himmlischen Friedens erschießen lassen, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden.

Mir bleibt echt die Spucke weg. 8O

Sie schützen das Recht des Bauherren.
Hast Du irgendwas dagegen einzuwenden?
Leben und Gesundheit eines Menschen stehen über finanziellen Interessen des Bauherren. Insofern ist eine unverhältnismäßige Räumung auch zum Schutze des Bauherrenrechts nicht zulässig.

Irgendwo im Park, nach dem was ich las.
Wahrscheinlich waren die Deeskalationsteams unter den Demonstranten, statt dort wie die gewaltbereiten Menschen waren.
Konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. Sorry.
War das hier der Fall?
Ja. Wobei die glaube noch zulässig sind, aber nicht diese rausragenden Schutzdinger, die man auch sehen konnte in einem Video.

Soll die Polizei jetzt auf alle Mittel verzichten, und potentiellen Krawallmachern hilflos ausgeliefert sein?
Soll die Polizei präventiv jeden potentiellen Krawallmacher erschießen?
Bitte keine Suggestivfragen.

Ich habe keine Vorstellung was fürn Druck dahintersteckt!
Lass es mich so sagen: Ich habe mal in einem Video drei aneinanderklammernde Leute gesehen, die vom Wasserwerfer aus 20m Entfernung einfach fortgeschwemmt wurden.
 
Dann erklärt mir doch mal bitte, wie die Polizei vorgehen soll.
Jeden einzelnen verhaften, wenn Sie etwas verbotenes machen!!

Das Recht zum unmittelbaren Zwang hat sie.
Das bedeutet für mich, dass Sie Kraft ausüben können wo Blaue Flecken (Wegen festhalten etc.) entstehen, aber nciht einsatz von maschinen, die größere Verletzungen verursachen!

Das geht einher mit diversen Warnungen und stellt auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die Freiheitsrechte und Eigentumsrechte dar und ist genehmigt.

Das PDF hast gelesen, also das Schreiben, dass der Herr der in der Strafkammer tätig war geschrieben hat? Die Warnung war nur auf die Straße bezogen, es wurde aber auf die leute "geschossen" die nicht auf der Straße waren!!!

Ja, es kann zu Körperverletzungen kommen, auch mit bleibenden Schäden.
Das bezweifelt keiner.

Und ja, durch die Warnung hat jeder, der sie inhaltlich versteht, die Möglichkeit, dem unmittelbaren Zwang zu entgehen oder sich ihm auszusetzen.
Was ist mit denen die diese Warnung nicht verstehen? Behinderte, Ausländer.... Ob welche dabei waren jetzt mal außen vor!

Das ist grob zusammengefasst die Rechtslage.
Was Recht ist ist noch lange nicht richtig und sollte vielleicht überdacht werden. So manch ein gesetz gehört überholt!

Welche Mittel erlaubt werden, hängt dann wohl vom Einsatzleiter ab, bzw. in letzter Konsequenz vom handelnden Polizisten.
Nochmals: ich habe zu 90% Rentner oder Kinder gesehen auf den Videos. Da sollten diese leute mal lieber ncohmal überlegen, was Sie nutzen...
 
Hatte die Polizei die Idee zum Bahnhof?
Hat sie ihn geplant?
Baut sie ihn?
Finanziert sie ihn?

Nein, oder?

Sie schützt die Baumassnahme und das mit fragwürdigen Mitteln. Damit hat sie etwas direkt mit dem Bau zu tun.

Irgendwo im Park, nach dem was ich las.

Gehts etwas genauer? Warum ist ein Anti-Konflikt-Team nicht dort, wo der Stress am aufkochen ist?

Bloß keine Argumente, Hauptsache persönliche Angriffe..

Na da hab ich ja punktgenau ins Schwarze getroffen.
Denn mit Argumenten auf verallgemeinernde und inhaltslose Aussagen zu Antworten liegt mir fern. Oder dachtest Du, ich stimme diesem Blödsinn zu?

War das hier der Fall?

Hätte ich es sonst geschrieben? In diesem Video mehrfach zu sehen [u.a. bei 5:00]

Wenn nein, warum wird es dann erwähnt?

Du hast die Frage für die "ja"-Alternative vergessen zu formulieren. ;)
 
Also man kann es nur so Beschreiben,es gab aufs Seiten der Demonstranten die provoziert haben und bei der Polizei welche die überreagiert haben. Aber sich darüber deswegen jetzt zu Streiten oder zu diskutieren,fürht zu nix!Weil sicherlich beide Seiten da auffällig geworden sind.Der Punkt ist ganz einfach, das die Politik mal wieder auf gut deutsch verkackt hat in Sachen Aufklärung und die Leute mit ins Boot zu nehmen.Aber stellt sich die Frage,wie man das jetzt noch klären soll bzw. ein Kompromiss eingehn kann?


MfG.Mischa
 
Hi,also es bringt nix die Demonstranten aus der Sicht der S21 Befürworter zu kriminalisieren oder anders herum zu sagen die Polizei dürfte keine
Wasserwerfer/Pfefferspray usw. einsetzen.

Stempel, Unterschrift.

Ich komme zwar aus dem hohen Norden,aber meiner Meinung nach,hat die repräsentative Demokratie mal wieder vergeigt einen grösseren Teil der dort ansässigen Bewohner mit ins Projekt S21 mit einzubinden!Auch wenn dieses Bauvorhaben schon mehr als 10 Jahre von der Politik geplant war und auch durch jede Instanz durchgebracht wurde,haben Sie meines erachtens die Bürger mal wieder vergessen dabei und auch rechtzeitig Sie darüber aufzuklären.

Das wird jetzt schwierig.
Unterliegt eine Information der Bringschuld oder der Holpflicht?

In einem Planfeststellungsverfahren müssen die dafür benötigten Informationen öffentlich über einen gewissen Zeitraum ausgelegt werden.

Diese Informationen haben offensichtlich dafür ausgereicht, dass der BUND und ein Bürger gegen den Feststellungsbeschluss geklagt haben.

Die Infos reichten auch aus, dass es seit 97 dokumentierte Proteste gab, und nebenbei das Konzept K21 entwickelt wurde, um es S21 gegenüber zu stellen.

Also die Infos waren da.

Stellt sich dann wirklich die Frage, ob man von der Politik verlangt, alle Infos dem Bürger "vorzulesen", oder ob man vom Bürger erwarten kann, dass er sich bei Interesse zu einem Thema umfangreich informieren kann.

gruss kelle!
 
Also ich sehe das so mit der Bringschuld oder der Holpflicht/Meine Meinung.

Wenn es um solche Projekte in dieser grössen Ordnung/Millarden geht,ist für mich die Politik mindestens zu über 50 Prozent in der Bringschuld,meines erachtens nach.Aber natürlich sollte sich der Bürger auch selber drüber vorher informieren,aber dank der Politikverdrossenheit die durch sowas immer gefördert wird,wer von uns kümmert sich denn darum schon vorher?Also bei mir ist es so,erst wennes aktuell ist und ich glaube es trifft auf sehr viele auch zu oder?!

MfG.Mischa
 
Wenn, dann aber nicht durch die Demonstranten, sondern durch das erste Fahrzeug.

Hier kannst du das nachlesen: https://www.123recht.net/article.asp?a=1643&ccheck=1
Aber in Betriebe gehen und da umsonst arbeiten lassen, das ist in Ordnung?
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Sich an Regeln zu halten ist schon schwer, oder?

Wo du diese Zahlen her hast ist mir ein Rätsel, ich habe immer nur über Hundert und bis zu 400 gelesen.
Da musst du schon den Google Cache bemühen... Da werden diese Zahlen schön festgehalten: https://webcache.googleusercontent....+verletzte+stuttgart&cd=4&hl=de&ct=clnk&gl=de
 
Jeden einzelnen verhaften, wenn Sie etwas verbotenes machen!!

Das bedeutet für mich, dass Sie Kraft ausüben können wo Blaue Flecken (Wegen festhalten etc.) entstehen, aber nciht einsatz von maschinen, die größere Verletzungen verursachen!

Gehe ich recht in der Annahme, dass Du nicht bei der Bundeswehr warst? (Die Frage ist wertfrei.)
Da kriegt man ziemlich früh die Sache mit dem Unmittelbaren Zwang erklärt, da man als Wachsoldat in der Situation ist, wo man zur Anwendung selbigen kommen kann.

Das umfasst in dem konkreten Fall körperlicher Zwang oder Einsatz der Schusswaffe.

Die Wahl der Mittel ist situationsabhängig, und damit nicht allgemein beschreibbar.

Zum Thema Wasserwerfer kannst Du mal kurz hier reinstöbern: https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserwerfer

Das PDF hast gelesen, also das Schreiben, dass der Herr der in der Strafkammer tätig war geschrieben hat? Die Warnung war nur auf die Straße bezogen, es wurde aber auf die leute "geschossen" die nicht auf der Straße waren!!!

Da kommen dann die nächsten Spitzfindigkeiten.
Man muss Leute, die auf die Straße drängen, nicht erst auf die Straße lassen.

Was ist mit denen die diese Warnung nicht verstehen? Behinderte, Ausländer....

Gesten sind auch zulässig.
Und wenn da nen Rollifahrer mit der gelb schwarzen Binde unterwegs ist, dann wird ein Polizist dem schon erklären, was ist, bzw. freundlicherweise weg fahren.

Was Recht ist ist noch lange nicht richtig und sollte vielleicht überdacht werden. So manch ein gesetz gehört überholt!

Vielleicht würde es auch reichen, die Einsatzrichtlinien zu konkretisieren.

Nochmals: ich habe zu 90% Rentner oder Kinder gesehen auf den Videos. Da sollten diese leute mal lieber ncohmal überlegen, was Sie nutzen...

Ich halte die Videos nicht für falsch, aber tendenziell beeinflusst.
Auch darf die Polizei nicht den Eindruck entstehen lassen: Bring ich meine Oma mit, darf ich alles.

Also bei mir ist es so,erst wennes aktuell ist und ich glaube es trifft auf sehr viele auch zu oder?!

Genau dann ist es aber zu spät.
Die Wege, ein Projekt in der Größe zu beeinflussen sind vielschichtig.

Die Leute müssen sich halt nur bewegen.
Den Grünen ist es nicht gelungen, die Leute zu mobilisieren, dem BUND nicht, anderen Gruppen nicht.
Mit "nicht mobilisieren" meine ich, eine Menge in ausreichender Größe zu mobilisieren.

gruss kelle!
 
Für die anderen:
Allerdings hat der BGH gerade bei Sitzblockadenfällen die Argumentation des BVG ausgehöhlt: Wenn eine Sitzblockade zum Anhalten von Fahrzeugen führt, ist zwar nicht der Fahrer des ersten Fahrzeugs Nötigungsopfer, da auf diesen ja nur psychische Gewalt wirkt. Dafür sind aber die Fahrer der nachfolgenden Fahrzeuge Opfer im Sinne der Nötigung. Denn auf diese wirkt körperlicher Zwang, weil sie das vor ihnen stehende Hindernis, nämlich das erste Fahrzeug, nicht überwinden können. Wird also nicht nur ein Fahrzeug angehalten, sondern dieses blockiert auch andere, so machen sich die sitzendenen Demonstranten der Nötigung schuldig.
Schon interessant, dass der BGH da anders entscheidet als das BVerfG.

Das müsste wohl mindestens voraussetzen, dass die nachfolgenden Fahrzeuge nicht ausweichen können. Dies ist aber hier nicht der Fall. (Übrigens interessant, was sich dann für den Straßenverkehr ergibt...)
Wenn man also das Urteil des BVerfG umgehen möchte, fährt man einfach mit einem Streifenwagen (zählt eigentlich auch ein Fahrrad, als unmotorisiertes Gefährt? Ein Polizeipferd?) hinter den Wasserwerfer, und schon haben sich rechtmäßge Sitzenbleiber in Nötiger verwandelt.
Ohne eigenes Zutun.
Da für eine Straftat aber eine strafbare Handlung vorliegen muss, und hier gerade keine Handlung stattfindet, finde ich das doch - gelinde gesagt - sehr wackelig.
Außerdem: Die Wasserwerfer mussten ja nicht zur Demo fahren, sie hätten ja durchaus wissen können, dass es da zu Blockaden kommt! (Um mal deine Argumentation zu benutzen.)

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Das eine ist eine eintägige Ausübung eines Grundrechtes, das ohne Probleme auch als Exkursion des obligatorischen Sozialkundeunterrichts organisiert sein kann.
Das andere hat mit Unterricht nichts zu tun.
Ich finde ja, das erste hat mehr mit Schule zu tun.
 
Das eine ist eine eintägige Ausübung eines Grundrechtes, das ohne Probleme auch als Exkursion des obligatorischen Sozialkundeunterrichts organisiert sein kann.
Das andere hat mit Unterricht nichts zu tun.
Erstes hatte ich beispielsweise in der Schule nie Sozialkunde und zweitens auch nie eine Berufsexkursion... Was sagst du nun? Das einzige, was es bei uns gab, war der Girls Day und da wurde ich geschlechtlich diskriminiert... ;)

Die Schüler dürfen doch demonstrieren, aber ihre Pflicht ist es in die Schule zu gehen... Ein Arbeiter kann ja auch nicht einfach zum Demonstrieren blau machen.
 
Das Recht zum unmittelbaren Zwang hat sie.
Das geht einher mit diversen Warnungen und stellt auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die Freiheitsrechte und Eigentumsrechte dar und ist genehmigt.
Hat sie nicht. Dieses Recht hat dann jeder und nicht die Polizei exklusive. Ein Polizist hat nicht mehr Rechte als jeder normale Bürger.
 
naja das timmt nicht ganz, das recht im rahmen der polizeilichen arbeit zwang auszuüben hat die polizei schon, nur die verhältnissmäßigkeit ist bei vielen demos wie den stuttgart 21 kundgebungen nicht nicht gewahrt.
 
naja das timmt nicht ganz, das recht im rahmen der polizeilichen arbeit zwang auszuüben hat die polizei schon, nur die verhältnissmäßigkeit ist bei vielen demos wie den stuttgart 21 kundgebungen nicht nicht gewahrt.
Klar, darf sie Zwang ausüben, so wie jeder normale Bürger auch. Wenn jetzt eine Gruppe Leute aus meiner Wohnung oder von meinem Grundstück unter Zwang entferne, ist das auch erlaubt. Über die Verhältnismäßigkeit kann man sich aber immer streiten.
Wenn es gegen Kinder und Rentner geht sind Wasserwerfer eher unangebracht, würde ich mal sagen.

Stuttgart21 ist jetzt aber genauso tot wie Frankfurt21 und München21:
https://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurt_21
https://de.wikipedia.org/wiki/München_21

Es ist wie eine Brücke in der Wüste. Bei anderen Gleisanlagen im Land wird es für Jahrzehnte keine Investitionen geben.
Es gibt einen Grund in Städten einen Kopfbahnhof zu errichten: Damit der Durchgangsverkehr nicht jedes mal durch die Städte fahren muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
@(Bier)Kelle
Nein ich war nicht bei der Bundeswehr, da ich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft habe.

Da kommen dann die nächsten Spitzfindigkeiten.
Man muss Leute, die auf die Straße drängen, nicht erst auf die Straße lassen.

Spizfindigkeit? Hallo, merkst noch was? Du sagst die Polizei hat gewarnt und damit haben Sie das Recht. Sie haben nur gewarnt, das die Leute die Straße verlassen sollen, das haben die gemacht (Aussagen mehrere Personen, steht glaube auch im schreiben, jetzt ohne nochmal nachzulesen).

Aber die Polizei hat dennoch die beschossen, die nicht auf der Strasse waren, also sich an die Anweisung gehalten haben. Wo ist also das recht oder die verhältnissmäßigkeit?

Gesten sind auch zulässig.
Und wenn da nen Rollifahrer mit der gelb schwarzen Binde unterwegs ist, dann wird ein Polizist dem schon erklären, was ist, bzw. freundlicherweise weg fahren.
Wieso haben die nicht die rentner freundlicherweise weggebracht? Ganz ehrlich ich bezweifel das die das gemacht hätten, wenn die shcon bei Rentnern und Kindern so vorgehen!

Vielleicht würde es auch reichen, die Einsatzrichtlinien zu
konkretisieren.
Vielelicht, vielleicht auch nicht...

Ich halte die Videos nicht für falsch, aber tendenziell beeinflusst.
Auch darf die Polizei nicht den Eindruck entstehen lassen: Bring ich meine Oma mit, darf ich alles.
Die Oma wurde nur nicht mitgebracht sonder die Oma war selbständig dort.
Darf die Polizei den Eindruck erwecken, das die nichtmal Rentner und Kinder ohne Maschinengewalt in Kontrolle haben?

Die Polizei war überfordert und hat nen riesen Fehler gemacht, dazu müssen die nun stehen und die Konsequenzen ziehen!
 
Darf die Polizei den Eindruck erwecken, das die nichtmal Rentner und Kinder ohne Maschinengewalt in Kontrolle haben?
Ähm, waren jetzt nur noch Rentner und Kinder dort?

Hier gibt es ein Bild des "friedlichen" Rentners, der mit Gegenständen auf die Polizei wirft:
https://www.bild.de/BILD/regional/s...tgart-21/s21-protest-was-wahr-was-falsch.html

Die Polizei hat weiterhin bekundet diese betreffende Person mehrfach aus der zu räumenden Zone gebracht zu haben. Also jede Bewegung wählt sich wirklich die Helden, die sie verdient.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion nervt ziemlich. Selbst Polizisten, die seit 20 Jahren in Hundertschaften Dienst schieben und öfter in Gorleben waren als jeder Demonstrant, haben mir anhand der vorhandenen Bilder (der Demonstranten und der von der Polizei vorgestellten Beweissicherungsvideos) gesagt, dass dieses Verhalten völlig überzogen war.

Wenn das Standardverhalten der Polizei dort war, lieber Wasserwerfer und Pfefferspray einzusetzen, statt wegzutragen, dann widerspricht das allen Vorgaben zu solchen Einsätzen.

Wenn das Standard wäre, dann könnte ab jetzt jede Demo so aufgelöst werden. Herr Thierse darf sich geehrt fühlen, dass man ihn weggetragen hat, man hätte ihn damals ja auch einfach mal mit Pfefferspray eindecken können und beim auswaschen mit einem Wasserwerfer nachhelfen.

Diese Eskalation in Stuttgart war gewollt und angeordnet. Die Polizei hatte den Auftrag "Härte zu zeigen", nichts anderes kann Grund für diese Eskalation sein.

Wenn das die normale Vorgehensweise wäre, dann hätte man vor Wochen die Kreuzungen in Stuttgart auch so freiräumen müssen, mit Wasserwerfer und Pfeffer, da hat man das nicht getan. Warum? Die Demonstranten waren dieselben. Und ich kann auf allen gezeigten Videos nicht ausmachen, dass dort Teile der Krawallmacher-Garde dabei gewesen wären auf Seiten der Demonstranten.

Das Schlagen eines unbewaffneten, weiblichen Jugendlichen mit einem Schlagstock ist sicher kein "unmittelbarer Zwang" oder durch irgendetwas gedeckt, es ist einzig und alleine versuchte gefährliche Körperverletzung.

Ein Polizist in Kampfanzug, voll gesichert, hat einfachere Möglichkeiten, eine Schülerdemo aufzulösen, wenn das tatsächlich sein muss.

Ich darf aus familiären Gründen sicherlich behaupten, dass ich nicht kritisch gegenüber der Polizei bin, aber dieser Einsatz hat selbst in Reihen der Polizei für heftige Diskussionen gesorgt und viele waren froh, dass sie daran nicht beteiligt sein mussten.

Marty
 
Vollkommen richtig- der Polizeieinsatz war überzogen.

Nur woher leiten manche daraus ab, dass S21 dadurch seine Existenzberechtigung verloren hat?