Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Ich meine das anders:
Bei BaföG bekommt man ja nun mindestens 50% der Kohle vom Staat geschenkt.
Kaufst Du nun einen Rechner als BaföG Empfänger, ist dieser ja zu X% staatlich finanziert.
Würde man den Kaufpreis nun komplett ansetzen, bekäme man ja Steuern für staatlich geschenktes Geld zurück.
Du verstehst?
gruss kelle!
Das ist nicht richtig. Man kann das Erststudium komplett absetzen - aber nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben.Es ist ganz schnuppe ob erst oder zweitstudium, denn entweder man bekommt es direkt als Werbungskosten anerkannt oder man muß Einspruch einlegen und wird eventuell später es als Werbungskosten anerkannt bekommen.
BaföG ist zu 50% geschenkt
Das ist nicht richtig. Man kann das Erststudium komplett absetzen - aber nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben.
Daß du die Kosten als Werbungskosten absetzen kannst.Was ist nicht richtig?
Wieso sollte ich darauf vertrauen, daß irgendein Gesetz durchkommt, wenn es ohnehin als Sonderausgaben anerkannt wird? Spar ich mir doch den ganzen Ärger mit Einspruch und so weiter.
Mir ist es aber nicht egal, wie lange die bei mir dauert, sonst hätte ich nicht gefragt.UJnd wie lange die Bearbeitung dauert ist auch egal!
Lies einfach nochmal nach, bevor du mich hier so anpflaumst!Dir ist doch egal ob du irgendwas bekommst oder cniht, also wieso nciht egal wie lange es dauert!?