Steuer Steuererklärung für Studenten?

ryk

BAZINGA!
ID: 66395
L
4 Mai 2006
3.313
115
Hallo,

bin Student und da ich langsam ans Ende meines Masterstudiums komme, möchte ich meine Nebenjobs bissl zurückfahren um mich voll aufs restliche Studium zu konzentrieren. Aus diesem Grund werde ich die nächsten 6-12 Monate weniger Geld verdienen und daher mehr ausgeben als ich reinbekommen werde. Nun habe ich gehört, dass man die Steuererklärung auf jedenfall machen soll (auch wenn man nur geringen bis überhaupt keinen Verdienst hat). Das Minus das man dabei ausweist, soll einem später auf das erste Gehalt angerechnet werden.

Da ich mir nicht sicher bin ob das wirklich stimmt und auch keine zuverlässigen Quellen im Inet finden konnte wollte ich mal fragen, ob jemand mehr weiß bzw. Erfahrungen gemacht hat?

Grüße
ryk
 
Was mal wieder beweist, man kann studieren so lang und breit wie man will, aber vom Leben hat man danach immer noch keine Ahnung.

Wer hat Dir denn den Mist erzählt?

gruss kelle!

So ganz falsch ist das nicht. Man kann Negative Einkünfte aus n.s. Arbeit haben. Dies ist aber wohl der seltenste Fall und leicht zu erreichen sicherlich auch nicht.
 
Moin,

also ich, selber Studient, mache keine Steuererklärung. Sie wollten damals eine haben. Nach dem ich mit denen gesprochen habe sollte ich nen Formular ausfüllen und wurde dann befreit. Da gibts irgend einen Satz, den man nicht überschreiten darf.

Also:
Einfach da anrufen und nachfragen. Die können die die richtigen Aussagen für deine Situation geben ;)
 
...

So ganz falsch ist das nicht. Man kann Negative Einkünfte aus n.s. Arbeit haben. Dies ist aber wohl der seltenste Fall und leicht zu erreichen sicherlich auch nicht.

Nicht selbständig heißt abhängig beschäftigt! Ich traue dem Kapitalismus ja nun einiges zu, aber zeige mir mal bitte den Arbeitnehmer, der für seinen Arbeitgeber noch Geld mitbringt :ugly:

Die Zeiten, als die Lehrlinge noch den Meister bezahlten sind lange vorbei.

Obwohl - seit ich gestern bei 3Sat gesehen habe, dass Grace Kellys Daddy an Fürst Rainier noch eine Millionen Dollar abdrücken musste, damits Töchterle Königin werden kann, wundert mich bald gar nix mehr :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie heißt das? wenn man keine Ahnung hat...

Wer hat denn was von zahlen an den Arbeitgeber gesagt? Was du an Werbungskosten abziehst, zahlst du das an deinen Arbeitgeber? Wohl kaum!

Und als Selbständeiger zahlst ja auch nicht an deinen Auftraggeber und kommst deswegen auf negative Einkünfte.

Es gibt zwar wenige Fälle aber es kommt schon mal vor.
Z.B. wenn du jemand am jahresende erst beginnt etwas zu verdinen und sich aber dafür Laptop, Bücher und was weiß ich was beschafft um der tätigkeit nachzugehen. Nicht alle Arbeitgeber stellen alles einem.

P.S. laut Steuerrecht heißt es nun mal Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
 
Die Freundin die mir den MIST erzählte, hat mir eben folgenden Artikel geschickt. Sie sucht mir noch ein Artikel raus, wo es noch besser beschrieben sein soll. Und manchen Menschen würde ich dringend raten, mal mit weniger Voruteile und ohne Scheuklappen durchs Leben zu laufen :D

Was mal wieder beweist, man kann studieren so lang und breit wie man will, aber vom Leben hat man danach immer noch keine Ahnung.

Wer hat Dir denn den Mist erzählt?

gruss kelle!
 
Die Freundin die mir den MIST erzählte, hat mir eben folgenden Artikel geschickt.

Und was steht da drin?

Genau: Nichts genaues weiß man nicht, da alles in der Schwebe ist.

Und sofern Du einen Job hast, und die Ausgaben jetzt schon auf der Steuererklärung aufführst, wirst Du diese später bestimmt nicht rückwirkend geltend machen können.

gruss kelle!
 
Klar. Zumindest war die Frage aber kein Unsinn und nicht einfach so aus der Luft gegriffen ;)

Und was steht da drin?

Genau: Nichts genaues weiß man nicht, da alles in der Schwebe ist.

Und sofern Du einen Job hast, und die Ausgaben jetzt schon auf der Steuererklärung aufführst, wirst Du diese später bestimmt nicht rückwirkend geltend machen können.

gruss kelle!
 
Du kannst Ausgaben fürs Studium absetzen von der Steuer (Studiengebühren, Zweitwohnsitz fürs Studium, usw.). Aber wenn du eh keine Steuern bezahlen musstest, kannst du dir die Steuererklärung sparen.
 
Eben nicht, wenn es nämlich zu negativen Einkünften kommt, gibt es ja einen Verlustvortrag!

@(Bier)Kelle
Genaues weiß man nicht? Doch genaues weiß man. Und das Beispiel zeigt ja nur die Werbungskosten bzgl. Studium. Es gibt ja noch andere Werbungskosten die man ja eventuell hat, die man auf jedenfall ansetzen kann. Die Frage ist nur ob man mit den Ausgaben die man als Werbungskosten absetzen kann auch auf negative Einkünfte kommt oder nicht.

Für mich steht hier die Frage:
Ist es möglich negative Einkünfte aus n.s. Arbeit zu erzieheln, so dass man durch einen Verlustvortrag im Folgejahr Steuern sparen kann?

Die Antwort ist ja, auch wenn eher ein seltener Fall.
 
@(Bier)Kelle
Genaues weiß man nicht? Doch genaues weiß man. Und das Beispiel zeigt ja nur die Werbungskosten bzgl. Studium.

Naja doch, nichts genaues weiß man nicht. ;)

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob man die Werbungskosten für das Studium später im Arbeitsleben von der Steuer absetzen kann.

Sprich doe Kosten von 2000 - 2005 in der Erklärung für 2006 geltend machen.

Wobei, wenn das möglich werden sollte, na dann gute Nacht für die Steuergesetze.

Weil wie werden Kosten behandelt, die durch das BaföG bestritten werden?

gruss kelle!
 
Naja doch, nichts genaues weiß man nicht. ;)

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob man die Werbungskosten für das Studium später im Arbeitsleben von der Steuer absetzen kann.

Sprich doe Kosten von 2000 - 2005 in der Erklärung für 2006 geltend machen.

Wobei, wenn das möglich werden sollte, na dann gute Nacht für die Steuergesetze.

Weil wie werden Kosten behandelt, die durch das BaföG bestritten werden?

gruss kelle!

Doch genaues weißt du. Du weißt das es noch nicht festesteht und noch das Gericht urteilen muß, was übrigens ja bei vielen Sachen noch so ist!

Wieso gute Nacht fürs Steuergesetzt?
Das erklär mir mal. Vorallem, da dies doch shcon passiert. Kauf dir einen PC/Laptoip, den du ja sowieso nicht im selben Jahr absetzen kannst, sondern nur zum Teil.
Zudem war es ja vor 2004 so, das es als Werbungskosten angesehen wurde und erst seit 2004 nicht mehr so ist.

Welche Kosten meinst du bitte? Da Befög keine Einkunfstart ist, so wirst du wohl auch keine Kosten die in zusammenhang mit dem Bafög auftreten (wobei ich nicht weiß welche es geben sollte auser vielleicht Kontoführungsgebühr, Brief für Antrag...) geltend machen als Werbungskosten.
 
Welche Kosten meinst du bitte? Da Befög keine Einkunfstart ist, so wirst du wohl auch keine Kosten die in zusammenhang mit dem Bafög auftreten (wobei ich nicht weiß welche es geben sollte auser vielleicht Kontoführungsgebühr, Brief für Antrag...) geltend machen als Werbungskosten.

Ich meine das anders:
Bei BaföG bekommt man ja nun mindestens 50% der Kohle vom Staat geschenkt.

Kaufst Du nun einen Rechner als BaföG Empfänger, ist dieser ja zu X% staatlich finanziert.

Würde man den Kaufpreis nun komplett ansetzen, bekäme man ja Steuern für staatlich geschenktes Geld zurück.

Du verstehst?

gruss kelle!
 
Wenn du ne Ausbildung beim Staat machst oder beim Bund bist, dann kriegst du auch deine Kohle vom Staat. Ist dann alles vom Staat subventioniert was du dir kaufst und kann deshalb nicht abgerechnet werden? :roll:
 
Och birnchen, jetzt lass doch mal die Äpfel beiseite.

BaföG ist zu 50% geschenkt, Gehälter vom Staat gibt es für Arbeit.

gruss kelle!
 
Nee ist klar, ein Studium ist ja auch keine Ausbildung...
Nur blöd, daß man danach einen Abschluß hat.
 
jetzt will auch auch noch meinen Senf dazugeben *g*

ich studiere Steuerrecht... habe also ein wenig Ahnung von der ganzen Sache.
Bei Kosten, die man von der Steuer absetzen kann, muss man grundsätzlich zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben unterscheiden.
Wenn Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden (das ist dann der Fall, wenn sie mit den Einnahmen im Zusammenhang stehen), dann kann man durch einen Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen zu negativen Einkünften kommen, die in späteren Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden.
Das Problem mit den Kosten für das Erststudium ist, dass sie nicht als Werbungskosten, sondern "nur" als Sonderausgaben anerkannt werden. Durch Sonderausgaben kann man allerdings mit seinen Einkünften maximal auf 0,- € kommen, also keinen Verlustvortrag erreichen.
Laut dem Artikel gibt es ja schon ein Gerichtsverfahren bezüglich dieser Neuregelung. Also würde ich empfehlen, eine Steuererklärung abzugeben und die Aufwendungen als Werbungskosten anzugeben. Wenn dann der Steuerbescheid kommt, Einspruch einlegen und auf das Gerichtsverfahren verweisen. Und dann kann man nur abwarten...
 
Danke erstmal für die Erklärung. Du beziehst dich hier explizit aufs Erststudium. War das gewollt? Heist das dann, das ein Zweitstudium (was ein Masterstudium grundsätzlich auch ist) anders gehandhabt wird?

...
Das Problem mit den Kosten für das Erststudium ist, dass sie nicht als Werbungskosten, ....