@Marty
In deiner Quelle steht:
In deiner Quelle steht:
Zu den Einkünften zählen insbesondere:
[...]
-> Einnahmen aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages (s. jedoch unter Bezüge)
[...]
Zu den Bezügen zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert,
die nicht zu versteuern sind, sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn.
