Soll Kindergeld zurück zahlen

@Marty
In deiner Quelle steht:
Zu den Einkünften zählen insbesondere:
[...]
-> Einnahmen aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages (s. jedoch unter Bezüge)
[...]
Zu den Bezügen zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert,
die nicht zu versteuern sind, sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn.
 
Richtig. Werbungskostenpauschalen (51 bei Kapitalvermögen und 920 bei nichtselbständiger Arbeit) zählen weder zum Einkommen, noch zu den Bezügen. Was allerdings durch den Sparerfreibetrag nicht besteuert wird, zählt beim Kindergeld wieder als Bezug.

@MS:
Könntest du vielleicht mal die Frage beantworten, wie weit du die 920€ bereits ersetzten kannst? Wenn du bei 900€ kann man sich noch ein paar Gedanken machen, wenn du aber erst bei 200€ bist, dann wird das wohl oder übel eine Sackgasse sein..
 
Ja also ich habe folgende Versicherungen, Beiträge sind ca.:

Berufsunfähigkeitsversicherung 400
Haftpflichtversicherung 650
Rentenversicherung 700
Lebensversicherung keine Ahnung

Dann mit dem Auto fahre ich pro Tag 7 km zur Arbeit, aber das zählt ja nicht, weil ab 21 km zählt es ja erst. Hatte Berufsschule, zählt ja wie Dienstreise 7+7 = 14 km und bin immer noch unter 21 km

Kleidung für 30 Euro einen Blaumann brauchte den 1 1/2 Wochen
Kontoführungsgebühren habe ich nicht

Sieht schlecht aus was? Eigentlich müssten die Versicherungen doch noch teilweise zählen oder wenigstens eine davon. Weil die 7680 Euro bedeuten ja was dem Kind wirklich zur Verfügung stand und wenn ich jetzt ne Versicherung habe und dort einzahle steht mir das Geld ja nicht zur Verfügung.
 
Doch, das Geld stand dir zur Verfügung und du hast sie in eine Versicherung eingezahlt :mrgreen:

Und es wäre ganz toll, wenn du mir mal zuhören würdest. Ich dürfte schon öfters mal angedeutet haben, dass die 20km nicht zu halten sind.
Außerdem: Bei einer Dienstreise gibt es auch heute schon keine 20km-Grenze.
7km * 2 * 40 Wochen * 2 Schultage * 0,30€ = viel zu wenig...

Aber mal nebenbei: Wer hat dir denn diese bombige Haftpflicht angedreht? Meine kostet gerade 50€ im Jahr, wie zum Henker kommst du da auf 650€?
 
Und es wäre ganz toll, wenn du mir mal zuhören würdest. Ich dürfte schon öfters mal angedeutet haben, dass die 20km nicht zu halten sind.
Außerdem: Bei einer Dienstreise gibt es auch heute schon keine 20km-Grenze.
7km * 2 * 40 Wochen * 2 Schultage * 0,30€ = viel zu wenig...
Jop und Familienkasse meinte zu mir dass das mit den 21 km noch ist. Alles was unter 21 km ist fällt weg.
 
1. Es gibt zwei grundverschiedene Arten von Fahrtkosten. a) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (das mit den 20km) und b) div. Arten von Dienstreisen, die seit diesem Jahr einheitlich als Auswärtstätigkeit beschrieben werden.
2. Die 20k-Grenze bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Soweit es nicht automatisch geschieht (ist im Katalog vom BMF drin) Einspruch einlegen, 165 drauf packen lassen und aufs Urteil vom BVerfG warten.
3. Bei den Dienstreisen hat sich diesbezüglich nichts getan. Hier gibt es keine 20km-Grenze. Es gab sogar bis vor ein paar Jahren einen völlig anderen km-Satz (war hier schon immer [seit 2002; Euro ;)] 0,30€, während die Fahrten W-A auch mal 0,40/0,36€ wert waren). Auch hier gibt es immer noch für jeden Fahrkilometer (nicht nur für die einfache Strecke wie bei den Fahrten W-A) die 0,30€.
 
Oh man sorry ich weiß auch nicht wie das passieren konnte. Habe gerade einen anderen Rechner für Kindergeld genommen und war bei dem unter der Grenze, habe mich gewundert. Und siehe da ich hatte in meinem Rechner die Zinsen bereits berücksichtigt.

Ich bin 110 Euro unter der Grenze, warum die mir schreiben ich wäre über der Grenze weiß ich auch noch nicht. Werde jetzt ein Schreiben fertig machen.

Aber zur Absicherung habe doch richtig gerechnet oder?
Bruttoeinkommen (Gehalt + VL)
- (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- 920 Euro Werbekostenpauschale
+ Gewinn vom Kleinunternehmen
+ Zinsen
- 51 Euro Freibetrag
-----------------
7680 Euro Grenze

Also wenn die Rechnung so wäre bin ich drunter.

Werde denen mal ein Schreiben fertig machen und wenn alles nicht hilft persönlich hinfahren mit allen Gehaltsabrechnungen.
 
Freibetrag Zinsen 51 Euro :-D

51 Euro sind die "Werbungskosten" also die Kontogebühren pauschal, wenn mehr dann kannst du die auch angeben.
Außerdem hast du einen Freistellungsauftrag in Höhe von 750 Euro, gesamt also 801 euro.

Den Freistellungsauftrag musst du aber gestellt haben.
801 Euro an Zinsen is ne Menge...

Strom, Telefon, Auto kannst du auch pauschal was absetzen, wenn ich mich noch recht erinnere. ( beim Gewerbe)
 
Und ewig dreht sich das Karussell... Der Sparerfreibetrag zählt soweit er ausgeschöpft wurde wieder als Bezug und damit hat man bei der Frage des Kindergeldes nichts weiter außer den 51€ Werbungskostenpauschbetrag. Natürlich könnte man da auch mehr Werbungskosten haben, hat man in aller Regel allerdings nicht.

Was ich mich gerade nebenher frage.. Wenn 2009 der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag zum Sparerpauschbetrag verschmolzen wird, zählt der dann auch teilweise als Bezug oder ist das mal ne echte (ungewollte) Verbesserung?

Aber warum ich überhaupt antworte:
Den Freistellungsauftrag musst du aber gestellt haben.
Ähm ich glaube ich erspare mir den Versuch einer Erklärung des Gegenteils, ist aber echt mal eine kurios traurige Aussage :wall:

Edit:
@MS: Wenn nichts mehr bisher Unerwähntes auftaucht, dürfte das so richtig sein.
 
Hört bloss auf mit der Berechnung habe noch einen Fehler bei mir gefunden hatte die 51 Euro gar nicht drinnen. Bin 161 Euro unter der Grenze. Habe denen jetzt nen Schreiben + Rechnung per Mail geschickt (haben Mails bisher immer akzeptiert)

So jetzt warte ich mal darauf was sie sagen. Ansonsten will ich von denen wissen warum ich drüber sein sollte. 8 Stunden umsonst gelesen kann man auch nicht sagen, ich habe gesehen das viele das Problem haben und das es viele Unklarheiten gibt.