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Welchen Datenträger du dabei benutzt ist egal, solange sichergestellt ist, daß die Kopie nicht anderen zugänglich ist.
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht
steht nichts davon, dass "privater Gebrauch" auf den Ersteller der Kopie beschränkt ist.1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern
Die IFPI (Deutscher Phonoverband) selber gibt es ja auch zu:
https://www.ifpi.de/recht/kopieren.htm
Marty
Pssst, das ist die IFPI, dass die gerne alles verbieten würden, was dem Umsatz ihrer Mitglieder schadet, dürfte klar sein, deshalb auch oben als erstes ein moralischer Absatz auf der Seite...Stimmt, wobei das hier strittig ist:
"Ist ein Tonträger kopiergeschützt, so muss dieser Schutz respektiert werden. Das Knacken des Kopierschutzes ist auch nicht zum privaten Gebrauch zulässig."
Dann ist es kein "Kopierschutz". Ich persönlich habe die Meinung, dass ein Kopierschutz etwas ist, was ich nur mit "dazu geeigneten" Mitteln wissentlich umgehen muss.Da bleibt leider die frage offen was genau unter "knacken" zu verstehen ist.
Klar, tools die das umgehen sind klar verboten, streitig ist aber was geschieht wenn das Gerät was kopiert den Kopierschutz einfach nicht "merkt"
Das wäre für mich kein Kopierschutz.z.B. rechner mit Linux, es soll da kopiergeschützte CD´S geben die ohne Probleme ( und zusatztools ) nicht als kopiergeschützte CD´S erkannt werden.
Das wäre für mich kein Kopierschutz.
Marty
Also da dort auch nur steht das, dass Knacken nicht erlaubt ist, wäre dann wohl ein Ignorieren kein Problem (wie im Beispiel von Linux). Aber da wir da alle keine Anwälte sind (denke ich mal) kann ich das auch nicht sagen."Ist ein Tonträger kopiergeschützt, so muss dieser Schutz respektiert werden. Das Knacken des Kopierschutzes ist auch nicht zum privaten Gebrauch zulässig."
Also da dort auch nur steht das, dass Knacken nicht erlaubt ist, wäre dann wohl ein Ignorieren kein Problem (wie im Beispiel von Linux). )
Punkt 15 ist da ja sehr interessant!
Punkt 15 ist da ja sehr interessant!
Dann hat sich die Frage nun auch geklärt, wenn gekennzeichnet (wie fast immer) ists auch dort verboten (macht auch Sinn)..stimmt, mir ging es aber um punkt 7
Aber mal was anderes, dürfte ich eine legale Website eröffnen wo ich dann MP3 zum download anbiete? (Also spontan wie ichs gecheckt habe ein: NEIN)..
Warte warte warte, das heisst das Klammforum sieht es nicht gerne wenn ich legal Musik runterlade? Das ist ja komisch..@php, Ich glaube den Beitrag solltest Du selber editieren, tips zum saugen ( das bedeutet auch das nennen von Namen von P2P Software ) ist im Klammforum nicht gerne gesehen![]()
Da bin ich mir nämlich immernoch nicht so sicher. Denn mich würde mal interessieren warum dann eine alte Frau, die eine Website hatte so die Hintergrundmusik eine MP3 von einem Schlagerstar war dann Strafe zahlen musste. Da ist doch bestimmt in allem noch ein Haken drin!Ja, sicher. Da spricht gar nichts gegen.
Warte warte warte, das heisst das Klammforum sieht es nicht gerne wenn ich legal Musik runterlade?
Da bin ich mir nämlich immernoch nicht so sicher. Denn mich würde mal interessieren warum dann eine alte Frau, die eine Website hatte so die Hintergrundmusik eine MP3 von einem Schlagerstar war dann Strafe zahlen musste.
Na dann zurück zum Thema und einfach über Gesetzte reden..
Was ist ***le?
Da bin ich mir nämlich immernoch nicht so sicher. Denn mich würde mal interessieren warum dann eine alte Frau, die eine Website hatte so die Hintergrundmusik eine MP3 von einem Schlagerstar war dann Strafe zahlen musste. Da ist doch bestimmt in allem noch ein Haken drin!