Dann ist halt nur die Frage, was versteht man unter "Luxustier"?
Soll ich jetzt meine Fische im Aquarium inkl. Schnecken abzählen und steuern dafür zahle?
Sind ja auch alles im Grunde "Luxustiere".
Zudem sind Hunde so gut wie immer in der Öffentlichkeit unterwegs und benutzen somit ja deren Wege, weshalb ich da eine Steuer noch nachvollziehen kann.
Pferde sind nur in Ausnahmefällen in der Stadt unterwegs.
Zudem muss man als Reiter auch Reiterplaketten bezahlen, somit hat man im Grunde für Pferde schon eine Art Steuer. Denn ohne Reiterplakette darf man definitiv nicht Reiten gehen, da muss man dann auch Strafe zahlen, wenn z.B. der Förster dich erwischt.
Solange die Pferde nur auf der Wiese stehen, ist es allerdings egal, was ich auch richtig finde.
Wenn aber nun eine Pferdesteuer dazukäme, müsste man ja doppelt bezahlen.
Hallo GoldSaver ich hoffe ich muss jettz nicht Deinen Beitrag vollens zerlegen.
Also Deine Fische schwimmen ja in Deinem Aquarium in Deinem Zimmer/Haus, etc. und scheißen nicht auf öffentliche Anlagen. Von daher kann ich keinen Steuerzwang ersehen. Okay, das Argument mit dem Luxustier, kann ich zum einen Teil bestätigen. Jedoch es gibt viele Menschen, die sich ein Aquarium anschaffen, damit Sie sich vor demselbigen entspannen können. (Also ein medizinischer Zweck
Hundesteuer : "Früher gab es einmal das Gerücht, das die Hundesteuer deswegen eingeführt wurde, weil die Gemeinden die Hinterlassenschaften der Hunde auf den Bürgersteigen entfernen mus, was ja mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Wach-, Schutz-, Spür-, Rettungs-und Blindenhunde sind im übrigen von der Hundesteuer vollkommen befreit.
Die Pferde sind sicherlich selten in der Stadt unterwegs, jedoch sollte nicht der Ort des Geschehens der Grund für eine Steuer sein, sondern die Hinterlassenschaften.
Solltest Du einmal beim "Blutritt Weingarten" gewesen sein, dann kannst Du verstehen, wieso fast ein Schneeräumdienst nach der Veranstaltung durch die Prozessionswege räumen muss um die Hinterlassenschaften der vielen Vierbeiner zu entsorgen. Zumal es heute keine Kinder mehr gibt, die diese Hinterlassenschaften (anderst als im Mittelalter) aufräumten (um diese als Dünger zu verkaufen).
Du weißt aber schon das deine Reiterplakette nicht in ganz Deutschland nötig ist, sondern so wie ich es jetzt gelesen habe nur in ein paar Bundesländern. Also keine Steuer im Klassischen Sinn, sondern eine Bundeslandabgabe.
Jedoch was ich jetzt noch nicht erkennen konnte, für was diese Bundeslandabgabe erhoben wird. Es ist keine Schadensversicherung darin enthalten und soll angäblich für eine imaginäre Reitfahrbanenreperatur dienen.
Oder doch nur dazu die Länderfinanzen der betroffenen Länder aufzubessern.
Wäre ich in solche einem Bundesland würe ich das Verfassungsgericht anrufen. Denn es kann ja nicht sein, das man in einem Bundesland eine Ländergebühr bezahlen mus und in einem anderen Bundesland nicht. (Benachteiligung)
Die KfZ-Steuer ist ja auch nicht von Bundesland zu Bundesland unteschiedlich.
