Rechtsfrage Fahrtenschreiber... Kennt sich jemand aus?

Das stimmt so nicht....
Wieso darfst du Sonntags nicht gewerblich fahren, und wie kommst du darauf, das du ohne Ladung privat unterwegs bist?

Wie kommst Du darauf, dass es nicht so ist?

Bekommst du Sonntags keinen Taxifahrer?

Doch natürlich. Der unterliegt aber auch nicht dem Güterkraftverkehr und muss somit nicht einmal die Lenkzeiten einhalten.


Sonntagsfahrverbot? Gilt nur für LKW ab 7,5 Tonnen.

Nicht nur.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

3,5t mit Anhänger ist nunmal über 3,5t zGG und im gewerblichen Bereich fahrtenschreiberpflichtig. Und es werden da keine Unterschiede gemacht, ob leer oder beladen!

Doch, und zwar ganz gewaltige. Vor allem aber teure. ;)

Es gibt natürlich Ausnahmeregeln. Z.B.: Fahrten im Umkreis von 50 km vom Standort.
@darkkurt: da gibt es eine Ausnahme: du darfst mit FS B 3,5t Fahrzeug +750kg Anhänger fahren, ansonsten hast du recht.

Allerdings nur, wenn das Gespann das z. GG von 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
 
Ja nun, die interessiert da eigentlich eher weniger. Die leiten das nur weiter an die zuständigen Behörden, Berugsgenossenschaft und Bundesamt für Güterkraftverkehr. Der Polizist hat auch keine Anzeige erstattet und mich weiterfahren lassen.
Dann hast du evtl. Glück gehabt..? Ansonsten ist Fahren ohne Fahrtenschreiber bzw. Fahtenbuch ein Verstoss gegen die StVO.

Ich habe mal einen Bekannten gefragt, der bis vor kurzem LKW gefahren ist. Der meinte, man ist als Fahrer (!) verpflichtet Fahrtenbuch bzw. Tachoscheiben der letzten 28 Tage mitzuführen. Ansonsten droht ein Busgeld von ~1.000€ (für die aktuelle Fahrt) + ~50€ pro nicht vorhandener Tachoscheibe...

@darkkurt: da gibt es eine Ausnahme: du darfst mit FS B 3,5t Fahrzeug +750kg Anhänger fahren, ansonsten hast du recht.
Afair aber auch nur einachsig und ungebremst...

Wieso sollten hundert andere deine Meinung dazu schreiben? Sooo wichtig ist die nun auch nicht o_O
Du wieder... :roll: :LOL: 8)

Gruß Aru
 
Ok, wenn du dich so auskennst, halte ich mich hier raus :roll:
Seit wann darf Sonntags kein Güterkraftverkehr stattfinden?

Allerdings nur, wenn das Gespann das z. GG von 3,5 Tonnen nicht überschreitet
Du darfst mit Führerschein B 3,5t Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger fahren, also max. 4250 kg.

Ich kenne die Gesetze, war 15 Jahre selbstständiger Berufskraftfahrer....
Ich kenne auch die TCO-Regelungen, aber bitte, ich frage mich, warum du hier nachfragst, wenn du es doch besser weißt...

Mit deinem Fahrzeug mit Hängerkupplung bist du verpflichtet, einen Fahrtenschreiber einzubauen und auch die Scheiben zu benutzen.
OK, nicht dein Fahrzeug: Dann haftet der Arbeitgeber, der Halter und der Fahrer, egal, in welcher Beziehung sie stehen.

Schau mal ins SGBII, da ist das reguliert.

Zitat:
Zitat von Totte
@darkkurt: da gibt es eine Ausnahme: du darfst mit FS B 3,5t Fahrzeug +750kg Anhänger fahren, ansonsten hast du recht.

Afair aber auch nur einachsig und ungebremst...
Spielt keine Rolle. Bis 600 kg ist ungebremst erlaubt, darüber ist Auflaufbremse Vorschrift.
Erlaubt sind 750 kg bei FS B, ob mit Tandem oder Einzelachse, egal. Einzelachse ist ja da sowieso üblich. Die Achsanzahl war bei FS 2 oder 3 noch relevant, im neuen EU-FS nicht mehr ;)
 
Ok, wenn du dich so auskennst, halte ich mich hier raus :roll:

Ich habe ja auch nur 2 konkrete Fragen gestellt. Die habe ich mir inzwischen selbst beantwortet. Aber das ist kein Problem. ;)

Seit wann darf Sonntags kein Güterkraftverkehr stattfinden?

Mit einer entsprechenden, teuren Ausnahmegenehmigung, darf man in D "fast" alles. ;)

Du darfst mit Führerschein B 3,5t Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger fahren, also max. 4250 kg.

Nein. https://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Ich kenne die Gesetze, war 15 Jahre selbstständiger Berufskraftfahrer....Ich kenne auch die TCO-Regelungen, aber bitte, ich frage mich, warum du hier nachfragst, wenn du es doch besser weißt...

Sieste, ich kenne die TCO-Regelungen nicht. Aber nochmal, ich habe 2 konkrete Fragen gestellt. Nur weil ich hier nachfrage, heißt das noch nicht, dass ich keine Ahnung habe. ;)

Mit deinem Fahrzeug mit Hängerkupplung bist du verpflichtet, einen Fahrtenschreiber einzubauen und auch die Scheiben zu benutzen. OK, nicht dein Fahrzeug: Dann haftet der Arbeitgeber, der Halter und der Fahrer, egal, in welcher Beziehung sie stehen.

Schau mal ins SGBII, da ist das reguliert.

Das ist mir neu. 8O Wenn ein FS verbaut ist, muss er benutzt werden. Ansonsten gilt die 3,5 Tonnen Grenze. Aber das wollte ich auch gar nicht wissen. Du hast den Thread gelesen? :think:
 
Das ist mir neu. 8O Wenn ein FS verbaut ist, muss er benutzt werden.
Richtig ;)

Und wenn ein 3,5t-Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat muss der Halter einen einbauen...

Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele Pkw mit Anhängern ein Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten. Das gilt grundsätzlich dann, wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 kg übersteigt (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84).

Gruß Aru
 
... und sogar bei leichteren Fahrzeugen, wenn sie aus steuerlichen Gründen als LKW angemeldet sind (Pickups, zum Beispiel).

edit: Editieren ist doof... :p :LOL:
 
Nein. https://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php


Zitat:
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
................... Sprechpause
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Etwas falsch interpretiert...
Der Fokus steht hier auf dem Wörtchen Oder


Du darfst einen 750kg-Anhänger an einem 3500kg-Zugfahrzeug mit FS-Kl B fahren. Sprich die genannten 4250 kg zGG Gespann

Man darf mit B auch Anhänger über 750 kg fahren, wenn das zGG des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt, aber in dem Fall gelten eben die 3500 kg Gespannmasse.

Ruf einfach mal bei einem Sachkundigen (Führerscheinstelle, Fahrschullehrer, Polizei etc) an, wenn du mir nicht glaubst.

Ich habe zusammen mit meinem Bruder ein kleines Transportunternehmen.
Vlt. sollte man sich vor der Gründung eines "Unternehmens" mit den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen :think:
 
Und wenn ein 3,5t-Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat muss der Halter einen einbauen...

Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele Pkw mit Anhängern ein Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten. Das gilt grundsätzlich dann, wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 kg übersteigt (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84).

Ausschlaggeben ist die 3,5 Tonnen Grenze und nicht die Anhängerkupplung. Wenn ich im Gespann unterwegs bin und die 3,5 Tonnen Grenze nicht überschreite, brauch ich auch keinen FS.

Etwas falsch interpretiert...
Der Fokus steht hier auf dem Wörtchen Oder

Du darfst einen 750kg-Anhänger an einem 3500kg-Zugfahrzeug mit FS-Kl B fahren. Sprich die genannten 4250 kg zGG Gespann

Man darf mit B auch Anhänger über 750 kg fahren, wenn das zGG des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt, aber in dem Fall gelten eben die 3500 kg Gespannmasse.

Ruf einfach mal bei einem Sachkundigen (Führerscheinstelle, Fahrschullehrer, Polizei etc) an, wenn du mir nicht glaubst.

Ja, Du hast ja recht, aber das gilt eben nicht für den gewerblichen Gebrauch! Privat darf ich das, aber nicht wenn ich gewerblich unterwegs bin.

Vlt. sollte man sich vor der Gründung eines "Unternehmens" mit den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen :think:

Ja, sollte man. Vielleicht sollte man auch einfach die Fragestellung eines Themas beachten. :ugly: Wir reden ja hier schon lange nicht mehr vm eigentlichen Thema. ;)
 
Das haben hier auch schon einige beantwortet.
Was willst du hören?
Die Entscheidung des LRA ist ungültig, weil es im Klammforum User gibt, die anderer Meinung sind?
Ich habe dir meine Meinung und Erfahrung gepostet, mehr kann ich nicht sagen. Wenn du anderer Meinung bist und nur das hören willst, was dir Geld erspart (was hier nicht der Fall ist, weil ihr gegen die Rechtsvorschriften verstoßen habt), dann frag ruhig weiter.
Kannst ja dann in deinem Einspruch reinschreiben: Ich widerspreche, weil im Klammforum User xyz gesagt hat, das ich im Recht bin :roll:
 
Die eigentlichen Fragen hat mir hier niemand beantwortet. Das habe ich in der Zwischenzeit selbst erledigt. Das ist auch nicht schlimm. Denn es hätte ja durchaus auch jemand mit jur. Erfahrung hier im forum sein können. Denn Sinn und Zweck eines Forums muss ich also an dieser Stelle nicht anführen.

Wenn aber statt sich auf die Fragen zu konzentrieren angefangen wird, Unfug zu schreiben, dann kann ich dazu doch wohl noch was sagen. Und dass eine Anhängerkupplung schon zum Einbau eines FS zwingt, ist schlichtweg Unfug.

Grundsätzlich will ich schon wissen was Sache ist, sonst hätte ich hier wohl kein Thema eröffnet. Und wenn Du aufmerksam gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich die Sache mit dem FS schon im Eröffnungspost abgehakt habe.

Aber hier werden einfach irgendwelche Stichwörter, wie Anhängerkupplung, Staatsanwaltschaft, STVO und sonwas eingeworfen, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben.

Läuft das hier immer so bei euch? :ugly:
 
also wenn du eine professionelle fachliche Meinung haben willst, dann musst du dich auch professionelle Fachkräfte wenden ;)

du bist hier in einem Forum zu einer Seite, bei der es ums "Im Internet Geld verdienen" geht, was erwartest du? :ugly:
 
also wenn du eine professionelle fachliche Meinung haben willst, dann musst du dich auch professionelle Fachkräfte wenden ;)

Ich wollte ja auch keine juristische Abhandlung geliefert bekommen. Dass ich hier keine professionelle fachliche Meinungen, oder gar Fakten bekomme, ist mir schon klar. ;)

du bist hier in einem Forum zu einer Seite, bei der es ums "Im Internet Geld verdienen" geht, was erwartest du? :ugly:

:LOL: Das stimmt. Aber ihr habt hier ja auch ein umfangreiches "Unterforum".
 
Ausschlaggeben ist die 3,5 Tonnen Grenze und nicht die Anhängerkupplung. Wenn ich im Gespann unterwegs bin und die 3,5 Tonnen Grenze nicht überschreite, brauch ich auch keinen FS.
... ;)
Hängt dann aber auch vom FS ab. Bei den neuen (ab 2000 oder so) geht es nach dem zGG, nicht nach dem tatsächlichen Gewicht.
Du darfst da z.B. (Klasse B) mit einem VW-Bus (2,7 Tonnen zGG) keinen leeren (Leergewicht 500 kg, zGG 1200kg) Anhänger bewegen (angehängt haben)
Dann kommt man auf 3900 kg zGG und das wäre dann Fahren ohne Führerschein.
Ist nicht einfach...
 
Hängt dann aber auch vom FS ab. Bei den neuen (ab 2000 oder so) geht es nach dem zGG, nicht nach dem tatsächlichen Gewicht.

Nein, es hängt nicht vom Führerschein ab. Es geht grundsätzlich immer nach dem zGG. Bist Du über 3,5 Tonnen zGG, MUSST Du ein FS einbauen lassen UND auch benutzen, sofern Du damit GEWERBLICH unterwegs bist. Bist Du damit privat unterwegs, ist das solange scheißegal, bis Du die 7,5 Tonnen zGG. überschreitest.

Das hat aber nichts mit der Anhängerkupplung zu tun! Ich kann an dem 2,7 Tonnen VW-Bus eine Anhängerkupplung haben, und bin trotzdem nicht verpflichtet einen FS einbauen zu lassen. :ugly:

Du darfst da z.B. (Klasse B) mit einem VW-Bus (2,7 Tonnen zGG) keinen leeren (Leergewicht 500 kg, zGG 1200kg) Anhänger bewegen (angehängt haben) Dann kommt man auf 3900 kg zGG und das wäre dann Fahren ohne Führerschein.

Richtig. In dem Fall nur Anhänger mit 750 Kg zGG. Es sei denn Du hast den alten Führerschein Klasse B. Damit darfst Du privat 48 Stunden am Stück und länger mit nem 7,5 Tonner über Deutschlands Autobahnen eiern. Und das ganz ohne FS. ;)

Ist nicht einfach...

Doch, eigentlich schon...