Verkehrsrowdy
Member
- 29 März 2011
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Das stimmt so nicht....
Wieso darfst du Sonntags nicht gewerblich fahren, und wie kommst du darauf, das du ohne Ladung privat unterwegs bist?
Wie kommst Du darauf, dass es nicht so ist?
Bekommst du Sonntags keinen Taxifahrer?
Doch natürlich. Der unterliegt aber auch nicht dem Güterkraftverkehr und muss somit nicht einmal die Lenkzeiten einhalten.
Sonntagsfahrverbot? Gilt nur für LKW ab 7,5 Tonnen.
Nicht nur.
Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.
3,5t mit Anhänger ist nunmal über 3,5t zGG und im gewerblichen Bereich fahrtenschreiberpflichtig. Und es werden da keine Unterschiede gemacht, ob leer oder beladen!
Doch, und zwar ganz gewaltige. Vor allem aber teure.
Es gibt natürlich Ausnahmeregeln. Z.B.: Fahrten im Umkreis von 50 km vom Standort.
@darkkurt: da gibt es eine Ausnahme: du darfst mit FS B 3,5t Fahrzeug +750kg Anhänger fahren, ansonsten hast du recht.
Allerdings nur, wenn das Gespann das z. GG von 3,5 Tonnen nicht überschreitet.


Wir reden ja hier schon lange nicht mehr vm eigentlichen Thema.