Rechtsfrage Fahrtenschreiber... Kennt sich jemand aus?

Verkehrsrowdy

Member
29 März 2011
16
5
Wie mein Nutzername schon vermuten lässt, habe ich etwas furchtbar schlimmes getan. Ich habe gegen das Gesetz verstoßen. Ich bin ein Gesetzloser. 8O

Nun wo ich Eure Aufmerksamkeit habe, Spaß beiseite. ;) Ich erkläre mal eben worum es geht.

Ich habe zusammen mit meinem Bruder ein kleines Transportunternehmen. Als wir letztens mit einem Gespann unterwegs waren (Transporter+Anhänger) wurden wir kontrolliert. Wir konnten keine Tageskontrollblätter (Nachweis für Lenk und Ruhezeiten) vorweisen. Außerdem warf man uns vor, dass wir keinen Fahrtenschreiber eingebaut haben und folglich auch keine Schaukarten vorlegen können. Ich muss dazu sagen, dass wir zur "Tatzeit" ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen hatten. Dies allerdings nur, weil wir den Hänger hinten dran hatten.

Nun bekam ich Post vom Landesamt für Arbeitsschutz. Dort wurde mir als Fahrer das gleiche vorgeworfen. Ich muss nun eine Stellungnahme verfassen. So weit so gut.

Nun hat mein Bruder auch Post bekommen. Nur wirft man ihm vor, dass er gegen das Gesetz verstoßen hat, weil er als "Verantwortlicher" keinen Fahrtenschreiber in das Fahrzeug einbauen ließ. Er ist auch gleichzeitig der Halter. Das macht ja noch Sinn.

Viel gravierender ist folgender Vorwurf.

Landesamt für Arbeitsschutz schrieb:
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Ihr Fahrer, Verkehrsrowdy, keine Tageskontrollblätter bei sich hatte. Sie als "Verantwortlicher", müssen dafür sorgen, dass die Vorschriften über die Lenkzeiten eingehalten werden. Sie müssen Ihre Fahrer auf die Aufzeichnungspflicht hinweisen. Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen. Sie haben sich somit an dem Vergehen beteiligt.

Die Sache ist die, dass mein Bruder und ich gleichberechtigte Entscheidungsträger unseres "Unternehmens" sind. Somit kann er mich auch gar nicht als "Fahrer" einsetzen, geschweige denn dafür haften, wenn ich keine Lenkzeiten nachweisen kann. Wir sind beide selbstständige Fahrer. Er ist zwar halter des Fahrzeugs, aber ich bin gefahren.

Ist mein Bruder dafür zu belangen, dass ich keine Tageskontrollkarte vorweisen konnte?

Muss er als Beifahrer Tageskontrollblätter bei sich haben?

Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir helfen.
 
Fakt ist doch im wesentlichen eins:
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in einem Transportunternehmen muss ein Fahrtenschreiber vorhanden sein.

Dass sie gerade dich erwischt haben, ist purer Zufall, ändert aber an den allgemeinen Vorschriften nix.

Ist zumindest meine Interpretation.

gruss kelle!
 
Ich, und hundert andere auch, könnte jetzt meine Meinung dazu schreiben, aber was würde dir das bringen?

Es fehlen auch einige Fakten um hier genaueres zu sagen. Z.B. wäre es ganz sinnvoll zu wissen, welche Geschäftsform euer Unternehmen hat und wer welche Positionen besetzt. Ist dein Bruder evtl. als Sicherheitsbeauftragter angegeben?

Fakt ist lediglich, daß ihr euch nicht beide rausreden könnt... ;)

Wenn du Rechtssicherheit haben willst, solltest du zu einem Rechtsanwalt gehen. Neben der arbeitsrechtlichen Geschichte wird da ja wohl auch noch was von der Polizei/Staatsanwaltschaft kommen. Könnte sich also lohnen ;)

Gruß Aru
 
Fakt ist doch im wesentlichen eins:
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in einem Transportunternehmen muss ein Fahrtenschreiber vorhanden sein.

Nein, erst ab über 3,5 Tonnen zul. Ges. Gew.

Dass sie gerade dich erwischt haben, ist purer Zufall, ändert aber an den allgemeinen Vorschriften nix.

Ist zumindest meine Interpretation.

gruss kelle!

Ja, das stimmt. Ich beschwere mich auch nicht. Ist schon OK. Wozu gibt es Gesetze, wenn sich niemand dran hält. ;)

Es fehlen auch einige Fakten um hier genaueres zu sagen. Z.B. wäre es ganz sinnvoll zu wissen, welche Geschäftsform euer Unternehmen hat und wer welche Positionen besetzt. Ist dein Bruder evtl. als Sicherheitsbeauftragter angegeben?

GbR, und nei. Er sit kein Sicherheitsbeauftragter.

Fakt ist lediglich, daß ihr euch nicht beide rausreden könnt... ;)

Das will auch keiner. Ich will ja z. Bsp. nur wissen was mit "Verantwortlicher" gemeint ist. Verantwortlich weil er der Halter ist? Oder verantwortlich, weil man denkt er wäre mein Chef. ;)

Wenn du Rechtssicherheit haben willst, solltest du zu einem Rechtsanwalt gehen. Neben der arbeitsrechtlichen Geschichte wird da ja wohl auch noch was von der Polizei/Staatsanwaltschaft kommen. Könnte sich also lohnen ;)

Gruß Aru

Staatsanwaltschaft? Wieso das denn?
 
also ich frage mich, warum du jetzt hier noch nachfragen musst ^^

du musst jetzt eine Stellungnahme schreiben und dein Bruder auch, dort beschreibt ihr halt euer Unternehmen und warum ihr keine Unterlagen dabei hattet, welche gefordert waren ...

am wichtigsten ist es halt, dass ihr dazuschreibt, dass eure regelmäßige Transporttätigkeit unterhalb der 3,5 Tonnen-Grenze liegt und somit bisher keine derartigen Unterlagen erforderlich waren ...

alles andere regelt dann das Amt, entweder ihr bekommt eine Strafe, weil ihr unerlaubt außerhalb eurer Erlaubnis" gearbeitet habt oder halt wegen einer anderen schwerwiegenderen Sache (z.B. Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, etc.?)

jedenfalls könnt ihr da nicht viel machen, außer entweder eure Fahrzeuge mit den Notwendigen Geräten und Unterlagen auszustatten oder halt nie mehr solche Aufträge zu erledigen ... jedenfalls könnt ihr den Verstoß nicht rückgängig machen ;)
 
also ich frage mich, warum du jetzt hier noch nachfragen musst ^^

Ganz einfach - es gibt dort ein Feld welches man ankreuzen muss. Die Frage ist, wird der Verstoß zugegeben. Ja / Nein.

Kreuzt man pauschal ja an, hat man die Verstöße zugegeben, auch wenn man nur einen Teil davon wirklich begangen hat. Was mich betrifft, kann ich ganz klar ja ankreuzen. Das ist auch OK. Also Haken dran.

Aber mein Bruder wird als "Verantwortlicher" mitbeschuldigt. Die Frage ist aber warum? Als Halter ist er verantwortlich für den Fahrtenschreiber. OK. Aber ist er auch für mich als Fahrer verantwortlich? Ich bin ja nicht sein Angestellter. ;)

du musst jetzt eine Stellungnahme schreiben und dein Bruder auch, dort beschreibt ihr halt euer Unternehmen und warum ihr keine Unterlagen dabei hattet, welche gefordert waren ...

Bin ja schon dabei. Aber was ist mit dem Kreuzchen?

jedenfalls könnt ihr da nicht viel machen, außer entweder eure Fahrzeuge mit den Notwendigen Geräten und Unterlagen auszustatten oder halt nie mehr solche Aufträge zu erledigen ... jedenfalls könnt ihr den Verstoß nicht rückgängig machen ;)

Ja, ich weiß. Aber das Problem ist ja ein anderes. Siehe oben. ;)
 
Nein, erst ab über 3,5 Tonnen zul. Ges. Gew.

Wenn das Fahrzeug so ausgestattet ist, dass es als Gespann diese Marke Überschreitet, muss ein Fahrtenschreiber vorgehalten werden. In wie weit man ihn ohne Anhänger auch nutzen muss, weiß ich nicht, aber ich glaube, dass für den Fall, dass man eine Tachoscheibe vorweisen muss (Anhängerfahrt), auch für die Tage nachweispflichtig ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind (also 28 Tage plus laufende Woche). Imho reicht da aber auch eine Bescheinigung von der Firma, in der man offiziell erklärt, dass der Fahrer XY zwischen dem x.x.2011 und dem y.y.2001 kein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt hat...

BTW: :arrow: Auto, Reisen und Verkehr & Titel etwas eindeutiger gemacht ;)
 
Ich weiß soviel, dass man ihn nutzen muss, wenn er verbaut ist. Egal ob ich unter der 3,5 Tonnen Grenze bleibe. Wenn man dauerhaft die 3,5 Tonnen Grenze überschreitet sowieso.

Aber bei uns war es sozusagen ein "Unfall" bzw. eine Unachtsamkeit. Ich bin in Mathe zwar nicht doof, aber ich habe es einfach nicht durchgerechnet. Wie dem auch sei, normalerweise benutze ich das FZ zu 99,9 % ohne Anhänger. Und wenn ich dafür jetzt ein Bußgeld bekomme, ist das wohl in Ordnung. So sind die Vorschriften.

Aber wie sieht es mit meinen Bruder aus? Steht er in der Pflicht was meine Tageskontrollblätter angeht? Wie ist das gemeint "Verantwortlicher"? Die denken doch bestimmt, weil er der Halter ist, wäre ich der Angestellte Fahrer. Sonst hätten sie doch "Sie als Halter" geschrieben, oder? Ich meine, wenn ich zu schnell fahre, ist er doch auch nicht der "Verantwortliche". Er bekommt als Halter zwar die Post und soll sich äußern, aber ist ist doch dafür nicht verantwortlich.

Und danke. ;)
 
Das will auch keiner. Ich will ja z. Bsp. nur wissen was mit "Verantwortlicher" gemeint ist. Verantwortlich weil er der Halter ist? Oder verantwortlich, weil man denkt er wäre mein Chef. ;)
Ahso, Moment... Ich dachte es handelt sich um ein Firmenfahrzeug.

Wenn dein Bruder der Halter ist, dann ist er selbstverständlich für das Fahrzeug verantwortlich. Auch wenn es gewerblich genutzt wird.

Staatsanwaltschaft? Wieso das denn?
Also ich sag mal so... Wenn ein LKW-Fahrer ohne Fahrtenschreiber erwischt wird, wird das meistens richtig teuer.
Du warst in dem Moment LKW-Fahrer ;)

Gruß Aru
 
Ahso, Moment... Ich dachte es handelt sich um ein Firmenfahrzeug.

Wenn dein Bruder der Halter ist, dann ist er selbstverständlich für das Fahrzeug verantwortlich. Auch wenn es gewerblich genutzt wird.

Ja klar. Aber auch für Verstöße, die ICH begangen habe?

Also ich sag mal so... Wenn ein LKW-Fahrer ohne Fahrtenschreiber erwischt wird, wird das meistens richtig teuer.
Du warst in dem Moment LKW-Fahrer ;)

Gruß Aru

Ja nun, die interessiert da eigentlich eher weniger. Die leiten das nur weiter an die zuständigen Behörden, Berugsgenossenschaft und Bundesamt für Güterkraftverkehr. Der Polizist hat auch keine Anzeige erstattet und mich weiterfahren lassen. ;)

Wieso sollten hundert andere deine Meinung dazu schreiben? Sooo wichtig ist die nun auch nicht o_O

:LOL:
 
Ja klar. Aber auch für Verstöße, die ICH begangen habe?

Es handelt sich ja um zwei Verstöße.

Verstoß 1: Du konntest keine Tachoscheiben vorweisen. Dafür bekommst Du eins auf den Deckel.
Verstoß 2: Der Halter hat das Fahrzeug nicht entsprechend der Vorschriften ausgestattet. Dafür bekommt er eins auf den Deckel.

gruss kelle!
 
...
Du warst in dem Moment LKW-Fahrer ;)

Gruß Aru

Wieso?
Mit einem Anhänger, bin ich nicht automatisch LKW-Fahrer.

Es handelt sich hier um ein Klasse B Fahrzeug, insofern liegt m.M.n. hier gar kein Verstoss vor. ;)

Allerdings würde ich dem Rat von Arusiek folgen und einen RA die Beantwortung überlassen. ;)
 
@ Bierkelle:

Ja, soweit habe ich das auch verstanden. Das ist defacto so. Ohne wenn und aber. Das ist aber nicht das Problem. Was ist mit dem Absatz über das Fahrpersonal? Ich bin ja kein Fahrpersonal, sondern selbstständig. ;) (siehe Oben)

@ Bounty:

Ich muss mich erstmal persönlich äußern, oder auch nicht. Ein Anwalt ist im Moment noch nicht gesprächsreif, da ich ja noch keinen Bußgeldbescheid habe. Ich kann mich äußern oder ich lasse es. Ich denke letzteres ist nicht besonders hilfreich. ;)
 
Im zweifel kein kreuz machen und das Schriftlich begründen?
Wäre meine Idee dazu. Oder da einfach mal anrufen und Fragen, was die nun meinen...
 
Ein Gespann unter 3,5 Tonnen wird nicht anders behandelt, als ein normaler Transporter. Auch nicht wenn es gewerblich benutzt wird. Der Unterschied ist nur, dass ich die Lenk und Ruhezeiten einhalten muss, wenn ich Ladung habe. Wenn ich die Ladung gelöscht habe, bin ich wieder privat unterwegs und kann so lange fahren, bis meine Reifen runter sind. ;)

Noch ein Unterschied ist, dass ich am Sonntag nicht gewerblich fahren darf. Privat darf ich das schon. :ugly:
 
Ein Gespann unter 3,5 Tonnen wird nicht anders behandelt, als ein normaler Transporter. Auch nicht wenn es gewerblich benutzt wird. Der Unterschied ist nur, dass ich die Lenk und Ruhezeiten einhalten muss, wenn ich Ladung habe. Wenn ich die Ladung gelöscht habe, bin ich wieder privat unterwegs und kann so lange fahren, bis meine Reifen runter sind. ;)

Noch ein Unterschied ist, dass ich am Sonntag nicht gewerblich fahren darf. Privat darf ich das schon. :ugly:
Das stimmt so nicht....
Wieso darfst du Sonntags nicht gewerblich fahren, und wie kommst du darauf, das du ohne Ladung privat unterwegs bist? Bekommst du Sonntags keinen Taxifahrer?
Sonntagsfahrverbot? Gilt nur für LKW ab 7,5 Tonnen.
3,5t mit Anhänger ist nunmal über 3,5t zGG und im gewerblichen Bereich fahrtenschreiberpflichtig. Und es werden da keine Unterschiede gemacht, ob leer oder beladen!

Es gibt natürlich Ausnahmeregeln. Z.B.: Fahrten im Umkreis von 50 km vom Standort.
@darkkurt: da gibt es eine Ausnahme: du darfst mit FS B 3,5t Fahrzeug +750kg Anhänger fahren, ansonsten hast du recht.