Verkehrsrowdy
Member
- 29 März 2011
- 16
- 5
Wie mein Nutzername schon vermuten lässt, habe ich etwas furchtbar schlimmes getan. Ich habe gegen das Gesetz verstoßen. Ich bin ein Gesetzloser. 
Nun wo ich Eure Aufmerksamkeit habe, Spaß beiseite.
Ich erkläre mal eben worum es geht.
Ich habe zusammen mit meinem Bruder ein kleines Transportunternehmen. Als wir letztens mit einem Gespann unterwegs waren (Transporter+Anhänger) wurden wir kontrolliert. Wir konnten keine Tageskontrollblätter (Nachweis für Lenk und Ruhezeiten) vorweisen. Außerdem warf man uns vor, dass wir keinen Fahrtenschreiber eingebaut haben und folglich auch keine Schaukarten vorlegen können. Ich muss dazu sagen, dass wir zur "Tatzeit" ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen hatten. Dies allerdings nur, weil wir den Hänger hinten dran hatten.
Nun bekam ich Post vom Landesamt für Arbeitsschutz. Dort wurde mir als Fahrer das gleiche vorgeworfen. Ich muss nun eine Stellungnahme verfassen. So weit so gut.
Nun hat mein Bruder auch Post bekommen. Nur wirft man ihm vor, dass er gegen das Gesetz verstoßen hat, weil er als "Verantwortlicher" keinen Fahrtenschreiber in das Fahrzeug einbauen ließ. Er ist auch gleichzeitig der Halter. Das macht ja noch Sinn.
Viel gravierender ist folgender Vorwurf.
Die Sache ist die, dass mein Bruder und ich gleichberechtigte Entscheidungsträger unseres "Unternehmens" sind. Somit kann er mich auch gar nicht als "Fahrer" einsetzen, geschweige denn dafür haften, wenn ich keine Lenkzeiten nachweisen kann. Wir sind beide selbstständige Fahrer. Er ist zwar halter des Fahrzeugs, aber ich bin gefahren.
Ist mein Bruder dafür zu belangen, dass ich keine Tageskontrollkarte vorweisen konnte?
Muss er als Beifahrer Tageskontrollblätter bei sich haben?
Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir helfen.
Nun wo ich Eure Aufmerksamkeit habe, Spaß beiseite.
Ich habe zusammen mit meinem Bruder ein kleines Transportunternehmen. Als wir letztens mit einem Gespann unterwegs waren (Transporter+Anhänger) wurden wir kontrolliert. Wir konnten keine Tageskontrollblätter (Nachweis für Lenk und Ruhezeiten) vorweisen. Außerdem warf man uns vor, dass wir keinen Fahrtenschreiber eingebaut haben und folglich auch keine Schaukarten vorlegen können. Ich muss dazu sagen, dass wir zur "Tatzeit" ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen hatten. Dies allerdings nur, weil wir den Hänger hinten dran hatten.
Nun bekam ich Post vom Landesamt für Arbeitsschutz. Dort wurde mir als Fahrer das gleiche vorgeworfen. Ich muss nun eine Stellungnahme verfassen. So weit so gut.
Nun hat mein Bruder auch Post bekommen. Nur wirft man ihm vor, dass er gegen das Gesetz verstoßen hat, weil er als "Verantwortlicher" keinen Fahrtenschreiber in das Fahrzeug einbauen ließ. Er ist auch gleichzeitig der Halter. Das macht ja noch Sinn.
Viel gravierender ist folgender Vorwurf.
Landesamt für Arbeitsschutz schrieb:Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Ihr Fahrer, Verkehrsrowdy, keine Tageskontrollblätter bei sich hatte. Sie als "Verantwortlicher", müssen dafür sorgen, dass die Vorschriften über die Lenkzeiten eingehalten werden. Sie müssen Ihre Fahrer auf die Aufzeichnungspflicht hinweisen. Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen. Sie haben sich somit an dem Vergehen beteiligt.
Die Sache ist die, dass mein Bruder und ich gleichberechtigte Entscheidungsträger unseres "Unternehmens" sind. Somit kann er mich auch gar nicht als "Fahrer" einsetzen, geschweige denn dafür haften, wenn ich keine Lenkzeiten nachweisen kann. Wir sind beide selbstständige Fahrer. Er ist zwar halter des Fahrzeugs, aber ich bin gefahren.
Ist mein Bruder dafür zu belangen, dass ich keine Tageskontrollkarte vorweisen konnte?
Muss er als Beifahrer Tageskontrollblätter bei sich haben?
Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir helfen.
