mehrere Mailer auf ebay zum Verkauf / Markus Strobl

Jetzt mal abgesehen davon, dass einem die "erarbeiteten" Guthanem zustehen...

für mich ist die Sache nen ziemliches Windei und wird mit ziemlicher Sicherheit genauso enden wie bisherige Übernahmen anderer Paidmailer vorher...

Auktionen werden ohne Vorwarnungen auf eBay eingestellt, nur das das Interesse für die Auktionen auf von anderer Seite als erwartet kommt...statt den erwarteten Käufern werden die Auktionen aus den Foren heraus beobachtet, angeschmiert.

Schnell werden noch mal alle User vertröstet, dass schon alles gutgehen wird, alle Auktionen werden sofort beendet, nen anonymer Käufer vorgeschoben und schwupps rennen alle wieder ihrem Geld hinterher...

Da hilft nur vorbeugen und ganz ganz optimistisch sein und an das Gute im Menschen glauben.
 
Bei A3H.de reagiert er nicht mal mehr auf Mails über das Kontaktformular.

Was mich sauer aufstossen lässt, ist, dass bei A3H meine AZ zu Beginn des Jahres noch auf Status offen stand. Aber nun steht da ausgezahlt am 29.12.09.

Ich komm mir verarscht vor! :evil: Geld ist ja nun auch keins eingegangen.


Wieder einer, der sich mit Verkäufen der Dienste aus der Affäre ziehen will. Macht keinen Spass mehr bei solchen Nasen.

Will ja nichts sagen, aber ich hab mal jemanden gekannt der hat sich mit Stacon auch aus der Affäire gezogen durch einen Verkauf...ich glaube du weisst wen ich meine ;-)
 
Das ist genau das was Marty geschrieben hat wenn der neue Betreiber alles genauso übernimmt kannst du du hüpfen wie das Rumpelstilzchen es wird dir aber nichts bringen.


Gegenfrage, kannst du genau diesen Fall beweisen,dass man da keinerlei Widerrufsrecht hat?

Ich hab noch einen Link, aber im Ernst, jetzt möcht ich doch z.B. von dir gerne einen Link haben, wo deine Aussage/Meinung bekräftigt wird .

Bisher war ich der einzigste,der sich anscheinend die Mühe gemacht hat, seine Aussagen auch zu belegen.
 
karpow es ist völlig egal, ob nun Fitnesscenter oder Paidmailer,denn die Gesetze sind die gleichen, wird alles im BGB geregelt.

Gegenfrage, kannst du genau diesen Fall beweisen,dass man da keinerlei Widerrufsrecht hat?

Das können wir leider nicht, deshalb fragen wir nach einem Beweis für das Gegenteil. Es gibt kein deutsches Gesetz, in dem steht, welche Rechte man nicht hat.

Aber Du sagst ja, es gäbe im BGB Regelungen, die besagen, dass man bei einem Inhaberwechsel ein Widerspruchsrecht hätte als Vertragspartner. Und mich würde interessieren, wo das steht.

Ich behaupte gar nicht, dass ich das 100% weiß, ich drücke nur meine Meinung aus. Und ich finde keine Gesetz in dem steht, dass es ein Widerspruchsrecht gibt für den Fall, dass sich am Vertrag nichts zu ungunsten eines Partners ändert.

Vielleicht kann ich aber auch einfach das BGB nicht lesen. Dann sag mir bitte, wo es steht.

Bisher hast Du nur zwei Links aus einem "Frag-einen-Anwalt" Forum gepostest. Du gestehst mir zu, dass ich das nicht als allgemeingültiges deutsche Recht akzeptiere.

Marty
 
Weiß ehrlich gesagt auch nicht,was daran so schwer zu verstehen ist.

Ich auch nicht, ich habe geschrieben das Deine beiden Links hier nicht zutreffen, da in beiden Fällen neue Verträge unterschrieben bzw. abgeschlossen werden sollen* - und das ist bei einem reinem Inhaberwechsel nicht notwendig. Du hast insoweit Recht das Du "neue" Inhaber "begründet" ablehnen kannst, aber die Begründung muss verdammt gut sein (frühere Insolvenzen, Verurteilungen im Wirtschaftsrecht etc.).

Hättest Du Recht würde die deutsche Wirtschaft um einige Milliarden Euro leichter, weil plötzlich alle Unternehmen deren Vermögen überwiegend aus Verträgen (z.B. Wartungsverträge, Schulungsverträge u.s.w.) besteht plötzlich nur noch einen Bruchteil wert sind. Wie ist es bei Aktiengesellschaften, wo diese berühmte eine Aktie die Mehrheitsverhältnisse verändert, ohne das man Dich infornieren muss.

*im ersten Fall soll die Dame im "neuen" Studio den Vertrag unterschreiben
*im zweiten Fall sollen die Vertragsgrundlagen und Leistungen (und damit auch die AGB) so stark verändert werden, das ein neuer Vertrag unumgänglich ist.
 
Gegenfrage, kannst du genau diesen Fall beweisen,dass man da keinerlei Widerrufsrecht hat?

Ich hab noch einen Link, aber im Ernst, jetzt möcht ich doch z.B. von dir gerne einen Link haben, wo deine Aussage/Meinung bekräftigt wird .

Bisher war ich der einzigste,der sich anscheinend die Mühe gemacht hat, seine Aussagen auch zu belegen.

Ich brauch meine Meinung nicht zu bekräftigen, die ist auch so kräftig genug.

Außerdem labere ich hier nur mit weil mir langweilig ist. Eigentlich geht mir die Sache am Arsch vorbei aber ich sehe die Rumpelstilzchen so gerne hüpfen. :mrgreen:


~ Reno hat hier nichts zu suchen! - edit by Bonian ~

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun muss ich aber dann doch mal grinsen und das nicht zu wenig.

Ganz im Ernst, deine Meinung ist so kräftig wie ein lauer Babyfurz.:roll:
Ich merke schon,dass du in dieser Sache null Ahnung hast und genau das ist das Gefährliche",aber nun gut.

Bei dir würde ich mich in so einem Fall echt drauf einlassen und ich wette, dass ich danach nicht derjenige wäre,der am Hüpfen wäre.;)
 
Wollte nur mal als Denkanstoß geben:

Mitgliederdaten einfach so zu verkaufen ist rechtswidrig. Es erfordert eine direkte ZUSTIMMUNG des Users VOR der Übergabe - nur eine Benachrichtigung reicht dafür nicht aus. Andernfalls kann der User abmahnen und es besteht ggf. Schadenersatzanspruch. Schließlich werden hier persönliche Daten weitergegeben.

Zugleich kann der Käufer den Kauf und einfach rückgängig machen - und den Kaufvertrag als nichtig erklären.

Datenschutzgesetz lesen ;)


Kurze Belege:

https://www.law-podcasting.de/datenschutzfalle-beim-verkauf-von-web-portalen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitgliederdaten einfach so zu verkaufen ist rechtswidrig. Es erfordert eine direkte ZUSTIMMUNG des Users VOR der Übergabe - nur eine Benachrichtigung reicht dafür nicht aus. Andernfalls kann der User abmahnen und es besteht ggf. Schadenersatzanspruch.
Wieviele derartige Klagen hat es gegeben bei der Übernahme von Freenet durch 1&1? Wieviele bei der Übernahme von O2 durch Vodafone? Hat die Dresdner Bank alle Kunden gefragt, bevor sie sich von der Commerzbank kaufen liessen?

Ich kann mich an keine Nachfrage eines Unternehmens erinnern, dass übernommen worden ist. Mag sein, dass es trotzdem nicht legal ist, mich wundert dann aber, dass gar niemand geklagt hat.

Marty
 
Bei dir würde ich mich in so einem Fall echt drauf einlassen und ich wette, dass ich danach nicht derjenige wäre,der am Hüpfen wäre.;)

Na dann schau mal hier und wenn ich ein bisschen weitersuche, finde ich sicher noch mehr:

Dies zeigt, dass eine Kündigung nur dann möglich sein wird, wenn sich der Vertragsinhalt zum Nachteil des Kunden wesentlich ändert. Allerdings dürfte dies auch der Fall sein, wenn der Inhaber nicht wechselt und einseitig den Vertragsinhalt ändert. Auch dies bedarf der Zustimmung des Vertragspartners.

Quelle: Urteil des LG Stuttgart vom 13.2.2007, 5 S 199/06

[19.08.2009] - Ein Fitnessvertrag kann nicht allein wegen des Wechsels des Studioinhabers gekündigt werden. Ausnahme: Der Wechsel führt zu Qualitätseinbußen oder einer Einschränkung des Angebots.

Wobei natürlich auch andere Meinung kursieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieviele derartige Klagen hat es gegeben bei der Übernahme von Freenet durch 1&1? Wieviele bei der Übernahme von O2 durch Vodafone? Hat die Dresdner Bank alle Kunden gefragt, bevor sie sich von der Commerzbank kaufen liessen?

Ich kann mich an keine Nachfrage eines Unternehmens erinnern, dass übernommen worden ist. Mag sein, dass es trotzdem nicht legal ist, mich wundert dann aber, dass gar niemand geklagt hat.

Marty

In diesem Fall geht es um eine Gesellschaft. Nicht zu verwechseln mit einem Unternehmer.

1&1 mag Freenet zwar nun gehören - deine Daten bleiben aber bei Freenet. Ist ein bisschen kompliziert - aber vom Prinzip ist es so. Lediglich der Gesellschafts-Inhaber ändert sich - nicht aber die Gesellschaft.

Als normaler Unternehmer darfst du aus Datenschutzgründen nunmal keine personenbezogene Daten weitergeben. Sonst wäre der Adresshandel ja ebenfalls zu leicht und die Gewinnspiele müssten nicht immer deine Einwilligung einholen :mrgreen:
 
Zitat von wittis-web:
sorry, aber ob der sich der Inhaber einer Gesellschaft ändert oder der einer Einzelunternehmung, es ist rechtlich gleichbedeutend!



Auch falsch. Als Einzelunternehmen tritt man als Kaufmann. Hast du einen Vertrag mit einem Einzelunternehmen, besteht er ausschließlich mit dem Kaufmann, der das Gewerbe angemeldet hat.

Bei Verträgen mit einer Gesellschaft spielt der Geschäftsführer rechtlich eine andere Bedeutung. Er "führt" lediglich das Geschäft und hat ganz andere Haftbarkeiten. Verträge mit einer Gesellschaft bestehen mit der Gesellschaft, nicht aber mit dem Geschäftsführer als solches.

Mal davon abgesehen, dass dem Geschäftsführer die Gesellschaft auch nicht zwingend gehört. Gesellschaften können anderen Unternehmen, anderen Privatleuten, Aktionären usw. gehören.
 
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Weiss jemand eigentlich was Neues hier in dieser Geschichte?

Die erwartete Flut von NL um ueber den Besitzerwechsel zu informieren ist irgendwie bei mir ausgeblieben!8O
 
anscheinend ist der Deal nur bei 3-4 Mailern durchgegangen die andern gehören laut Impressum noch dem alten Webbi...
Hmm...