mehrere Mailer auf ebay zum Verkauf / Markus Strobl

Na, wenn Du deinen Beitrag nicht selbst gelöscht hast, hätte man dich dann nicht darauf hinweisen müssen?

Muss dann ja wohl von einem Mod gelöscht worden sein oder ist es noch jemand anderem möglich.

Außer Threadlöschung, das kann natürlich auch der Threadersteller
 
Also ich habe nix geloescht (geht eh nicht - nur editieren!)und mir wurde auch nix mitgeteilt, dass was geloescht wurde!8O

...und der Threadersteller kann moeglichweise den Thread schliessen und seine Postings editieren - aber auch nix loeschen!;)

Da hat jemand 'hoeheres' eingegriffen!:ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke jeder Bericht und jeder Thread wird in diesem Fall wichtig werden, da da verdammt viel Geld noch offen ist! :evil:
 
Möglicherweise hören wir zur Löschung noch was, sorry lesen.

Aber zurück zum Thema, bin ja mal gespannt was aus den Mailern&Co jetzt wird.?

Und wann die User darüber informiert werden, wie es jetzt weitergeht?
 
Es scheint ja jetzt so, als ob er alle seine Mailer an einen Kaeufer losgeworden ist - da werden ja bald Unmengen von NL kommen, um die User ueber die neue Situation zu informieren - oder so hoffe ich doch mal!:pray:
 
Was dieser Grund allerdings ist, entzieht sich meiner Kenntniss!8O

Werbung wird hier doch fast immer gelöscht.
Viel mehr war der Beitrag des "Machers" des Magazins doch nicht. Wer seinen Beitrag so ungeschickt gestaltet a´ la "schaut her, mein neues Projekt ist so toll. Achja, passt zufällig auch zum Thread", muss sich auch nicht wundern.

Ein herber Verlust ist es nun auch nicht... soooo viel stand da auch nicht im Interview :ugly:
 
Also, ich würde meinen Beitrag inkl. Link zu Paid4Magazin.de nicht unbedingt nur als Werbung betrachten, da es sich ja nunmal auf genau dieses aktuelle Thema bezieht...
Aber naja.. Es kann ja jeder gerne nachschauen den es interessiert, auch ohne direkten Link ;)

Finde es etwas enttäuschend dass hier mehere Posts einfach mal so gelöscht werden.. Ich denke da sollte man etwas sensibler vorgehen.

lg
 
Nicht nur das, denn wenn ein User dem neuen Vertrag mit dem neuen Betreiber nicht zustimmt,muss der Strobl nämlich das aktuelle Guthaben auch auszahlen.

Woraus ergibt sich für dich die Möglichkeit, als User einem Inhaberwechsel zu widersprechen, Solange der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten übernimmt?

Marty
 
Den Vetrag hab ich ja mit Person X , wenn nun aber der Vertrag mit Person Y zustande kommen soll, muss ich dem doch zustimmen.

Wenn ich nun der Meinung bin, dass ich aus welchen Gründen auch immer, mit dem neuen Betreiber nicht zusammen arbeiten kann/mag , dann stimme ich einen Vertrag mit dem neuen Betreiber nicht zu.

In erster Linie habe ich ja den Vertrag mit mit Person X geschlossen.

Wenn ich etwas vergessen haben sollte oder falsch liege,dann korrigiert mich !
 
Den Vetrag hab ich ja mit Person X , wenn nun aber der Vertrag mit Person Y zustande kommen soll, muss ich dem doch zustimmen.
Vielleicht hast Du den Vertrag ja mit einem Unternehmen?

Wenn ich nun der Meinung bin, dass ich aus welchen Gründen auch immer, mit dem neuen Betreiber nicht zusammen arbeiten kann/mag , dann stimme ich einen Vertrag mit dem neuen Betreiber nicht zu.
Woraus ergibt sich denn diese Möglichkeit für Dich? Solange der Vertragspartner alle Rechte und Pflichten übernimmt (also den Vertrag unverändert) sehe ich die Möglichkeit nicht.

Als 1&1 z.B. Freenet übernommen hat, gab es die Möglichkeit auch nicht für Freenet-Kunden, und als O2 Vodafone übernommen hat, oder als aus Premiere Sky wurde...

Du kannst widersprechen, wenn sich der Vertrag zu Deinem Nachteil ändert, ein reiner Inhaberwechsel ist aber im Normalfall kein Nachteil.

Marty
 
spandauer hast du auch gelesen was du da her linkst?

Dem Kunden dieses Fitnesstudios ist durch den Betreiberwechsel in jedem Fall ein Nachteil entstanden. Keine Schwimmbadnutzung mehr usw.

Das ist genau das was Marty geschrieben hat wenn der neue Betreiber alles genauso übernimmt kannst du du hüpfen wie das Rumpelstilzchen es wird dir aber nichts bringen.

Ich verstehe sowie so die ganze Aufregung nicht. Schliesslich geht es hier um den besten Webbi den die Paid4Welt jemals hervorgebracht hat.

Vor nicht mal 2 Monaten wurde der und seine Dienste mir als der neue Mesias angepriesen, das Maß der Dinge, der Einäugige unter den Blinden.

Was ist denn passiert? Der Mensch zahlt immer aus und er wird uns allen das fürchten lernen wir die keine Ahnung haben wie man einen Paidmailer führt.

Der macht gleich 20 auf einmal, ach was sag 200 macht der Problemlos und dann stampft er uns alle in Grund und Boden.

So einem mann kann man doch blind vertrauen, da muß man doch nicht nach AGBverstössen fragen.

:mrgreen::mrgreen::mrgreen:

Gruss
 
Nebelchen lies du doch bitte dann aber auch mal richtig.
Der zweite Link z.B. da ist folgender Satz in der Antwort des RA:

Sie müssen sich vorrangig an Ihren Vertragspartner halten, es ist unzulässig Ihnen einen neuen Vertragspartner aufzuzwängen oder gar einen Vertrag ohne Ihren Willen zu begründen.

Sagt schon alles aus.
 
Beide geschilderten Fitness-Studio-Fälle haben etwas besonderes.
Im 1. Fall soll die Dame einen neuen Vertrag unterschreiben (man achte hier auf die Antwort der Anwältin
...meines Erachtens..
, im 2. Fall ändern sich die Vertragsbedingungen grundlegend. Beide Fälle schätze ich so ein, das ein Amtsrichter aus X so entscheidet und ein Amtsrichter aus Y gegenteilig.

Führe ich als Einzelunternehmer ein Fitness-Studio und möchte dieses verkaufen, so sind die laufenden Verträge selbstverständlich ein Wertbestandteil den ich in den Verkaufspreis einfliessen lasse. Sofern sich nichts grundlegendes ändert kann auch kein Mitglied kündigen und es stellt auch kein Problem da, die Mitglieder erst nach dem Verkauf zu informieren.

Solange es kein Gerichtsurteil lex Paid4 gibt, das zweitinstanzlich bestätigt wurde kann man sich hier alle 14 Tage über das Thema auseinandersetzen und natürlich keine Lösung finden, wobei ich persönlich (siehe oben) fest davon überzeugt bin, das zumindest vor verschiedenen Amtsgerichten auch verschiedene Urteile gesprochen würden.
Wo ist das vielzitierte "Sonderkündigungsrecht" bei Inhaber-/Betreiberwechsel beispielsweise bei Mietwohnungen (Verträge sind für beide Seiten weiterhin bindend), Kreditverträgen (ein Grund für die Finanzkrise ist der Weiterverkauf von risikoreichen Kreditverträge) oder im Business (u.a. Telekom kauft Strato).
Man achte hier auf die Antwort des 2. Anwaltes:
..es ist unzulässlich Ihnen einen neuen Vertragspartner aufzuzwängen...

Ändern sich Verträge "nur" weil der Inhaber wechselt, ich denke nicht (und mit mir wahrscheinlich etwa 50% der Anwälte :mrgreen: ) ? Wäre doch mal schön, wenn jemand mit anderer Meinung endlich mal vor Gericht zieht, danach kann er das Wort Prozessrisiko mit Sicherheit rückwärts buchstabieren.
 
karpow es ist völlig egal, ob nun Fitnesscenter oder Paidmailer,denn die Gesetze sind die gleichen, wird alles im BGB geregelt.

Und der Anwalt sagte ja auch ,dass ein Widerrufsrecht besteht.

Hab es ja zitiert.

Um es nochmal zu erklären, ich hab einen Vertrag mit Hans Müller, dieser gibt sein "Geschäft" ab an Hurbert Schuster.

Ich will mit Schuster aber keinen Vertrag eingehen, da dieser wegen meiner unseriös ist ( nur ein Bsp. von vielen) und widerspreche diesem Vertrag.

Im Bereich Paid4 hat dann der alte Vertragspartner mir mein Guthaben auszuzahlen und nicht der neue mögliche Vertragspartner.

Weiß ehrlich gesagt auch nicht,was daran so schwer zu verstehen ist.
 
@spandauer

ist völlig korrekt, aber wenn er nicht zahlen kann und der "Neue" auch nicht, nennt man dies Insolvenzverschleppung.

Guthaben ist übrigens einklagbar!
 
Sicherlich kann man Gelder,die man zurecht erwartet einklagen ,steht ja auch nicht zur Debatte ;)

Geht jetzt aber nicht hauptsächlich um ein evtl Guthaben,das ausgezahlt werden soll,sodern darum,ob man generell ein Widerrufsrecht hat,wenn sich der Vertragspartner ändert.

Frag mich grade wo Columbus ist,der kann es sicherlich besser erklären als ich.