Mahnfristen?

doped

abgemeldet
5 Mai 2006
290
8
Hi
Folgendes: Ich hatte vor über einem Jahr eine Rechnung bekommen. Diese beglichen. Jetzt erhalte ich heute plötzlich ein Schreiben vom Inkassobüro von dieser Rechnung. Problem ist Kontoauszug habe ich leider nicht mehr von der Zeit. Ist eine so späte Mahnung nach über einem Jahr überhaupt noch erlaubt?


Mfg
doped04
 
Das Problem ist, dass nirgendwo das ncoh vermerkt ist ich finde es in meinen unterlagen nicht die kontoauszüge aus der Zeit.
Daher habe ich ein Problem und wollte so erstmal nachfragen.
 
Geh zu Deiner Bank und lass Dir die betreffenden Kontoauszüge nochmal erstellen.
Kostet zwar meistens ne kleine Gebühr aber es ist machbar.
 
gewerblich oder privat ?


Privat sind 3 Jahre gewerblich 4 Jahre. Müßte aber nachschauen, also bin mir nicht ganz 100 % sicher .

Aber wenn du bezahlt hast geh zur Bank, die sollen dir aus der Zeit nen Ausdruck machen und fertig.

edit: falsch seit 2002 ist es sowohl gewerblich, wie auch privat 3 Jahre und vorher waren es 2 Jahre privat und 4 AJhre gewerblich.

Ab dem Jahre 2002 gibt es nun für beide Forderungen eine einheitliche Verjährung von drei Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Banken zicken zwar manchmal (so war das bei mir vor einige Jahren), ist aber wurscht. Auszüge sind auf jeden Fall reproduzierbar.

Du kannst es auch auf die "harte Tour" machen. Schreibe dem Inkassobüro, wie es ist und frage, ob sie für deine Kosten aufkommen, wenn du ihnen beweist, dass du gezahlt hast. Weg zur Bank, Auszüge etc.

Ansonsten sollen sie einen Mahnbescheid erlassen, dann musst du aber tätig werden und widersprechen.

Das alles solltest du aber nur machen, wenn du dir ganz sicher bist, gezahlt zu haben. ;)
 
Also Kontauszug nachmachen, die älter als 6 Wochen sind kostet sehr viel, also 10 Euro für einen auzug finde ich nicht wenig. Vorallem wenn man direkt sagen kann welchen auzug man haben will, aber das weißt du ja noch nicht mal.
 
Also Kontauszug nachmachen, die älter als 6 Wochen sind kostet sehr viel, also 10 Euro für einen auzug finde ich nicht wenig. Vorallem wenn man direkt sagen kann welchen auzug man haben will, aber das weißt du ja noch nicht mal.

Das kann man so nicht sagen, da wohl von Bank zu Bank verschieden. Mir wurden auch 1 Mark (ist schon ein wenig her) "angedroht, gekostet hat es mich dann aber doch nichts.
Ich hatte allerdings auch drei Konten & Depot bei der Bank.
 
aber das inkassobuero kann einem ja sicherlich rechnungsdatum/nummer nennen. meisten ueberweist man ja mit der angabe der rechnungsnummer. mit dem datum koennte man es dann auch noch weiter eingrenzen.

auf jedenfall erstma alles sachlich freundlich angehen. wenn du dir sicher bsit, dass du bezahlt hsat, dann kannst du ja guten gewissens an die sache rangehen. ;)

im besten fall hast du damals nen tippfehler bei der kontonummer gehabt oder sowas :roll:
 
Also, wenn es sich um eine seriöse Firma handelt, würde ich erstmal mit der Kontakt aufnehmen um dies zu klären und das Inkassobüro links liegen lassen.

#FischVolk (CZ)
 
Vielleicht handelt es sich auch einfach um ein Missverständnis und um einen Fehler der Firma.

Wenn die Rechnung beglichen ist werden die das ja nachprüfen können. Wenn du dich mit denen in Verbindung gesetzt hast sollten sie das spätestens tun, anstatt gleich ein Inkassobüro zu beauftragen.
 
Also Mahnfristen gibt es nicht, nur Verjährungsfristen und die sind 3 Jahre (steht ja schon oben)

Aber ich denk hier muss man mal nicht gleich mit juristischem Kram rangehen. Schreib der Inkassofirma, dass Du die Rechnung im ???? 2005 durch Überweisung beglichen hast und warte ab. - Voraussetzung Du hast wirklich gezahlt.

Dann kommt es darauf an, wie hoch die Rechnung war, ob sich da ein Aufwand zum jetzigen Zeitpunkt lohnt. Wenn nicht, Du musst denen jetzt nicht beweisen, dass Du bezahlt hast. Kannst ja auch warten, bis die gerichtlich Vorgehen. Dann kannst Du die Kosten in jedem Fall geltend machen.

Aber eigentlich kannst Du auch jetzt schon die Kosten, die dir entstehen von denen holen. Aber dazu geh dann mal lieber zum Anwalt, vor allem wenn es um ne richtige Rechnung (nicht nur ein paar Euro) geht.

Letzen Endes kann es ja schon vollkommen reichen, wenn DU denen schreibst, wann du etwa überwiesen hast.

Das war kein juristischer Rat!