Loseprojekt - Ist Gewerbeanmeldung pflicht?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
BB hat es ja schon geschrieben

die Gewerbeordnung verlangt, wenn du etwas auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst, ist die Gewerbeanmeldung Pflicht.

Was deine Einstufung von Liebhaberei, Kleinunternehmer und Co angeht, also die steuerrechtliche Sache, die musst du dann danach beim Finanzamt klären

Hallo,
Ja stimmt.
Aber der User der sich bei dieser Seite nameldet und zockt muss auch gewerbe anmelden da er umsatz macht.

mfg steffi
 
Hallo,
Naja deshalb werde ich kein Gewerbe anmeldung machen.
Aber deine Gewinne werden als Einkünfte gezählt.
Die müssen versteuert werden.

Desweiteren ich habe mir bei meinen Anwalt nachgefragt:
Wenn ich eine Klammlose betetreibe ohne irgend welche Euro einnahmen auch nicht von Sponsoren sondern nur eine virtuelle Währung handele brauche keinen Gewerbeschein.

Ausser Klamm.de stellt mir eine Rechnung aus wenn ich mit den Klammlosen beim Gewinnspiel teilnehme.

Also jeder der einen Euro Sponsor drinn hat und in seinem Impressum keine Firma ausweist kann mit einer Unterlassung Anklage rechnen.

Steuernummer ist keine Pflicht im Impressum !!! ( muss aber auf Rechnung dar stehen)
Umsatzsteuerid Nummer wenn vorhanden muss im Impressum drinn stehen !!!

Also virtuell Währung bleibt Virtuell ohne Gewerbe ( nicht kommianzell)
Euro Währung Gewerbe Anmeldung Pflicht (kommianzell)

Alles andere ist Quatsch !!!

Desweiteren gebt 20 Euro aus und geht zu euren Anwalt eures vertrauen der sagt euch das selbe nur er gibt euch die entsprechenden § dazu !!!

Also nicht verrückt machen lassen oder einschüchtern !!!1

mfg steffi
 
sehe ich nicht so.. .ich weis diese Diskussion ist uralt... aber

ich betreibe eine Loseseite ohne damit Geld verdienen zu wollen...
vorher habe ich Refs gejagt... aus Spaß an der Freude, ohne damit Geld verdienen zu wollen... und warum? Weil Lose nichts wert sind:!:
......

Ganz einfach so sehe ich das auch! Und meine Vekäufe versteuer ich auch. Und das FA war bis lang immer zufrieden! ;)

Wenn eine Loseseite an sich kommerziell wäre, dann dürfte sie eine Rechnung schreiben. Wen ich einem User eine Rechnung schreibe, gehe ich mit Sicherheit erstmal die Gitter von innen anschauen (Ilegales Glücksspiel).

Mal ganz anders gesagt, in meinen augen sind kommerzielle Loseseiten Ilegal. Hier wird ja dann auf Gewinn durch Glücksspiel gezielt spekulliert, was durch den Verkauf verboten ist. Wer seine Spielseite auf dem Gewerbe betreibt, viel Spass! Ich machs nicht!

Glückspiel darf nicht spekulliert werden! Schön es gibt einige, die das machen, allerdings die die das gezielt zu Geld machen, bewegen sich in einer schwierigen Graunzone, die mir zu heiß ist. Ich machs so, ich versteuer meine Losegewinne nach dem Verkauf, ganz gleich aus welcher Quelle!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.

Ist es ein Gewerbe wenn ich eine VMS Seite habe wo ich halt die Banner per Interface einbinde aber anstatt die User das Guthaben auszahlen können, können sie es gegen von mir erstellten Grafiken eintauschen. Und ich bekomme halt als "Bezahlung", für die Grafiken, diese Lose von den Sponsor Seiten. Ist das ein Gewerbe?
 
Hallo.

Ist es ein Gewerbe wenn ich eine VMS Seite habe wo ich halt die Banner per Interface einbinde aber anstatt die User das Guthaben auszahlen können, können sie es gegen von mir erstellten Grafiken eintauschen. Und ich bekomme halt als "Bezahlung", für die Grafiken, diese Lose von den Sponsor Seiten. Ist das ein Gewerbe?

Hi

die Frage die Du Dir immer stellen mußt ist

Verdienst Du irgendwo Geld?
bewegt sich in irgendeiner Form aufgrund dieser Seite ein € auf Dein Konto?
dabei auch an €-Sponsoren etc denken

wenn ja:

Unterstellt Dir der Gesetzgeber den Vorsatz hiermit Geld verdienen zu wollen. Und damit ist dann ein Gewerbeschein nötig.

wenn nein:

kann Dir niemand unterstellen Geld verdienen zu wollen also brauchst Du auch kein Gewerbe.

*edit*

wittis-web ist anderer Meinung und kennt wohl Amtliche schreiben dazu. Vielleicht schreibt er es ja hier noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ne ganz interessante Frage hehe

So Leute finde das alles sehr interessant was ihr hier schreibt.

Aber was haltet ihr denn hiervon.

Ich vermehre meine Lose zumbeispiel indem ich sie zu hohen zinssätzen ghier verleihe oder anlege und mache da ne menge Lose mit. Okay wenn ich mir die nun in Euros auszahlen lasse, dann mache ich ja einen gewinn der nach der Gesetzgebung her steuerlich erfasst und verrechnet werden muss. So weit so gut aber was ist denn zum beispiel hier mit.

Ich mache sagen wer mal 30Milliarden Lose weil ich super anlagemöglichkeiten gefunden habe und sich viele von mir Lose gelihen haben, nun gehe ich aber nicht hin und verkaufe meine Lose an andere User, sondern ich surfe nen bischen beim Computershop-Biehl und da sehe ich dann das Laptop was ich immer wollte und da dann noch nen neuen PC nen server für mein heimnetzwerk und den 50" Plasmafernseher für die Mutti, die nicht mehr richtig gucken kann und für nachbarn dann noch nen neues handy weil der sich keins leisten kann schenkenb wer dem das einfach.

So fakt ist die Lose wurden nicht umgewandelt in Euros, auch nicht in andere wärungen. Es wurde dafür "Material" gegen Lose getauscht. Die Rechnung bei Computersohp Biehl wird ja bestimmt net in Lose daherkommen lol. Server gekauft für firma z.B. 24.752.842.433 Lose vielen Dank für ihren einkauf beim Computershop.

Sogesehn könnte man sagen, dass man für seine mühen beim klicken und anlegen und die investierte zeit entschädigt wird und eine Prämie bekommt ähnlich wie bei Payback, denn da sammel ich ja auch Punkte die ich nachher in Prämien einlösen kann für die ich dann ja nichts bezahlen muss, da es dann ja mit den Punkten abgegolten wird.

Stellt auch mal vor ich würde die rechnung von Payback oder vom Server dann meinem Steuerberater vorlegen, der fragt mich dann seit wann ich den totalen hirnausfall habe und wie lange es noch andauern wird bis mein Hirn wieder funktionieren wird. Der wird mich glatt auslachen wenn ich dem sage, dass ich ne wärung die eigentlich keinen Wert hat versteurn lassen möchte.

Muss man sich mal so vorstellen, guten tag Herr Meier ich möchte gerne 500000 Paybackpunkte versteuern lassen, die ich über ein jahr hinweg gesammelt habe ach und noch was ich habe 30 Milliarden im internet gemacht ( wenn man das so sagt fällt der rückwärts vom stuhl und freut sich über seine baldige Geschäftsaufgabe da er an den 30 Milliarden nicht schlecht verdienen würde ) 30 Milliarden Lose die eigentlich laut den AGB´keinen wert haben und die nicht mit Euros verrechnet werden können, aber da is jemand der is so Geil auf die Lose und der möchte die umbedingt haben und tauscht die gegen allen möglichen scheiß zum beispiel computer oder fernseher, muss ich das dann versteuern?

Wisst ihr was der zu mir sagen wird???

Lieber Marc, ich weis ja net was sie nehmen, aber tun sie mir und sich einen gefallen, nehmen se davon auf jeden fall weniger und gehn sie mal zum Psychiater mit ihnen is was nicht in ordnung.

Lol ich bin mal auf die reaktionen gespannt

in diesem Sinne hoffe ich mal auf bald.
 
Die Rechnung bei Computersohp Biehl wird ja bestimmt net in Lose daherkommen lol. Server gekauft für firma z.B. 24.752.842.433 Lose vielen Dank für ihren einkauf beim Computershop.

Doch, genau so ist es ;)

Wer dort mit Losen kauft, bekommt auch eine Rechnung auf der Lose stehen!
 
Sorry sorry ich habe mich da total vertan

Sorry Sorry Sorry, ich meinte natürlich das da Lose drauf stehn lol. Sicherlich, aber wqie siehts denn da dann nun aus, ich habe jemanden der gerne Lose sammelt lose für eine ware gegeben ist do sogesehn genauso wie payback wenn man das mal so betrachtet oder nicht?

Es ist in diesem sinne dann ja ein Tauschgeschäft gewesen mit einer Wärung die keinen wert hat ( lol finde das so lustig ).

Wie siehts da aus denn dann könnte ich nämlich alle meine Loseeinnahmen dort gegen PRÄMIEN tauschen und das dann so machen dass immer wenn jemand aus der Familöie was haben möchte dem sagen, pass mal auf bei Mediamarkt kostet das 1200€ aber wenn ich dir das hole kostet das nur 1100€ musse mir nur bar auf die kralle geben. Würde doch dann gehn.


LG der Moe 23
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.