BB hat es ja schon geschrieben
die Gewerbeordnung verlangt, wenn du etwas auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst, ist die Gewerbeanmeldung Pflicht.
Was deine Einstufung von Liebhaberei, Kleinunternehmer und Co angeht, also die steuerrechtliche Sache, die musst du dann danach beim Finanzamt klären
Hallo,
Ja stimmt.
Aber der User der sich bei dieser Seite nameldet und zockt muss auch gewerbe anmelden da er umsatz macht.
mfg steffi