Immernoch nicht. Nochmal:Was Du die ganze Zeit vorschlägst, ist und bleibt ein Privatkredit.
-Als Kreditgeber hast du trotzdem Anspruch auf Rückzahlung wenn die Anlage kaputt geht, weil sie nicht dir gehört, sondern zu 100% dem Kreditnehmer. Du hast mit der Anlage an sich gar nix am Hut. Die Rendite ist fest ausgehandelt, aber gering.
-Als Mitglied einer Energiegenossenschaft hast du aber ein umfangreiches Mitspracherecht, deine Rendite hängt immer vom "Erfolg" der Anlage direkt ab und geht sie kaputt, ist dein Anteil weg. Die Eigentumsverhältnisse sind völlig anders als beim Kreditverhältnis.
Das sind zwei absolut verschiedene Modelle.
