Kleinunternehmen: MwSt. im Online-Shop anzeigen ?

Apocalyptica

ò_Ó
ID: 500290
L
4 Mai 2006
268
9
huhu zusammen.
ich denke mal das ich mit der frage bei euch richtig bin:

mein frauchen verkauft schon ein paar wochen selbstgemachte sachen auf kleinunternehmer-basis.

nun dachte ich mir das wir das ganze doch mit einem online-shop erweitern. einmal um den bisherigen kunden ein gemütliches einkaufen zu ermöglichen aber auch um evtl den ein oder anderen neuen kunden mitzunehmen... :)

nun dürfen wir ja auch rechnungen keine mwst ausweisen, da halt klinunternehmen.

muss ich in dem online shop nun trotzdem den genauen steuer-betrag anzeigen ? reicht es wenn dort nur steht "inkl. MwSt" ?.

so ein online shop kann ja mal schnell zu einer abmahn-falle werden :ugly:
 
Wenn er Kleinunternehmer nach §19 UStG ist, dann darf er keine Steuern auf seiner Rechnung ausweisen, genau so darf er die dann natürlich auch nicht in einem Shop anzeigen, "inkl MwSt" ist ebenfalls falsch, denn es isst ja keine USt inklusive, da er ja keine ans Finanzamt abführt.

Wenn er es anzeigt im Shop so muß es dann ja auch auf der Rechnung stehen.

Er Sollte beim Preis einen Hinweis schreiben, das es nach §19 UStG ohne Steuer ist.
 
danke für die schnelle antwort. :)

hmmm bei jedem preis...
ganz schön umständlich. 8O

naja wenn es der gesetzgeber so will...:-?

es reicht also nicht wenn ich das ganze einfach in die agb und ins impressum schreibe ? der kunde bestätigt ja bei jedem kauf die agb und damit auch das wissen über das "nicht exestieren" der mwst. *hoffnung hab*
 
Hallo,

ich weiss ja nicht, welche Shopversion ihr benutzen wollt, ob gekaufte Software, oder kostenlos aus dem i-Net (wie https://www.kostenloser-shop.com/index.html ).
Jedenfalls bei "kostenloser shop" gibt es bei der Shopkonfiguration die Option, dass man die MwSt. "ausblenden" kann. Das wird dann also weder auf den Angebotsseiten, noch auf der Rechnung gezeigt.
Der Hinweis, dass es ein Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuerpflich ist, gehört aber mit ins Impressum und die Agb.

MfG

rahola
 
Oder schreib bei den Preisen z.B.: 4,99 €*

und dann unten irgendwo einmal: * Aufgrund der Kleinunternehmerregelung ....
 
Ist eigentlich eine recht gute Idee. Somit ist man vor Abmahnungen zumindest sicher :p

Leider gehört aber noch ne Menge mehr dazu um einen abmahnsicheren Shop umzusetzen: ANSTÄNDIGE AGB´S, Impressum, Rechte an veröffentlichten Bildern und Texten, ausreichende Sicherheiten (SSL-Verschlüsselung) für Kunden, Aufklärung zum Datenschutz etc...

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man Abmahnungen nie ganz ausschließen kann, aber man kann den Geiern das Leben schwerer machen.
 
Na, die AGB regeln das "Miteinander" von Verkäufer und Käufer bzw. Dienstleister und Kunden. Da sind die wesentlichen Punkte geregelt, z.B. Rücknahme etc.

Da in den AGB sehr oft Fehler gemacht werden - bekannterweise wurden schon fehlende Komma abgemahnt! - wird dort halt gerne mal drin herumgerührt und kostenintensiv abgemahnt.

Das Thema ist nicht Ohne, man sollte keinen Shop im www eröffnen ohne sich die AGB darauf passend von einem spezialisierten Anwalt zuschneiden zu lassen. Ein simples "Copy & Paste" sollte man ebenfalls tunlichst unterlassen.
 
Na, die AGB regeln das "Miteinander" von Verkäufer und Käufer bzw. Dienstleister und Kunden. Da sind die wesentlichen Punkte geregelt, z.B. Rücknahme etc.
Die stehen im Zweifel auch im BGB. Müssen es denn AGB sein? Ich meine, wo steht, dass man überhaupt AGB haben muss. Die Regelungen stehen ja nun im Gesetz, wenn man damit zufrieden ist...

Marty
 
Man muss nicht, aber man muss wenn man etwas haben will, wo das gesetz ne Wahl bietet, bzw. wenn man auf detwas deutlich hinweisen will.

Wenn du ein Shop mit Sondernafertigungen hast, mußt(?) du ja darauf hinweisen, das hier ein Rücknahme nur z.B. bei falscher Lieferung oder einem Mangel möglich ist...

Es gibt auch Shops die ja eine Längere Rücknahme anbieten was sie in Ihren AGB drin haben. Müssen di auch nciht machen, die könnten sich ans gesetzlich Geregelte halten, aber manche wollen das als Service bieten
 
Wenn du ein Shop mit Sondernafertigungen hast, mußt(?) du ja darauf hinweisen, das hier ein Rücknahme nur z.B. bei falscher Lieferung oder einem Mangel möglich ist...
Das Widerrufsrecht beginnt nach der Belehrung darüber. Die sollte aber doch nicht in einer AGB verpackt sein.

Das man etwas abweichend regeln möchte, wenn das Gesetz das zulässt, ist OK, dafür taugen AGB. Es ging mir darum, ob man sie grundsätzlich braucht, also ob man schon abmahnen kann, weil jemand keine AGB hat.

Marty
 
AGB sind erstmal garnicht Pflicht. Kenne einen großen online Shop der seit 2 Jahren einfach auf das BGB verweist.
 
Noch eine weitere Frage dazu:

Ich habe in meinem Shop nun alles umgestellt, nur wenn ich in den Warenkorb gehe, steht hinter dem Preis, dass es der Brutto Wert ist.

Stimmt dies nun? Bin da leider gerade ein wenig verwirrt :roll:

Und wenn ich bei einem Großhändler bestelle, dieser die Netto Preise in seinem Shop angegeben hat, dann muss ich ihm die Mwst aber noch drauf zahlen, oder?
 
Beispiel für eine Ware:

Nettopreis beim Grosshändler: 100 Euro
Du zahlst bei Bestellung: 119 Euro (100 +19 UST)
Der Grosshändler führt davon 19 Euro ab ans Finanzamt.

Du verbuchst bei Dir:
Ausgabe Kauf Ware 119 Euro

Du verkaufst die Ware in Deinem Shop für 150 Euro

Du verbuchst bei Dir
Einnahme Verkauf Ware 150 Euro

Du hast 31 Euro Gewinn

Dein Kunde verbucht bei sich
Kauf Ware 150 Euro (Umsatzsteuer 0)

Ob Du Deine Ware begrifflich richtig "brutto" vekaufst, kann ich nicht sicher sagen, vermute aber, dass dürfte OK sein.

Marty