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Was nach meinen Informationen nicht möglich wenn Anteile bzw Aktien im Spiel sind
https://www.primeraportal.de/bank/aktien/ schrieb:Rechte und Eigenverantwortung
Jeder Aktionär muss für sich entscheiden, welche Aktien er in welcher Menge und zu welchen Kursen kauft. Großanlegern wird zudem empfohlen, immer eigenverantwortlich zu handeln und die Projektentwicklung zu verfolgen.
Primera-Aktionäre werden zwar keine Eigentümer an den Projekten und haben grundsätzlich kein Mitspracherecht bei Entscheidungen, dennoch besteht Anspruch auf die vorher festgelegten Gewinnbeteiligungen und die Möglichkeit das Projekt mit konstruktiver Kritik zu unterstützen.
https://www.primeraportal.de/agb.html schrieb:4. Erwirbt ein Mitglied nach den vorstehenden Ziffern 4.2 oder 4.3 eine Primera-Gutschrift, erhält er die Möglichkeit, verschiedene Angebote im Rahmen der Online-Plattform von PrimusPortal oder ausgewählten Partnerseiten zu nutzen. Hierfür kann er das Guthaben auf dem virtuellen Konto verwenden und die Primera einlösen.
5. Der Erwerb darüberhinausgehender Rechte (wie z.B. Eigentum) ausgeschlossen.
Insbesondere ist ein Rücktausch der Primera in ein Guthaben in Euro ausgeschlossen.
6. Es besteht außerdem kein Anspruch auf Einlösmöglichkeiten der Primera.
Das Angebot hierfür kann seitens PrimusPortal jederzeit reduziert oder erweitert werden.
Zum Punkt Bugusing dazu müsste er beweisen das ich den Bug absichtlich ausgenutzt habe was ich 1:nicht getan habe und 2ie geschäftsführung den Bug seit etwa 3 Jahren kennt und es ihre Pflicht gewesen wäre qualifizierte Programmierer zu besorgen um den Bug zu beseitigen das haben sie nich getan was ein eindeutiges Fehlverhalten der Geschäftsführung ist.
Du täuscht dich tobias wenn dem so wäre hätte das Landgericht mir auch keine prozesskostenhilfe bewilligt die bekommt man nur bewilligt wenn nach Ansicht des Gerichtes eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt das man den Prozess auch gewinnt.
Was das andere betrifft Primera sind eine Onlinewährung wie Bitcoins
da der Geschäftsführer mich ohne belegten Grund gesperrt hat und ich dadurch der Möglichkeit beraubt wurde die Primera zu Geld zu machen steht mir der Wert zum Zeitpunkt der Sperre zu
dazu gibt es auch schon Urteile bezüglich Bitcoins
Was dfie Aktien betrifft hast du Unrecht dann hätte die Geschäftsführung keine Aktien ausgeben dürfen sondern hätte Anteile als stiller Teilhaber ausgeben müssen dadurch das sie es selbst als Aktien bezeichnet haben trifft das auiserbörsliche Aktienrecht und da hast du als Aktionär rechtlich gesehn ein Stimmrecht das man erzwingen kann wenn die Geschäftsführung sich weigert.

Zum Punkt Bugusing dazu müsste er beweisen das ich den Bug absichtlich ausgenutzt habe was ich 1:nicht getan habe und 2ie geschäftsführung den Bug seit etwa 3 Jahren kennt und es ihre Pflicht gewesen wäre qualifizierte Programmierer zu besorgen um den Bug zu beseitigen das haben sie nich getan was ein eindeutiges Fehlverhalten der Geschäftsführung ist.

Ich weiss nicht inwieweit du dich mit dem Thema beschäftigt hast ich tue es seit Monaten und weiss daher was ich sage.
Eines noch wenn Primera keinerlei wert darstellen wäre die BAFIN auch nicht auf die Primus Entertainment GmbH aufmerksam geworden den ohne das es einen Wert darstellt was sollte es dann die Bafin interresieren da wiedersprichst du dir selbst mit deinen Aussagen.
Eines noch wenn Primera keinerlei wert darstellen wäre die BAFIN auch nicht auf die Primus Entertainment GmbH aufmerksam geworden ...
werden jetzt trotzdem noch (euro) auszahlungen durchgeführt? weiss das jemand?
1:Eine grosse Menge der Primera hab ich direkt vom Geschäftsführer gekauft und zwar Primera gegen Euro ...
4:Ich habe keinen Fehler gefunden sondern der Bug ist seit 3 jahren mindestens der Geschäftsführung bekannt die nichts gegen den Bug unternommen ...
5:Solltest dich mal wirklich schlau machen was es bedeutet wenn ich Anteile,Aktien ausgebe dann betrette ich ganz anderes Recht und das Wort Aktien stammt von der Primus Entertainment GmbH.
und 6:Wenn es korrekt wäre was du sagst würde die Gegenseite sagen die Dinger haben Rechtlich keinen Wert dann Klag doch interresiert uns nicht und hätten über den Rechtsbeistand der Primus Entertainment GmbH kein Vergleichsangebot gemacht und das Gericht hätte keine Prozesskostenhilfe bewilligt ...
3: Du wiedersrichst dir selbst wie kannst du Inkasso einschalten wenn du etwas verkaufst das keinen Wert hat und dann per Inkasso das Geld einfordern für etwas das keinen Wert hat,damit wiedersprichst du dir selbst Inkasso ist nichts anderes als eine Vorstufe zur Klage falls der Schuldner nicht auf das Inkasso reagiert bzw führt dann zur EV falls der Schuldner nicht bezahlt.
zu Punkt 1:Ich hab sie direkt von der Gmbh abgekauft bzw vom Geschäftsführer der Gmbh.Indem der Geschäftsführer Primera gegen Euro verkauft sagt er damit das die Primera einen Realen Wert haben,den Wert von Angebot und Nachfrage.
Punkt 2:ich hab mir keine Taschen vollgemacht wenn die Geschäftsführung der Gmbh mir seit 10 Monaten nichtmal sagen kann wie hoch der Betrag ist der durch den Bug generiert wurde ist wie soll ich dann den Betrag regulieren erklär mir das mal.

Punkt 3:Es gibt ein auserbörsliches Aktienrecht nicht jede AG ist an der Börse notiert