Klammlose kaufen, verkaufen oder tauschen - mit www.PrimusMarkt.de

Mag mich irrenen aber hieß es nicht, dass die gmbh nicht verkauft wird sondern die Projekte? Also das Produkt? Was quasi script+Db+... ist.
Vielleicht deswegen?


Aber mag sein das ich mich irre aber ich meine das hätte ich gelesen.
 
Hallo katrawi das steht im thread von primeraportal

https://www.primeraportal.de/forum/...g-zur-aktuellen-gerüchte-küche-info-vom-8461/

Wer soll denn PrimeraPortal überhaupt kaufen?
Manche Mitglieder sind der Meinung, sie würden nicht einmal für einen Euro Primeraportal übernehmen. Das macht nichts, denn der Käufer soll natürlich zufrieden sein, und mit positiven Gefühlen die Verantwortung für ein Projekt dieser Größe übernehmen. Wir werden in jedem Falle die Projekte ohne Euro-Guthaben übergeben. Rechtlich kaufen sie dabei lediglich eine Software und eine Domain. Wer möchte, darf dann seinen Account (inkl. Primera, Aktien, etc.) übertragen. Wir zwingen keinen einzigen User, sich beim neuen Betreiber zu registrieren. Das heißt, der Käufer schließt mit jedem von euch einen neuen Mitglieder-Vertrag per AGB-Zustimmung ab. Selbstverständlich übernehmen die Nachfolger keine Schulden. Insbesondere übernimmt der Käufer keine offenen Verträge, Forderungen oder Rechnungen der GmbH. Zur finalen Nachfolger-Entscheidung werde ich am Sonntag noch ausführlich Stellung beziehen.

Rechtlich kaufen sie dabei lediglich eine Software und eine Domain

Was nach meinen Informationen nicht möglich wenn Anteile bzw Aktien im Spiel sind solltest du da andere Informationen haben lass ich mich gerne eines besseren belehren nach meinen(unseren) Informationen aber so gar nicht möglich.
 
Was nach meinen Informationen nicht möglich wenn Anteile bzw Aktien im Spiel sind

Und du vergisst bei allem, dass du einzig Teil eines großen Spiels bist. Du hast weder ein Teil vom Projekt erworben, noch hast du für deine Primera irgendeinen Euro-Anspruch. Von daher wirst du auch die von dir erdachte Euro-Summe niemals bekommen.

https://www.primeraportal.de/bank/aktien/ schrieb:
Rechte und Eigenverantwortung

Jeder Aktionär muss für sich entscheiden, welche Aktien er in welcher Menge und zu welchen Kursen kauft. Großanlegern wird zudem empfohlen, immer eigenverantwortlich zu handeln und die Projektentwicklung zu verfolgen.
Primera-Aktionäre werden zwar keine Eigentümer an den Projekten und haben grundsätzlich kein Mitspracherecht bei Entscheidungen, dennoch besteht Anspruch auf die vorher festgelegten Gewinnbeteiligungen und die Möglichkeit das Projekt mit konstruktiver Kritik zu unterstützen.

https://www.primeraportal.de/agb.html schrieb:
4. Erwirbt ein Mitglied nach den vorstehenden Ziffern 4.2 oder 4.3 eine Primera-Gutschrift, erhält er die Möglichkeit, verschiedene Angebote im Rahmen der Online-Plattform von PrimusPortal oder ausgewählten Partnerseiten zu nutzen. Hierfür kann er das Guthaben auf dem virtuellen Konto verwenden und die Primera einlösen.

5. Der Erwerb darüberhinausgehender Rechte (wie z.B. Eigentum) ausgeschlossen.
Insbesondere ist ein Rücktausch der Primera in ein Guthaben in Euro ausgeschlossen.


6. Es besteht außerdem kein Anspruch auf Einlösmöglichkeiten der Primera.
Das Angebot hierfür kann seitens PrimusPortal jederzeit reduziert
oder erweitert werden.

Hättest sein Angebot annehmen sollen. Das endet eher darin, dass du nix bekommst und die Kosten für das Verfahren trägst. Vielleicht zeigt er dich noch an wegen Bug-Using:
https://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html
 
@ friendsworld

Okay, ich verstehe was du meinst und ja, das beißt sich schon "ein wenig" wenn man alles Geschriebene in eine Waagschale legt.

Leider verteilen sich aber auch die ganzen Infos ect. auf mehrere Threads und Blogeinträge, sodass man sich als User alles mühsam zusammenklauben (-suchen) muss -hier ein bisschen, dort ein bisschen- statt etwas mal zentral an ALLE Preis zugeben.

Irgendwo (sorry, mittlerweile zu faul zum suchen :mrgreen: ) stand ja, dass zum Zeitpunkt der endgültiger Übernahme durch Marco und Stephan, nach dem Login einer Übernahme der Daten zugestimmt werden soll - ganz wie damals von Primus 2.0 auf Primus 3.0.

Das heißt für meine Begriffe, wer dem nicht zustimmt bzw. Widerspruch einlegt, wird nicht übernommen und muss sich somit von der GmbH sein Guthaben auszahlen lassen.
 
Du täuscht dich tobias wenn dem so wäre hätte das Landgericht mir auch keine prozesskostenhilfe bewilligt die bekommt man nur bewilligt wenn nach Ansicht des Gerichtes eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt das man den Prozess auch gewinnt.

Was das andere betrifft Primera sind eine Onlinewährung wie Bitcoins die theoretisch sich nach Angebot und Nachfrage regeln da der Geschäftsführer mich ohne belegten Grund gesperrt hat und ich dadurch der Möglichkeit beraubt wurde die Primera zu Geld zu machen steht mir der Wert zum Zeitpunkt der Sperre zu kannst mir glauben ich hätte keine Klage eingereicht ohne zu wissen das dies der Fall ist dazu gibt es auch schon Urteile bezüglich Bitcoins,das es bezüglich primera noch keine Urteile gibt ist nicht relevant da sie den selben Zweck wie Bitcoins erfüllen und genauso behandelt werden müssen.

Was dfie Aktien betrifft hast du Unrecht dann hätte die Geschäftsführung keine Aktien ausgeben dürfen sondern hätte Anteile als stiller Teilhaber ausgeben müssen dadurch das sie es selbst als Aktien bezeichnet haben trifft das auiserbörsliche Aktienrecht und da hast du als Aktionär rechtlich gesehn ein Stimmrecht das man erzwingen kann wenn die Geschäftsführung sich weigert.

Zum Punkt Bugusing dazu müsste er beweisen das ich den Bug absichtlich ausgenutzt habe was ich 1:nicht getan habe und 2:Die geschäftsführung den Bug seit etwa 3 Jahren kennt und es ihre Pflicht gewesen wäre qualifizierte Programmierer zu besorgen um den Bug zu beseitigen das haben sie nich getan was ein eindeutiges Fehlverhalten der Geschäftsführung ist.

PS:Wenn das stimmt was du sagst hätte er kein Angebot gemacht und hier im Thread nicht selbst geschrieben(Es war von Anfang an klar, du wirst 100%-ig Geld erhalten. Sobald wir die Datenbank-Nachforschungen durchgeführt haben, kann ich dir sicher mehr zum Wert deines Accounts sagen. Deine Forderung zu fiktiven Aktienwerten und Primera-Umrechnungskursen einen Euro-Betrag zu ermitteln, ist zwar nett formuliert von deiner Anwältin, aber natürlich rechtlich nicht tragbar. Ich hoffe, dass du zumindest diese Milchmäden-Rechnung in der Wert-Ermittlung einsiehst. Dann steht einem Vergleichswert, womit wir beide leben können, sicher nichts im Wege) stammt von noname hier im Thread wiederspricht ja deiner Theorie er weiss selbst das ich ein Anrecht habe sonst hätte ihm sein Anwalt das schon gesagt.
 
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Zum Punkt Bugusing dazu müsste er beweisen das ich den Bug absichtlich ausgenutzt habe was ich 1:nicht getan habe und 2:Die geschäftsführung den Bug seit etwa 3 Jahren kennt und es ihre Pflicht gewesen wäre qualifizierte Programmierer zu besorgen um den Bug zu beseitigen das haben sie nich getan was ein eindeutiges Fehlverhalten der Geschäftsführung ist.

Nur damit ich das verstehe: Es gab einen Bug, der offenbar nur Dir bekannt war und durch den Du Primera erhalten (oder generiert) hast, seh ich das richtig?

Und das Guthaben, das Dir dadurch "zugefallen" ist, möchtest Du nun in Geld ausgezahlt haben?

Übrigens: PKH bekommt man, wenn die Rechtsverfolgung "hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint" (steht so in § 114 ZPO). Bedeutet nichts anderes als dass die Chancen bei ca. 50-50 stehen müssen also nicht, dass Du sicher als Sieger aus dem Prozess hervorgehst, aber das nur so am Rande...
 
Du täuscht dich tobias wenn dem so wäre hätte das Landgericht mir auch keine prozesskostenhilfe bewilligt die bekommt man nur bewilligt wenn nach Ansicht des Gerichtes eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt das man den Prozess auch gewinnt.

Die wissen nur, was du denen erzählt hast. Das Thema ist aber nicht einfach zu bewerten. Von daher, hat dies keinerlei Aussagekraft über den Ausgang des Verfahrens.
Aber immer wieder schön zu lesen, mit welchem Unsinn der Steuerzahler alles belastet wird. Da hat einer angeblich 40.000 Euro in wertlose Punkte eines Spiels gesteckt und bekommt Prozesskostenhilfe bewilligt. Unglaublich. :roll:

Was das andere betrifft Primera sind eine Onlinewährung wie Bitcoins

Sind sie nicht. Die Diskussion führt hier aber zu weit. Hier gibt es gravierende Unterschiede.

da der Geschäftsführer mich ohne belegten Grund gesperrt hat und ich dadurch der Möglichkeit beraubt wurde die Primera zu Geld zu machen steht mir der Wert zum Zeitpunkt der Sperre zu

Auch das ist nicht korrekt. Lies nochmal die AGB. Du hast wertlose Primera (Punkte) erworben (ohne Eigentumsrecht. Dir wurden diese eigentlich nur geliehen), für die es keinen Rückkauf gibt. Und damit hast du (wertlose) Aktien eines Spiels erworben, für die du wertlose Primera in Form von Ausschüttungen erhältst.
Eine Regelung, ob man für die Aktien wieder garantiert die Primera bekommt, habe ich nicht gefunden. Und selbst wenn, hättest du wieder wertlose Primera. Der Betreiber kann die Primera auch einfach einstellen und dann hast du 0 Primera. :D

dazu gibt es auch schon Urteile bezüglich Bitcoins

Wie geschrieben, Bitcoins und Primera sind eben nicht das Selbe.

Was dfie Aktien betrifft hast du Unrecht dann hätte die Geschäftsführung keine Aktien ausgeben dürfen sondern hätte Anteile als stiller Teilhaber ausgeben müssen dadurch das sie es selbst als Aktien bezeichnet haben trifft das auiserbörsliche Aktienrecht und da hast du als Aktionär rechtlich gesehn ein Stimmrecht das man erzwingen kann wenn die Geschäftsführung sich weigert.

Du hast wertlose Aktien eines großen Spiels mit wertlosen Primera erworben. Da greift alles, nur kein außerbörsliches Aktienrecht. :ugly:

Zum Punkt Bugusing dazu müsste er beweisen das ich den Bug absichtlich ausgenutzt habe was ich 1:nicht getan habe und 2:Die geschäftsführung den Bug seit etwa 3 Jahren kennt und es ihre Pflicht gewesen wäre qualifizierte Programmierer zu besorgen um den Bug zu beseitigen das haben sie nich getan was ein eindeutiges Fehlverhalten der Geschäftsführung ist.

Kann ich nicht beurteilen. Dass es Beweise dafür geben muss, ist klar. Ob es die gibt, keine Ahnung. Gibt hier aber Beiträge von dir, die man als Beweis heranziehen könnte. Bin nun aber zu faul, diese rauszusuchen. :mrgreen:

Versteh mich nicht falsch. Ich will das Fehlverhalten seitens Primus nicht in Schutz nehmen. Ich seh hier aber, dass du dich verrennst und schließe gerne eine Wette ab, dass du nicht mal 20% deiner geforderten Summe erhältst. Je nachdem, wie gut die Anwältin seitens Primus ist, erhältst du evtl. auch keinen einzigen Euro.
Allerdings können wir die Wette auch sein lassen. Oder gibt es dafür dann Wettkostenhilfe? :ugly:
 
Ich habe auch nichts von Sieger geschrieben sondern das gute Aussichten auf Erfolg bestehen müssen und die Klage berechtigte Hoffnung auf Erfolg hat wenn wie tobias sagt es nach Meinung des Gerichts gar kein Bezug zwischen einer Onlinewährung und Realem Geld gibt hätten sie die Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Nein darum geht es nicht less bitte auf den Seiten davor ich biete seit Monaten an die Primera die durch den Bug entstanden sind zu erstatten ohne Zahlen zu erhlten völlig unmöglich es geht um den Wert den meine Aktien und meine Primera zum Stand 1.11.2015 hatten Zeitpunkt der Sperre.Die Primera die durch den Bug entstanden sind würde ich ja gerne zurückgeben da ich aber seit 10 Monaten keine Zahlen erhalte ist das faktisch unmöglich.

Das magst du so sehn tobias sieht der Anwalt anders sieht eine weitere Rechtliche Seite so auf die ich hier nicht eingehe und wie gesagt es ist unlogisch wenn jemand eine SummeX anbietet wenn er Rechtlich sicher ist das die Primera und die Aktien keinen Realen Wert darstellen und nur nach deinen Worten (Du hast wertlose Primera (Punkte) erworben) wertlos sind.Sollte die bekannt sein das eine AGB nicht immer Rechtskonform ist den die Primera hat und tut er immer noch verkauft Primusmarkt gegen Reale Euros was belegt das sie einen Realen Wert haben der sich nach Angebot und Nachfrage regelt ansonsten wenn sie keinerlei Wert darstellen dürften sie im Primusmarkt auch nicht verrkauft werden.

Ich weiss nicht inwieweit du dich mit dem Thema beschäftigt hast ich tue es seit Monaten und weiss daher was ich sage.

Eines noch wenn Primera keinerlei wert darstellen wäre die BAFIN auch nicht auf die Primus Entertainment GmbH aufmerksam geworden den ohne das es einen Wert darstellt was sollte es dann die Bafin interresieren da wiedersprichst du dir selbst mit deinen Aussagen.
 
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Ich weiss nicht inwieweit du dich mit dem Thema beschäftigt hast ich tue es seit Monaten und weiss daher was ich sage.

Jahre. Aber wie gesagt, das geht hier zu weit. Du vergleichst zum Teil Äpfel mit Birnen. Und nur weil dein Anwalt denkt, es ist so, ist es nicht so. Entscheiden kann das letzten Endes nur ein Gericht.

Eines noch wenn Primera keinerlei wert darstellen wäre die BAFIN auch nicht auf die Primus Entertainment GmbH aufmerksam geworden den ohne das es einen Wert darstellt was sollte es dann die Bafin interresieren da wiedersprichst du dir selbst mit deinen Aussagen.

Auch hier wieder Äpfel mit Birnen. Die BaFin hat auf Grund des Bank ähnlichen Geschäfts ihre Fühler ausgestreckt. Denn man parkt auf Primusmarkt Geld. Gibt noch andere Gründe.

Aber ich halte mich wieder raus. Du wirst selbst noch merken, dass es nicht so einfach ist, wie du dir das ausmalst.


Im Übrigen wie versprochen hier noch folgende Info:
Meine Auszahlung vom 1. Juni habe ich mittlerweile bekommen. Das lief zwar nicht korrekt ab, allerdings ist das das Problem des Inkassos, die ihre Kosten noch einfordern werden.
Für mich ist das Thema hier zum Glück noch positiv beendet worden.
 
Niemand will dir deine Meinung nehmen nur seltsam wenn du Geld für Primera die du im markt verkauft hast und dann eine Auszahlung im Markt anforderst per Inkasso einfordern,wie kann das sein den Primera haben ja nach deinen Worten keinen Wert wie kannst du Geld per Inkasso einfordern für etwas das du verkauft hast das gar keinen Wert hat.Da beisst sich die Maus in den Schwanz dann hättest genauso kein Inkasso einschalten können wenn logisch denkst.

Kannst auch auf primeraportal nachlesen(Kann man Primera wieder gegen Euro tauschen?

Die Primera sind virtuelle Bonuspunkte ohne Rücktauschmöglichkeit in Euro-Guthaben. Allerdings ist es mit Hilfe der Funktion Primera-Überweisung möglich, gesammelte Primera mit anderen Mitgliedern zu tauschen oder die Primera auf PrimusMarkt zu verkaufen.)Da mir die Möglichkeit genommen wurde ist die Klage laut Gericht Rechtens Schlüssig und Gerechtfertigt zumal ich die primera auch auf anderem Wege in andere Virtuelle Währungen hätte tauschen können über Wechselstuben usw und danach die anderen Währungen hätte verkaufen können.Bitcoins z.b haben auch keinen Realen Wert und sogar Gold,Silber,Platin haben eigentlich keinen Realen Wert mehr heutzutage der Wert bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage was auch auf primera zutrifft und weitere Onlinewährungen.

In einem hast Recht entscheiden kann es nur ein Gericht und sie müssen unsere Argumentation ja für schlüssig halten sonst wäre Prozesskostenhilfe nicht bewilligt worden bei einem Streitwert in der Höhe geht es nicht um paar Euro Anwalts und Gerichtskosten sondern um einen recht hohen Betrag und da bewilligt das Gericht ohne Schlüssigen nachvollziehbaren und mit Erfolgsaussichten Antrag auf Pozesskostenhilfe diese nicht.
 
Eines noch wenn Primera keinerlei wert darstellen wäre die BAFIN auch nicht auf die Primus Entertainment GmbH aufmerksam geworden ...

Wie tobis schon richtig geschrieben hat, liegt das nur daran, dass man bei PrimusMARKT auch Euros einzahlen kann und somit auch Euros fließen.

Es gibt ein offizielles Schreiben von der Bafin, dass man z.B. eine Losebank führen darf (wenn dort nur mit Losen gehandelt wird und nicht mit Euros) ohne Zustimmung der Bafin, weil diese Klammlose wertlos sind und nicht im Bereich der Bafin liegen. Das gleiche Prinzip gilt auch für die Primera.

Dieses Gutachten kannst du mit der Suche Funktion des Forum auch sicher finden!
 
@friendsworld also Guthaben hin oder her, du musst dem Gericht doch beweisen können das du das Guthaben irgendwie eingezahlt hast?!
Ich denke wenn hier der Beweis fehlt, sieht es doch schlecht aus? Das einzige was man dann ausrechnen könnte, wieviel Zinsen oder Dividende du bis zu dem Tag X bekommen hast, das wäre dann dein Anspruch, aber ich lasse mich gerne eines besseren.
 
Du übersiehst aber 2 Dinge Moe2001 1:Klamm ist keine Gmbh da gelten andere Rechte und 2:bei Klamm gibt es keine Möglichkeit Klammlose direkt zu verkaufen Primusmarkt gehört aber zur Primus Entertainment GmbH und ist Teil der Gmbh daraus resultiert das man innerhalb der Gmbh die Primera in Euro tauschen kann was bei Klamm nicht möglich ist deswegen ist die Primus Entertainment GmbH ein Gewinnorientiertes Unternehmen und da gelten völlig andere Regeln und Vorschriften als bei Klamm um etwas ähnliches wie Klamm oder eine externe Loseseite zu betreiben reicht ein Gewerbeschein bei einer Gmbh ist das weitaus komplizierter und ausschweifender bei einer Gmbh ist mindestens ein Gesellschafter ein Stammkapital usw usw notwendig.

Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH ist immer ein Stammkapital von 25.000,- € erforderlich auch was die Haftung eines Geschäftsführers ist die etwas völlig anderes als bei einem Einzelunternehmen
https://www.ihk-schleswig-holstein..../Haftung_des_GmbH-Geschaeftsfuehrers-data.pdf.

Ich muss nicht beweisen das es eingezahlt wurde den es ist ja vorhanden die Primus Entertainment GmbH muss mir belegen wieviel von dem Guthaben durch den Bug entstanden ist wobei ja vom Geschäftsführer bzw seiner Rechtsvertretung nicht geleugnet wird das ein hohes Primeraguthaben besteht und auch ein hoher Anteil an Aktien von daher wird das ja nichtmal von der Gegenseite bestritten.
 
die heißen alle "hase"..nicht gewußt??
mein Name ist Hase, -ich weiß von nichts... und wer nix weiß, tut vorsichtshalber auch nix und von daher...gröööhl....same shit,-different day!!


nix für ungut..
 
@friendsworld: Die Primus Entertainment GmbH verkauft aber keine Primera. Sie stell ausschließlich eine Plattform zur Verfügung. Daraus Ansprüche für die Primera-Leihgabe abzuleiten, ist Unsinn.

Machen wir ein kleines Beispiel:
Ich stelle Papierkugeln her. Diese stelle ich Moe2001 zur Verfügung. Kostenlos. Er darf sie auch weitergeben. Ich kauf sie ihm aber nicht ab. Und ich darf sie jederzeit wieder zurück nehmen und vernichten.
Nun findet Moe2001 einen User namens friendsworld der ihm Geld dafür gibt, dass er die Papierkugeln hat. friendsworld gibt Moe2001 sogar 40.000 Euro dafür. Moe2001 freut sich natürlich. :D
friendsworld hat nun also tolle Papierkugeln. Er darf sie jemand anderem geben wenn er will. Aber sie gehören ihm nicht. Denn ich hab diese Papierkugeln nur zur kostenlosen Verfügung gestellt. Ich kann also jederzeit sagen, dass ich sie wieder will. Bezahlen muss ich dafür nix. Hab ich vorher gesagt und hab sie ja auch kostenlos rausgegeben.
friendsworld ist ein schlauer Mann. Er findet einen Fehler, wie er von mir Papierkugeln bekommen kann, ohne dass ich es merke. Ich merke es dann doch und sperre ihm den Zugang zu seinen Papierkugeln.
Nun verklagt mich friendsworld und meint, ich solle ihm 40.000 Euro dafür geben. Schließlich hat er soviel an Moe2001 bezahlt.
Soll ich nun froh sein, dass friendsworld damals nicht gar 1.000.000 Euro bezahlt hat? Denn dann hätte er mich auf 1 Mio Euro verklagt? Zum Glück ist friendsworld kein Milliardär. Dann wäre es ja evtl. noch teurer für mich geworden?
Halt! Was hab ich damit zu tun, dass friendsworld an Moe2001 40.000 Euro bezahlt? Für etwas, was ich zur kostenlosen Nutzung bereitgestellt habe?
Richtig nichts. Mag sein, dass die kleine Geschichte ein paar Punkte nicht beachtet. Aber grundlegend ist es genau so.
Das Gericht wird vielleicht sagen, dass ich den Account wieder freischalten muss. Mach ich auch. Vorher ziehe ich die ergaunerten Papierkugeln ein. Und weil ich schlau bin und mich das alles nur nervt, stelle ich mein kostenloses Papierkugel-System sofort nach Freischaltung des Accounts ein. Keiner hat nun mehr Papierkugeln und ich meine Ruhe. 8)

werden jetzt trotzdem noch (euro) auszahlungen durchgeführt? weiss das jemand?

Soviel ich mitbekommen habe, ja.
 
Deine Geschichte hat mehrere Fehler tobias.

1:Eine grosse Menge der Primera hab ich direkt vom Geschäftsführer gekauft und zwar Primera gegen Euro was die behauptung wiederlegt sie haben keinen Wert sonst könnte der Geschädtsführer der Gmbh sie ja nicht gegen Euro veraufen.

2:Was du sagst wiederspricht dem das über Primusmarkt das zur Gmbh gehört Primera für Euro verkauft werden können was belegt das der Wert der primera sich nach Angebot und Nachfrage regelt nichts anderes als bei anderen Dinge die eigentlich keinen Wert haben auser das sie sich über Angebot und Nachfrage regelt wie Gold,Silber,Bitcoins,Papierkugeln wenn ich dein Beispiel nehme wenn esKäufer für Papierkugeln gibt stellen sie einen Wert dar.

3:Du wiedersrichst dir selbst wie kannst du Inkasso einschalten wenn du etwas verkaufst das keinen Wert hat und dann per Inkasso das Geld einfordern für etwas das keinen Wert hat,damit wiedersprichst du dir selbst Inkasso ist nichts anderes als eine Vorstufe zur Klage falls der Schuldner nicht auf das Inkasso reagiert bzw führt dann zur EV falls der Schuldner nicht bezahlt.

4:Ich habe keinen Fehler gefunden sondern der Bug ist seit 3 jahren mindestens der Geschäftsführung bekannt die nichts gegen den Bug unternommen hat auser mir zu versichern es kann nicht mehr vorkommen weil er Sicherungssysteme eingebaut hat was ja anscheinend wie so vieles das die Geschäftsführung behauptet nicht stimmt.Von daher liegt es nicht in meiner Verantwortung etwas gegen den Bug zu tun da ich ihn weder herbeigeführt noch absichtlich genutzt habe.

5:Solltest dich mal wirklich schlau machen was es bedeutet wenn ich Anteile,Aktien ausgebe dann betrette ich ganz anderes Recht und das Wort Aktien stammt von der Primus Entertainment GmbH.Man kann in eine agb schreiben das aus dem Erwerb der Aktien dem Käufer keine Rechte entstehn aber ob das Rechtlich so korrekt ist steht auf einem ganz anderen Blatt,auch du solltest wissen das nicht alles was in Agbs steht auch Rechtlich korrekt ist.

und 6:Wenn es korrekt wäre was du sagst würde die Gegenseite sagen die Dinger haben Rechtlich keinen Wert dann Klag doch interresiert uns nicht und hätten über den Rechtsbeistand der Primus Entertainment GmbH kein Vergleichsangebot gemacht und das Gericht hätte keine Prozesskostenhilfe bewilligt wenn etwas keinen Wert darstellt gibt es auch keinen Wert auf den man die Gegenseite verklagen kann alles ziemlich unlogisch was du sagst.
7:Du kannst es dann nicht einfach enstellen weil du Aktionäre(Anteilsinhaber) hast und dann eine richtige Klagewelle auf dich einprasselt und dann wird es richtig teuer weil eine GMBH die ja angeblich liquide ist keine Prozesskostenhilfe bekommt und wenn dann nur 10% der Klagen verliersdt kostet dich das durch Anwaltskosten Gerichtskosten usw ein Vermögen.
 
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1:Eine grosse Menge der Primera hab ich direkt vom Geschäftsführer gekauft und zwar Primera gegen Euro ...

Hast du sie denn wirklich von der GmbH abgekauft oder nur von einer Börse, die die GmbH anbietet und Verkäufer war ein ganz normaler User wie du und ich? Das ist nämlich ein ganz großer Unterschied! ;)

4:Ich habe keinen Fehler gefunden sondern der Bug ist seit 3 jahren mindestens der Geschäftsführung bekannt die nichts gegen den Bug unternommen ...

Das ist zwar nicht gut von der Firma, trotzdem kein Grund. Wie ich schon mal gesagt habe: Wenn ein Restaurant die Kasse offen am Eingang stehen hat, ist es zwar nicht schlau, trotzdem darfst du dir beim raus gehen nicht die Taschen voll machen.

5:Solltest dich mal wirklich schlau machen was es bedeutet wenn ich Anteile,Aktien ausgebe dann betrette ich ganz anderes Recht und das Wort Aktien stammt von der Primus Entertainment GmbH.

Hmm, das "Aktiengesetz" von dem du immer redest zählt doch nur, wenn es echte Aktien sind, die an einer Börse gehandelt werden und nicht wenn eine Internetseite Aktien her gibt mit Ausschüttungen einer "wertlosen" Währung. Also ich bin mir hier zwar nicht ganz sicher, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man hier mit Gesetzen kommen kann, die für ein DAX Unternehmen gelten, nur weil diese "Spielanteile" Aktien heißen...

und 6:Wenn es korrekt wäre was du sagst würde die Gegenseite sagen die Dinger haben Rechtlich keinen Wert dann Klag doch interresiert uns nicht und hätten über den Rechtsbeistand der Primus Entertainment GmbH kein Vergleichsangebot gemacht und das Gericht hätte keine Prozesskostenhilfe bewilligt ...

Naja, das Vergleichsangebot ist wohl eher eine Kullanz bzw. will man es evtl "friedlich" regeln. Und das mit der Prozesskostenhilfe wurde schon gesagt, du glauben erstmal, was du erzählst und haben nicht das Fachwissen, das erstmal zu prüfen.


Aber egal, lange rede kurzer Sinn, hier wird wohl eh ein Gericht entscheiden müssen so wie ich das sehe... ;)

Ich denke aber auch wie Tobis, dass du die 40k nie sehen wirst. (nur meine Meinung)
 
zu Punkt 1:Ich hab sie direkt von der Gmbh abgekauft bzw vom Geschäftsführer der Gmbh.Indem der Geschäftsführer Primera gegen Euro verkauft sagt er damit das die Primera einen Realen Wert haben,den Wert von Angebot und Nachfrage.

Punkt 2:ich hab mir keine Taschen vollgemacht wenn die Geschäftsführung der Gmbh mir seit 10 Monaten nichtmal sagen kann wie hoch der Betrag ist der durch den Bug generiert wurde ist wie soll ich dann den Betrag regulieren erklär mir das mal.

Punkt 3:Es gibt ein auserbörsliches Aktienrecht nicht jede AG ist an der Börse notiert als eines der grossen Beispiele dafür dieses hier.https://de.wikipedia.org/wiki/FC_Bayern_München_AG

Ich könnte dafür noch hunderte Beispiele aufzeigen nur ein Teil der Aktiengesellschaften sind an der Börse notiert.Kannst dir ja gerne mal das auserbörsliche Aktienrecht raussuchen wenns dich interresiert ich beschäftige mich seit Monaten mit dem Thema und habe da mittlerweile einen Recht guten Einblick darin.

Soso eine kulanz ich hab nicht bei ihnen angefragt ob man sich vielleicht ausergerichtlich einigen kann sondern die Rechtsvertretung der Primus Entertainment GmbH hat angefragt ob man sich nicht ausgerichtlich einigen kann das hat mit Kulanz gar nichts zu tun sondern das ist meine persönliche Meinung und die Meinung von Fachleuten zu dem Rechtsthema ich hab mich da von vielen Seiten seit Monaten beratten lassen das sie davon ausgehn vor Gericht zu verlieren und versuchen das ausergerichtlich aus der Welt zu schaffen.Ich trage das gerne vor Gericht aus wenn die Primus Entertainment GmbH meint mit lächerlichen Angeboten anzukommen.
 
3: Du wiedersrichst dir selbst wie kannst du Inkasso einschalten wenn du etwas verkaufst das keinen Wert hat und dann per Inkasso das Geld einfordern für etwas das keinen Wert hat,damit wiedersprichst du dir selbst Inkasso ist nichts anderes als eine Vorstufe zur Klage falls der Schuldner nicht auf das Inkasso reagiert bzw führt dann zur EV falls der Schuldner nicht bezahlt.

Du bringst hier, wie so oft, vieles durcheinander. Mal davon abgesehen, dass ich keine Primera verkauft habe, sondern Lose.
Ich habe ein Angebot genutzt. Das nennt sich Primusmarkt und ist eine Plattform, auf der User untereinander virtuelle Punkte handeln können. Dadurch entsteht ein Euro Guthaben, welches durch Auszahlung als Forderung vorliegt. Wenn mir dies nun nicht ausgezahlt wird, kann ich natürlich ein Inkasso einschalten. Absolut unabhängig davon, ob nun irgendwelche Punkte einen Wert haben oder nicht.

zu Punkt 1:Ich hab sie direkt von der Gmbh abgekauft bzw vom Geschäftsführer der Gmbh.Indem der Geschäftsführer Primera gegen Euro verkauft sagt er damit das die Primera einen Realen Wert haben,den Wert von Angebot und Nachfrage.

Das war mir nicht bekannt. Das ändert dann natürlich die Sachlage.

Punkt 2:ich hab mir keine Taschen vollgemacht wenn die Geschäftsführung der Gmbh mir seit 10 Monaten nichtmal sagen kann wie hoch der Betrag ist der durch den Bug generiert wurde ist wie soll ich dann den Betrag regulieren erklär mir das mal.

Dass das von denen nicht korrekt war, ist klar. Allerdings kannst du auch nicht behaupten, du hättest aus Versehen dauerhaft einen Bug genutzt und nicht gemerkt, wie sich dein Guthaben wie aus Zauberhand vergrößert. :ugly:

Punkt 3:Es gibt ein auserbörsliches Aktienrecht nicht jede AG ist an der Börse notiert

Das ist mir bekannt. In der Regel wird hier aber von Seiten der Firma vertraglich festgelegt, dass der Nominalwert der Anteile bei 0,001 Cent liegt. Quasi wertlos. Dass dir irgendwer mehr für die Anteile gibt, ist dein Glück. Aber kannst du der Firma nicht anlasten.
Für den Fall Aktien gegen Primera ist das dann natürlich komplizierter. Ein extra Vertrag wurde hierfür ja nicht geschlossen. Hier sehe ich Versäumnisse seitens Primus. Allerdings ist das trotzdem nicht so einfach zu werten, wie du das gerne hättest.

Wie dem auch sei. Letzten Endes muss das jemand anderes klären.
Die Information, dass du Primera direkt von der Firma gekauft hast, war mir nicht bekannt. Entsprechend konnte ich meine Bewertung zu dem Thema auch nur nach den mir bekannten Informationen schreiben. So macht das auch keinen Sinn zu diskutieren.
Du schreibst aber, dass du auf die 40k € bestehst. Und das halte ich, selbst nach der letzten Information, für mehr als fragwürdig, dass du diese Summe bekommst.

Aber genug. Ich halte mich da raus und verfolge gespannt, wie das hier weiter geht und was sich ändert, wenn neue Betreiber vorhanden sind.