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So so, und als ITler weißt du dann VORHER, was passiert WÄRE, wenn du den Download-Button geklickt HÄTTEST.
Abgesehen davon, selbst wenn er den Button klickt, das Filmchen sieht, muss er es dann X Tage speichern?
Es reicht, es zu sehen.
... und postwendend die Justizbehörden zu informieren.
Nun schließ mal nicht von dir auf andere, Kelle
Natürlich erscheint es unsereinem sinnvoll, die Justizbehörden zu informieren. Da er sich nach § 184b StGB aber selbst zur Recherche berechtigt sah - und wohl nicht zu Unrecht - wäre das so, als ob die Polizei bei einem Verbrechen erstmal die Polizei riefe. Wo liegt DA der Sinn?
Natürlich erscheint es unsereinem sinnvoll, die Justizbehörden zu informieren. Da er sich nach § 184b StGB aber selbst zur Recherche berechtigt sah ...
Nun schließ mal nicht von dir auf andere, Kelle
Natürlich erscheint es unsereinem sinnvoll, die Justizbehörden zu informieren. Da er sich nach § 184b StGB aber selbst zur Recherche berechtigt sah - und wohl nicht zu Unrecht - wäre das so, als ob die Polizei bei einem Verbrechen erstmal die Polizei riefe. Wo liegt DA der Sinn?
Wenn sie es aus beruflichem Interesse aber trotzdem tun wollen, würdet Ihr dann auch sagen, dass dies nicht unter § 184b Absatz 5 fällt ?
Ein freier Journalist oder ein Kriminologe sind sind auch nicht verpflichtet, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Wenn sie es aus beruflichem Interesse aber trotzdem tun wollen, würdet Ihr dann auch sagen, dass dies nicht unter § 184b Absatz 5 fällt ?
Könnte es aber nicht sein, dass man (um überhaupt an ausagekräftige Informationen zu kommen) sich erstmal in der "Szene" bekannt machen muss?
@ darkkurt: Wie Du schon sagst/schreibst - "landläufig" gelten...
Das was landläufig gilt, ist aber bei weitem nicht immer wirklich zutreffend. Siehe Höckers "Lexikon der Rechtsirrtümer"!
@ Kelle: Und für Abgeordnete gelten u. a. das Grundgesetz Besonders Art. 46), das Abgeordnetengesetz https://bundesrecht.juris.de/abgg/index.html und noch vieles mehr - auch der § 184b StGB Abs. 5.
Aber nicht Teil der administrativen Exekutive. Jegliche Dienstverhältinisse in dieser Richtung (Richter, Staatsanwälte, Polizisten) Ruhen während des Bundestagsmandats... (s. Abgeordnetengesetz)@ darkkurt: Ein Abgeordneter kann gleichzeitig Minister oder Kanzler sein (gilt auch in der weiblichen Form). Dann ist er gleichzeitig Mitglied der Legislative (Bundestag) und der Exekutive (Regierung) und wird sogar für beides voll bezahlt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Jeder Beschuldigte ist so lange unschuldig, bis rechtskräftig von einem ordentlichen und zuständigen Gericht das Gegenteil festgestellt wurde.
Und was soll die Staatsanwaltschaft dann tun? Dem Journalisten/Kriminologen erlauben, die Recherche zu beginnen? Die Rahmenbedingungen dafür festlegen? Wozu? Das Gesetz hat es doch bereits erlaubt.