Internetprojekt abschreiben?

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hi ich frage mich seit längerem schon ob man die Entwicklungskosten für eine Internetseite auf einmal abschreiben kann oder ob es da auch ne gewisse Nutzungsdauer gibt. Habe mal in ne AfA Tabelle geschaut, aber nichts gefunden. Dann habe ich beim Finanzamt nachgefragt und die meinten das sie das net wüssten.
Weiß das einer von euch?
 
jaja Finanzamt...

Hattest du nach deinem zuständigen Betriebsprüfer gefragt, der sollte sowas ja wissen. Das die vom Telefondienst nix wissen.... *pfeif*

Wenn ich dazu komme frage ich mal bei unserem FA an.
 
Keine Ahnung wer mein Betriebsprüfer ist. Kleinunternehmen ist erst seit diesem Jahr angemeldet. Die ich gefragt habe ist aufjedenfall für sowas zuständig also Kleinunternehmen anmelden usw.
 
ich denke nicht,

dass das abschreibbar ist, dem finanzamt ist es egal, wieviel zeit du in eine entwicklung steckst, das biste hausfrau, deren arbeitszeit ist auch icht abschreibbar ;_)

wenn du allerdings euro in diese entwicklung investiert hast, schauts anders aus.

gruss

peter
 
Keine Ahnung wer mein Betriebsprüfer ist. Kleinunternehmen ist erst seit diesem Jahr angemeldet. Die ich gefragt habe ist aufjedenfall für sowas zuständig also Kleinunternehmen anmelden usw.

anmelden usw. ist was anderes als einen Betrieb zu Prüfen. Das FA ist in unterschiedliche abteilungen aufgeteilt. ESt, KAsse, UST, Postein/Ausgang/Auskunft....

Vielleicht versuchst es nochmal und fragst nach wer für Betriebsprüfung zuständig ist, der müßte dir ja sagen können wie er das entscheiden würde bei einer Prüfung...
 
und wo ist nun dein problem?

du bekommst da doch ne rechnung, die setzt du genauso wie jede andere unter ausgaben ab. mit abschreiben, hat das nichts zu tun.

peter
Jo hät ja sein können. Wenn du dir aber eine Maschine für dein Unternehmen kaufst gibt es da auch ne bestimmte Nutzungsdauer und dann schreibst du die Maschine ab. Da wird zwar die Rechnung auch gezahlt, aber du kannst net sofort alles minus buchen.
 
das ist was ganz anderes :)

abschreibungsobjekte sind meist ueber mehrere jahre nutzbare teile, die aber einen gewissenmindestwert ueberschreiten muessen.

arbeitslohn, ist immer sofort absetzbar, egal wie hoch der ausfaellt.

gruss

peter
 
Das ist aber ja kein Arbeitslohn! Er stellt die ja nicht ein, und selbst arbeitslohn wird u.u. abgeschrieben.

Denn wenn du deiner Arbeiter anweißt, das sie eine Maschiene bauen, dann mußt du den Arbeitsohn auf die Kosten dieser Maschiene anteilig rechnen (Herstellungskosten) und du mußt diese Maschiene dann aktivieren! (Indirekt wird der arbeitslohn aktiviert, auch wenn der Arbeitslohn direkt als Lohnkosten gebucht wird!)

Es geht darum, das man ein Portal,Shop oder ähnliches eventuell als Software betrachten kann und hier gibt es dann sogar recht hohe Abschreibungsdauern!

Ist nur die Frage ob das FA eine HP=Software setzt oder doch nicht?!


P.S. der gewisse Wert lieg bei 60€, denn darunter muß nicht aktiviert werden! Und was sind schon 60€? Etwas was mehrere Jahre genutzt wird kostet in der Regeln >100 €.
 
Zuletzt bearbeitet:
morgähn,

Auch mein Rat: Geh nochmal zum FA und frag dich durch, Alternative wäre ein guter Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, aber auf den kannst du dich nicht berufen, wenn es Ärger geben sollte mit deiner Handhabe. Auf einen Mitarbeiter des FA schon (zumindest funktioniert das besser :mrgreen: ).
Ansonsten solltest du uns mal sagen, um welche Höhe an Ausgabe es geht und um was für ein Projekt. Da es sicher keine 60 Euro sind, riecht es für mich förmlich nach Abschreibepflicht. Der Zeitraum dürte sich nach der Größe des Projektes und der Höhe der Kosten richten, obwohl ich da fast auf eine Einzelentscheidung des FA tippen würde. Grundlage der Entscheidung wird dann auch dabei u.a. die angestrebte Nutzungsdauer sein.

Clever wäre es gewesen, solch ein Projekt zu leasen oder zu mieten, dann kannst du die Kosten sofort geltend machen. Da wirst du aber sicher Probleme mit den Machern bekommen, die gleich die Kohle haben wollen *grins*. :arrow: ein Teufelskreis :ugly:

mfG
Andy
 
auf die angestrebte nutzungsdauer wird es sich nicht beziehen, dann sage ich einfach och, nur 1 Jahr, und dann entscheid ich mich nach einem Jahr doch, das es weiter gehen soll.

oder andersrum, er will das es ewig geht, soll er es ewig und 10 tage abschreiben??

Ich denke die werden es wenn dann so machen wie bei einer Software und das leider viel zu lang...
 
Wie lange beträgt denn die Nutzungsdauer für Software?

Es handelt sich bei dem Projekt um einen vierstelligen Betrag.
 
Dürfte sich um 5 Jahre drehen. Wurde angeblich vom BMF am 18.11.2005 so veröffentlicht, ich finde dazu aber kein BMF-Schreiben.
 
auf die angestrebte nutzungsdauer wird es sich nicht beziehen, dann sage ich einfach och, nur 1 Jahr, und dann entscheid ich mich nach einem Jahr doch, das es weiter gehen soll.

oder andersrum, er will das es ewig geht, soll er es ewig und 10 tage abschreiben??
...

Nein so meinte ich es nicht, war wohl etwas falsch ausgedrückt. Eher ob es sich um ein dauerhaftes Projekt handelt oder um ein sowas wie eine Eventseite etc. aus besonderem Anlass.
Mal als krasses Beispiel:
Machst du einen SMS Infodienst zur Fußball WM auf, ist das Nutzungsziel wohl geringer anzusetzen als wenn du einen SMS Infodienst rund um Hartz4 anbietest um es mal zu verdeutlichen. (Obwohl ich mir da auch gerade gar nicht sicher über die Halbwertzeit von Hartz4 wäre. :mrgreen: )

Und zum Thema direkt:
Wenn es ein 4-stelliger Betrag ist, tippe ich auf Abschreibung über 5 Jahre hinweg. Aber ich sagte ja bereits, geh zum FA und frag dich durch, das hilft mehr als Spekulationen hier.


mfG
Andy
 
Dürfte sich um 5 Jahre drehen. Wurde angeblich vom BMF am 18.11.2005 so veröffentlicht, ich finde dazu aber kein BMF-Schreiben.

Ich habe da auch nichts gefunden aktuelles, das letzte war von 2004 wo die anhebung auf 10 Jahre geplant war, was sowas von fern ab der realität ist (welche Software wird schon solange genutzt??) Sind ja wohl selten, die meisten werden 1-3 Jahre genutzt spätestens dann gibts neue...

also wir hatten auch 5 Jahre angesetzt damals im Betrieb...
 
Es geht ja, meiner Meinung nach, bei der Abschreibung um abnutzbare Wirtschaftsgüter. Eine Webseite dürfte da nicht zu gehören.

Marty
 
naja das ist die wohl ursprüngliche definition

afa= Abschreibung für Abnutzung

Aber es geht ja darum, das ein Wirtschaftsgut mehrere Jahre Genutzt wird und die Kosten sollen halt auf diese "übliche Nuzungsdauer" verteilt werden.

Bei Software kann man ja denke ich auch nicht von Abnutzung sprechen (Höchstens das die CD wo sie drauf gespeichert ist, kann sich abnutzen).

Aber eine Software ist nun mal mit wohl mind. 5 Jahren abzuschreiben. Man kann natürlich immer versuchen es kürzer abzuschreiben und hoffen das der Prüfer dies nicht bemängelt...

Naj ich würde vermuten, dass bei diesem Fall unterschiedliche Prüfer unterschiedlich die sachlage beurteilen würden.
 
LOL Deutschland hat soviele Gesetze, aber soetwas bekommen sie nicht hin. Also ich gehe zu einem Betriebsprüfer der sagt 5 Jahre gehe ich zu dem anderen sagt der das ich das komplett machen kann.