Na und wer leitet dann die Grenzkontrolle? die MP darfs ja angeblich nicht?
Wo jetzt? Du schmeist abwechselnd mit Kosovo und Afghanistan um dich, das man sich nicht mehr auskennt.
Meines Wissens ist es so: In Afghanistan werden die Grenzkontrollen von einheimischen kräften durchgeführt, internationale Kräfte leisten Amtshilfe (ist weltweit üblich, zum Beispiel bei Sportveranstalltungen), die verantwortung bleibt aber bei den nationalen Polizeieinheiten. Von daher können da auch deutsche MPs stehen, aber als unterstützende Kräfte.
Im Kososvo (unter UN-Verwaltung) werden die Kontrollen durch die internationale Polizeieinheit durchgeführt, zu denen auch Deutsche Polizisten gehören.
In DEUTSCHLAND hat die Militärpolizei nur Rechte, wenn Armeeangehörige IM DIENST beteiligt sind - u.A. auch bei Wochenendheimfahrten (die zwar offiziell als Dienstfrei gelten, versicherungstechnisch aber noch zur Dienstzeit gehören). Kein Feldjäger darf einen Verbrecher festnehmen, wenn dieser nciht Soldat im Dienst ist. (Und bevor wir vom 100. ist 1000. kommen: ja, der Jedermannsparagraph ist davon ausgenommen, ebenso Notwehr/-Hilfe)