Urteil: Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Reise nach Indonesien zahlen

Folgende News wurde am 01.04.2014 um 16:37:00 Uhr veröffentlicht:
Urteil: Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Reise nach Indonesien zahlen
Shortnews

Das Landessozialgericht NRW hat in einem Urteil beschlossen, dass einem Hartz-IV-Empfänger anstehende Reisekosten nach Indonesien erstattet werden müssen, damit dieser seinen Sohn besuchen kann. Ohne die besondere finanzielle Unterstützung wäre er dazu nicht in der Lage. In dem konkreten Fall hatte ein Mann zunächst vergeblich versucht, die Kosten für einen Flug nach Indonesien vom Jobcenter bezahlt zu bekommen. Dort wollte er seinen zehnjährigen Sohn besuchen, zu dem der Mann zuletzt nur telefonischen Kontakt hatte. Die Richter stellten nun fest, dass die Mutter vor einigen Jahren ohne Einwilligung des Vaters mit dem Kind nach Indonesien verzogen war. Der persönliche Kontakt sei aber wichtig für die Entwicklung des Kindes und so muss das Jobcenter die dreiwöchige Reise finanzieren.
 
Hmm und wie oft muss nun das Jobcenter das zahlen?
Ganz ehrlich einmal pro Jahr bringt dem Kind ja auch nichts...
 
Aus dieser Nachricht ist nicht ersichtlich, ob das Gerichtsurteil rechtskräftig ist. Vielmehr wird das Jobcenter noch überlegen Rechtsmittel einzulegen.

Außerdem ist das nur ein Einzelfall. Daraus lässt sich eine Allgemeinverbindlichkeit nicht ableiten.

Die Richter sind eigentlich nicht doof und wägen i. d. R. sehr genau ab.

Mit solcher ausgesuchten Berichterstattung versucht man immer eine gewisse Empörung auszulösen. Was ihnen auch sicher gelingt. Immerhin leben Journalisten auch von Sensationen und Skandalen und da gibt es immer Einzelfälle und sensationelle Geschichten.
 
Ja klar, aber mich würde interessieren, wenn die schon so urteilen, dann sollen die auch das genau definieren...
 
Haben sie natürlich auch. Das kann man schon in der Originalquelle nachlesen:

Der Westen schrieb:
Einmal im Jahr seien Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen. Die letzte Reise des Vaters nach Indonesien aber habe im Februar 2013 stattgefunden und liege damit nunmehr mehr als ein Jahr zurück.

Auch sei eine Reisedauer von drei Wochen angemessen, unterstrichen die Richter. Ein kürzerer Aufenthalt könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegenstehen.

Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien übernehmen | WAZ.de
Link

Genauer findest Du es aber sicher auch auf den Seiten des LSG, falls gewünscht (Aktenzeichen s. Originalartikel).
 
Aus dieser Nachricht ist nicht ersichtlich, ob das Gerichtsurteil rechtskräftig ist. Vielmehr wird das Jobcenter noch überlegen Rechtsmittel einzulegen.

Außerdem ist das nur ein Einzelfall. Daraus lässt sich eine Allgemeinverbindlichkeit nicht ableiten.

Die Richter sind eigentlich nicht doof und wägen i. d. R. sehr genau ab.

Mit solcher ausgesuchten Berichterstattung versucht man immer eine gewisse Empörung auszulösen. Was ihnen auch sicher gelingt. Immerhin leben Journalisten auch von Sensationen und Skandalen und da gibt es immer Einzelfälle und sensationelle Geschichten.

Ganz genau so ist es. Natürlich schreiben die Zeitungen nur die reisserische Headline Hartz4 Vater fliegtauf Staatskosten nach indonesien. Das dies natürlich nicht einfach so platt im Urteil steht sondern i.d.r. rechtlich durchaus von Seiten der Richter begründet wird juckt den Pöbel doch nicht.
 
Bundesagentur will höhere Hartz-IV-Hürden für Selbstständige

Folgende News wurde am 18.04.2014 um 11:06:13 Uhr veröffentlicht:
Bundesagentur will höhere Hartz-IV-Hürden für Selbstständige
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Nürnberg (dpa) - Sie betreiben einen Imbiss, arbeiten als freie Fotografen oder als freischaffende Künstler. Über die Runden kommen sie aber nur mit Hilfe der Jobcenters. Das will die Bundesagentur jetzt einschränken.
Selbstständige sollen ein geringes Einkommen nach Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nur noch für eine Übergangsfrist mit Hartz IV aufbessern dürfen. Das sehen interne Vorschläge von Mitarbeitern der BA für eine Rechtsvereinfachung bei Hartz-IV-Leistungen vor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Derzeit beziehen nach Angaben des BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt bundesweit rund 125 000 Selbstständige Hartz IV, weil ihre Einkünfte zum Leben nicht ausreichen.
Konkret sehen die Vorschläge vor, Selbstständige maximal zwei Jahre mit Hartz-IV-Leistungen zu unterstützen. «Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden», heißt es in dem internen Papier.
«Hartz IV ist nun mal nicht dafür erfunden worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu stützen», sagte Alt. Wer künftig Hartz IV wolle, müsse belegen, dass sich die Geschäfte auch von allein tragen. «Wenn sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, sollte man wieder einen regulären Job wahrnehmen», sagte Alt.
Auch sollen Selbstständige nach den Bundesagentur-Vorschlägen künftig - anders als im Steuerrecht - nur noch 30 Prozent ihrer jährlichen Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen dürfen. Es könne nicht sein, dass sich Freiberufler wie Anwälte oder Journalisten mit hohen Ausgaben arm rechneten, um sich so einen Anspruch auf Hartz IV zu sichern. Als Beispiel nannte Alt den Fall eines Fotografen, der sich eine Fotoausrüstung für rund 10 000 Euro zulegte und auf diese Weise seinen Gewinn so stark schmälerte, dass er zu einem Fall für das örtliche Jobcenter wurde.
Eine Neufassung des entsprechenden Paragrafen sei schon deswegen wünschenswert, weil Jobcenter-Mitarbeiter die Geschäftspolitik eines Freiberuflers oft gar nicht beurteilen könnten. «Wir haben auch Fälle, wo aufstockende Selbstständige mehrere Mitarbeiter beschäftigen», schilderte Alt. Das Jobcenter könne gar nicht einschätzen, ob sich das Geschäftsmodell rechnen würde, wenn der Selbstständige etwa einen Mitarbeiter einsparen würde. Daher seien klare Regelungen nötig. Das letzte Wort hat hierbei der Gesetzgeber.
Die in einem 63-seitigen Papier zusammengefassten Vorschläge stammten zum überwiegenden Teil von Jobcenter-Mitarbeitern, die sich davon eine Entlastung bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen erhofften, erläuterte Alt. Die Vorschläge zur Entbürokratisierung seien ganz im Sinne des BA-Vorstandes. «Denn die Jobcenter-Mitarbeiter können sich so wieder mehr auf die Vermittlung von existenzsichernder Arbeit konzentrieren.»
Derzeit seien sie zu 50 Prozent mit der Berechnung von Hartz-Leistungen beschäftigt. Dabei sollte der Anteil eigentlich nur bei maximal 20 Prozent liegen. Inzwischen seien Akten für Hartz-IV-Leistungen im Schnitt 600 Seiten dick, sagte Alt. Manche Bescheide seien bis zu 80 Seiten lang.
 
Ich kann diesen Schritt verstehen, somit könnte man auch diese "Scheinselbständige" besser herausfiltern, aber:

Das Jobcenter könne gar nicht einschätzen, ob sich das Geschäftsmodell rechnen würde, wenn der Selbstständige etwa einen Mitarbeiter einsparen würde. [...]

Also wäre es in dem Fall lieber, wenn der Selbständige auf einen Mitarbeiter verzichtet und somit kein Hartz IV beziehen kann, aber im Gegenzug gibt es dann einen zukünftigen Hartz IV Empfänger mehr :think:
 
«Hartz IV ist nun mal nicht dafür erfunden worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu stützen», sagte Alt. Wer künftig Hartz IV wolle, müsse belegen, dass sich die Geschäfte auch von allein tragen.

Ach ja? Aber Hartz 4 ist dafür geschaffen, unrentable Geschäftsmodelle von Arbeitgebern zu stützen, die ihren Lohnsklaven keine existenzsichernden Löhne zahlen können oder wollen?
Deshalb will man auch den "Mindestlohn" nur in einer kastrierten Form einführen.
 
Wo ist da der Unterschied (mal sehen ob es jemand bemerkt):
H&M Mitarbeiter von einer Zeitarbeitsfirma, 6,90 € pro Stunde =850 € netto (wenn hoch kommt) und verheiratet H4-Satz 1100 € rund, Zuschuß der ARGE= 250 €#Das macht er wenn er sich nicht wehrt jahrelang..
(Netter Hinweis auf einer Webseite "Der durchschnittliche Stundenlohn der Aufstocker betrage 6,20 Euro.)

Freelancer im IT-Bereich, Stundenlohn je nach Einsatz, durchschnittlich aber 14 €, mal 40 Std im Monat, mal 80, mal 160 (auch mal nix), Einkommen zwischen 0 und 2240, Schnitt auf 3 Monate z.B. 950€.
Zuschuß der Arge rund 150 €, und evt. übernimmt ihn ein Kunde.
..------

Aber Selbständige sind ja Schmarotzer, klar, mit einem Imbiss neben MC kann ich auch keine Kohle verdienen, aber mit einer neuen Geschäftsidee oder Prototypenfertigung im Maschinenbau evt doch! Da wird es doch möglich sein seine Sozialleistungen zu bekommen!
Aber die von der Arge denken nur Derjenige muß aus der Statistik der Beschäftigungslosen raus in eine feste Tätigkeit (s.1. Beispiel) da zahlen wir dann unauffällig zu!
Der Anteil der "Austocker" im Arbeiter/Angestellenbereich nimmt ständig zu!
im Jahr 2011 bezogen rund 1,21 Millionen Menschen durchschnittlich 737 Euro im Monat zusätzlich, weil der Verdienst ihres Jobs zum Leben nicht ausreichte., 2012 schon 1,3 Mio und 2013 werden es noch ein paar mehr gewesen sein.
Ich würde lieber mit Perspektive selbst arbeiten als bei H&M (der seine Preise damit kalkuliert weil die Arge ja seine Leute mitbezahlt).
 
Naja wenn die Selbständigkeit nach 2 Jahren zuweit davon entfernt ist einen zu ernähren und keine baldige Besserung in Sicht ist würde ich dann doch sagen das der Steuerzahler da nicht Dauersubventionierer sein sollte...

Bei Angestellten die nicht genug verdienen macht die Agentur ja auch Druck in Richtung "such Dir mal ne Stelle die Dich und Deine Familie auch ernährt"
 
"such Dir mal ne Stelle die Dich und Deine Familie auch ernährt"

Da würde ich als ARGE-Mitarbeiter solche Stellenangebote mit 6.90 € pro Stunde garnicht in mein Angebot aufnehmen, sollte/dürfte er garnicht! Er soll eben Jobs vermitteln die eine Familie ernähren, nicht den Arbeitgeber entlasten! Wenn das mal eingeführt wird wäre das besser als jeder Mindestlohn.
So macht sich die ARGE zum Sklavenvermittler!
 
Mal langsam...es gibt Jobs die würde ich auch für 6,90 pro Stunde gern machen und andere die ich für 50 Euro pro Stunde nicht mit dem Arsch angucken würde. Das Problem entsteht erst an der Stelle an der man gezwungen wird den für 6,90 auch anzunehmen und mit der eigenen Existenzgrundlage erpressbar ist.

Genauso würde ich mich natürlich zum 50 Euro/h Job erpressen lassen wollen.
 
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Naja wenn die Selbständigkeit nach 2 Jahren zuweit davon entfernt ist einen zu ernähren und keine baldige Besserung in Sicht ist würde ich dann doch sagen das der Steuerzahler da nicht Dauersubventionierer sein sollte...
Hartz IV dient der Dauersubventionierung - dafür ist es gemacht. Dann kann man es ja gleich ganz abschaffen.
Sehe hier keinen Grund warum Arbeiter und Angestellte subventioniert werden sollten aber Selbstständige nicht. Dann kann man ebenso sagen, dass die sich alle innert 2 Jahren einen tragfähigen Lebensunterhalt suchen müssen.
 
Sagt wer und wieso kann man das dann gleich ganz abschaffen? Und die Sache ist doch grade die das auch Angestellte mit Hartz 4 weiter genötigt werden sich was besseres zu suchen
Im Gegensatz zu Selbstständigen bekommen die Angestellten immerhin noch ALG1. Wenn sie länger arbeitslos sind rutschen sie erst ins H4. Damit sind Selbstständige mit H4 sowieso einem höheren Druck ausgesetzt.
Aber dass sich manche arm rechnen finde ich auch nicht so gut.
 
Hatte es schon in den Comments geschrieben...

Die Arbeitsagentur drückt sich hier vor der Verantwortung. Wenn sie keine Mitarbeiter haben, die das Einkommen Selbstständiger ordentlich prüfen können, dann müssen sie eben solche einstellen, oder ihre Angestellten auf vernünftige Schulungen schicken. Sowas geht bei den Optionskommunen doch auch.

Natürlich gibt es, gerade auch bei Scheinselbstständigkeiten, Fälle in denen die Selbstständigkeit nicht weiterführt. Da kann es dann auch mal sinnvoll sein, zusammen mit dem Hilfeempfänger, zu beraten, ob man die Selbstständigkeit nicht besser aufgibt. Dazu gibt es aber bereits Regelungen im SGB II. Da müssen die Herren mal nachlesen.

Habe selbst so einen Fall auf dem Tisch gehabt... :roll:
 
Die Arbeitsagentur drückt sich hier vor der Verantwortung.
Ich denke das dient der Vorbereitung auf grössere Einschnitte im sozialen Bereich, ähnlich wie jetzt in Frankreich, Italien, etc. Man geht erstmal auf die Selbstständigen los und schaut wie viel Widerstand es gibt.
Das muss sein, schon alleine wegen der europäischen Harmonisierung.
 
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Im Gegensatz zu Selbstständigen bekommen die Angestellten immerhin noch ALG1. Wenn sie länger arbeitslos sind rutschen sie erst ins H4. Damit sind Selbstständige mit H4 sowieso einem höheren Druck ausgesetzt.
Aber dass sich manche arm rechnen finde ich auch nicht so gut.

So wie immer alle rumjammern weil sie sowenig verdienen habe ich den Eindruck das 60-67% davon zweifellos direkt ergänzendes Hartz 4 ergeben müssten