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- 25 April 2006
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Urteil: Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Reise nach Indonesien zahlen
Folgende News wurde am 01.04.2014 um 16:37:00 Uhr veröffentlicht:
Urteil: Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Reise nach Indonesien zahlen
Shortnews
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Urteil: Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Reise nach Indonesien zahlen
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Das Landessozialgericht NRW hat in einem Urteil beschlossen, dass einem Hartz-IV-Empfänger anstehende Reisekosten nach Indonesien erstattet werden müssen, damit dieser seinen Sohn besuchen kann. Ohne die besondere finanzielle Unterstützung wäre er dazu nicht in der Lage. In dem konkreten Fall hatte ein Mann zunächst vergeblich versucht, die Kosten für einen Flug nach Indonesien vom Jobcenter bezahlt zu bekommen. Dort wollte er seinen zehnjährigen Sohn besuchen, zu dem der Mann zuletzt nur telefonischen Kontakt hatte. Die Richter stellten nun fest, dass die Mutter vor einigen Jahren ohne Einwilligung des Vaters mit dem Kind nach Indonesien verzogen war. Der persönliche Kontakt sei aber wichtig für die Entwicklung des Kindes und so muss das Jobcenter die dreiwöchige Reise finanzieren.