Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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Wobei ich z.B. mit Wittis Entscheidungen zu 99% konform gehen würde.
das muss ich mal festhalten
bis ich dir wieder irgendwo auf die Tatzen hauen muss

aber es stimmt ... Gewinn ist kein Faktor bei der Gewerbepflicht, sondern dir reine Absicht, einen Gewinn zu erzielen
und der Gewinn ist nicht deklariert in einem Zugewinn an harter Währung, sondern kann sich auch in Sachgütern, auch immaterielle, niederschlagen
somit ist ein Zugewinn an Lose zumindest rein theoretisch eben auch ein Zugewinn an Sachwerten, da diese Lose ja, wenn auch nicht bei Klamm, in Euros tauschbar wären (ob man es macht, ist dann eine andere Story, die dann für die Steuern gültig wäre)
also kurz: Gewerbepflicht ist nicht an einen Gewinn gebunden
denn sonst könnte ich ja sagen, dass, solange ein Laden minuns macht (was in den Anfangsmonaten durch die Startinvestitionen ja meistens ist) ich kein Gewerbe bräuchte .. erzähl das mal den Ämtern

