Gewerbeausgaben - absetzen?

tobias1985

Der Erlöser
ID: 37913
L
24 April 2006
4.963
607
Hi,
hab da mal eine Frage. Bald ist ja Jahresende....
Also folgendes. Wenn ich meine Einkommensteuererklärung mache, dann wird da ja auch eine Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen ohne MwSt. - Ausgaben ohne MwSt. = Gewinn) beigelegt.
Ich habe nun dieses Jahr für mein Nebengewerbe verschiedene Ausgaben gehabt. PC, TFT etc...
Setze ich da nun die Ausgaben komplett an? Also Beispiel:
Einnahmen: 10.000 Euro
Ausgaben: 839,49 Euro
-----------------------
Gewinn: 9.160,51 Euro

Oder MUSS ich Dinge wie PC oder TFT auf X Jahre absetzen? (wenn ja, wie?) Wenn es kein MUSS ist sondern man auch das komplett als Ausgaben werten kann, was macht mehr Sinn?
Das ist das erste mal, dass ich Ausgaben habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. *g*
Ich vermute ich muss die Rechnungen von PC und TFT dann als Kopie beilegen oder?
 
Oder MUSS ich Dinge wie PC oder TFT auf X Jahre absetzen? (wenn ja, wie?)

Ja, PC und Monitor zählen nicht zu den gerinfgügigen Wirtschaftsgütern.

In der Afa-Tabelle:
https://www.bundesfinanzministerium...en__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html

findest du genaue angaben, über wieviele Jahre man genau abschreiben muss.

Bsp:

Du hast deinen PC im Mai gekauft für 1.000,00 EUR. Wenn laut Afa 5 Jahre Abschreibung vorgesehen sind ( weiß ich nicht, ob die Zahl noch stimmt), dann kannst du jährlich 100% / 5 Jahre = 20% von den 1.000,00 EUR abschreiben ( also als Ausgaben/Verlust).

Wenn du ihn im Mai gekauft hast, kannst du für das 1.Jahr nicht 200 EUR abschreiben, sondern anteilig aufs Jahr i.H.v 8/12, sprich 133,33 EUR

(alles ohne Umsatzsteuer, es sei denn du bist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt)

Ich vermute ich muss die Rechnungen von PC und TFT dann als Kopie beilegen oder?

Soweit ich weiß, musst du keine Kopie der Rechnungen einschicken. Du musst nur im Besitz dieser sein, falls es mal zu einer Prüfung kommt.

Alle Angaben ohne Gewähr ;)

edit: PC und Bildschirm werden je über 3 Jahre abgeschrieben
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, soweit verstanden. So wie ich das sehe, die Digitalkamera über 7 Jahre, TFT und PC über 3 Jahre. Wie siehts aus mit nem Navi? Das steht nicht in der Liste. Wenn etwas da nicht drinsteht, heißt das dann, komplette Abschreibung im Anschaffungsjahr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst nur Anlagevermögen abschreiben, keine Verbrauchsgüter.
Und zu dem Anlagevermögen auch nur Geräte über 410 EUR (Ab 2008 ist die Grenze bei 150 EUR!) Alles andere kannst du normal als Ausgaben absetzen, die deinen Steuerpflichtigen Gewinn mildern.

TFTs und Navis kosten ja i.d.R. nicht mehr als 410 EUR, es sei denn du hast ein Luxus Teil. ;-)
 
EDIT: @Poper:
reputation_neg.gif
Gewerbeausgaben -...18.12.2007 17:14:52 eingaben - ausgaben = kein gewinn. da rechnest du falsch.
Was soll der scheiß?

Mach dir nix draus. Mir hat, wahrscheinlich der gleiche Held, " belege müssen grundsätzlich beigelegt werden." hinterlassen.

Anstatt das hier richtig zu stellen, wo es für jeden interessant wäre, versteckt er sich mit Negativbewertungen.

Hat sich da die Rechtslage geändert? Ich hab 2 Links gefunden (2005 und 2007), die auch meine Aussage bestätigen, dass eben keine Rechnungen und sonstige Belege beigefügt werden müssen.

https://www.akademie.de/existenzgru.../kurs-einnahme-ueberschussrechnung/index.html

https://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_201.htm

Würde mich auch schwer wundern, wenn das FA sich die Zeit nimmt und jährlich zigtausende EÜRs mittels der Belge kontrolliert. Dafür gibts ja die Betriebsprüfung.

Wie gesagt, sollte das nicht stimmen, bitte entsprechende Seiten nennen.

Und zu dem Anlagevermögen auch nur Geräte über 410 EUR

TFTs und Navis kosten ja i.d.R. nicht mehr als 410 EUR, es sei denn du hast ein Luxus Teil. ;-)

In der Regel schon. Ich meine mal gelesen zu haben, dass Monitore, Scanner usw. trotzdem nach afa-Tabelle abgeschrieben werden müssen, da das keine eigenständigen Einheiten sind. In der Afa-Tabelle wird auch aufgeführt, dass Peripherie für Computer (darunter auch Bildschirmonitore) ebenfalls über 3 Jahre abzuschreiben sind.

Ob das einen Unterschied macht, wenn man PC und Monitor in großen zeitlichen Abständen gekauft hat, weiß ich nicht.

Aber da will ich mich jetzt auch nicht festlegen.

Aber Navi sollte auf alle Fälle sofern, wie StefanZ schon gesagt hat, er unter 410 EUR gekostet hat, nicht abgeschrieben werden müssen.
 
TFTs und Navis kosten ja i.d.R. nicht mehr als 410 EUR, es sei denn du hast ein Luxus Teil. ;-)

TFT hat an die 900 Euro gekostet. (inkl. MwSt.) Navi allerdings "nur" 300...
Na wenigstens 300 Euro die ich als Ausgaben werten kann. *g*

Ehrlich, der ganze Steuerkrams geht mir sowas von auf die Nerven.
Ihr glaubt garnicht, wie schwachsinnig Deutschland ist. Ich bin nun umgezogen. Da denkt man, man kann das Gewerbe einfach ummelden. Nix wars. Ich musste das Gewerbe abmelden (und Gebühr bezahlen) und musste das Gewerbe im neuen Ort wieder anmelden (nochmal Gebühr bezahlen). Daraufhin schickt mir das Finanzamt den gleichen Bogen wie vor 2 Jahren. Das heißt ich darf den ganzen Käse nun wieder von vorne beginnen. Die haben echt einen an der Waffel...
 
Zu den AfA-Regeln wurde ja schon fast erklärt. Zur Zeit ist die Grenze bei 410€, ab nächstem bei 150€, wobei dann alles zwischen 150 und 1000€ gesammelt auf 5 Jahre verteilt wird. Um das Steuerrecht aber nicht zu sehr zu verkomplizieren ( :ugly: ) bleibt für Überschusseinkünfte aber die alte Regelung mit den 410€. Die 410er Variante ist und bleibt eine Kann-Vorschrift, die 150/1000er Variante wird eine Muss-Vorschrift.

Wenn also die Grenzen überschritten sind oder die Voraussetzung der selbständigen Nutzbarkeit nicht erfüllt ist, ist normal abzuschreiben (7g usw. ignorieren wir mal). Wenn man keine spezielle Nutzungsdauer gefunden wird, muss man aber das naheliegenste nehmen, kurz gefasst wären das bei Elektronik meist 3 Jahre.

Ich möchte aber noch etwas zu einer anderen interessanten Frage anmerken:
was macht mehr Sinn?
Es kommt ganz auf deinen Fall an. Es gibt durchaus Fälle, bei denen eine möglichst frühe Abschreibung eigentlich keinen Sinn macht. Das wäre in Minderverdienstjahren oder vor Wachstumsjahren. Wenn du also ein so kleines zu versteuerndes Einkommen hast, dass eh keine Steuer entsteht, würden zusätzliche Werbungskosten und Betriebsausgaben nichts bringen, man zahlt ja eh keine Einkommensteuer. Spezialfall kann aber auch wieder sein, falls ein 10d-Verlust vergrößert werden könnte, aber das nehme ich mal nicht an.
Wenn du zwar oberhalb des Grundfreibetrages bist, aber dein Grenzsteuersatz in den nächsten Jahren eher zulegen wird, macht es auch oft Sinn eine entsprechende Steuerminderung erst später eintreten zu lassen.
Es kann sehr viele Faktoren geben, man sollte nur nie einfach so sagen, dass eine Sofortabschreibung besser ist.
 
Steuer muss ich so oder so zahlen. Ich hab das nur als Nebenerwerb. Und da ich einen normalen Job habe, liege ich über jeglichen Verdienstgrenzen. Vom Gehalt wird die Steuer ja bereits jeden Monat bezahlt. Aber vom Gewerbegewinn eben nicht. Deswegen wird wohl dieses Jahr eine Nachzahlung fällig. Aus dem Grund will ich meinen Gewinn möglichst klein halten, damit ich möglichst wenig nachzahlen muss.
Ich bin jung und brauche das Geld. :ugly:
 
Vom Gehalt wird die Steuer ja bereits jeden Monat bezahlt
Das stimmt aber nur indirekt. Du zahlst monatlich so viel Lohnsteuer, dass die Summe aufs Jahr gesehen ungefähr dem Betrag entspricht, den du als Einkommensteuer zu zahlen hättest.

Und natürlich, sobald du Einkünfte hast, die keinem Quellenabzug unterliegen (bei nichtselbständiger Arbeit: Lohnsteuer; bei Kapitalvermögen: Kapitalertrag-/Zinsabschlagsteuer), wird der Betrag den du zu versteuern hast größer und die Quellensteuern decken diesen nicht mit ab, also hättest du eine Nachzahlung zu leisten.

Du könntest dir aber auch einen Hinzurechnungsbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann zahlst du mehr Lohnsteuer, als du es für die eigentlichen Lohneinkünfte tun müsstest, aber du deckst damit schon Teile der nicht quellensteuerbelasteten Einkünfte ab, musst diesen Teil dann nicht auf einmal zahlen und bekommst vielleicht sogar wieder etwas zurück. Die andere Variante, die das Finanzamt bei höheren nicht quellensteuerbelasteten Einkünften festsetzen wird, sind Vorauszahlungen, die du dann quartalsweise direkt ans Finanzamt zu zahlen hast, die Funktion ist aber genau die gleiche.

Wenn du also hauptberuflich gut verdienst und das immer gleich viel ist, bietet sich eher ein Sofortabzug an, falls du aber noch Qualifikationen und damit potentielle Gehaltserhöhungen sammelst, bietet sich eher eine Verteilung an.

Hier sei am Rande noch ein Grundproblem vieler Steuerpflichtigen angemerkt. Wie Nachzahlungen zu Stande kommen habe ich dir ja eben schon erklärt, warum aber ausgerechnet Nachzahlungen als schlecht angesehen werden, ist mir unverständlich. Es kommt auf die Gesamthöhe der Steuerzahlungen an, also Quellensteuern + Vorauszahlungen + Nachzahlung - Erstattung. Nachzahlungen sind eigentlich gut, weil man dieses Geld so lange investieren konnte. Das allerdings macht wieder keiner, gerade die nun ausgelaufene Variante des 7g wurde gerne als "Ich zahle einen Teil der Steuern erst in ein paar Jahren"-Instrument genutzt, aber trotzdem hat eigentlich jeder das Geld ausgegeben und dann häufen sich die Probleme, wenn es an die Rückzahlung geht. Fazit: Quellensteuern, Vorauszahlungen und nicht sofortige Abschreibungen sind aus psychologischer Sicht eigentlich ein Vorteil.
 
Ich hab jetzt dieses Jahr (bzw. nächstes) auch zum ersten mal meine Steuererklärung zu machen.

Seh ich das richtig, dass das mit der Elster-Software nicht geht (kann ja kein EÜR anhängen)?

Wo trag ich denn da die Abschreibungen ein (Laptop für insgesamt 1500 Euro; also ca. 500 Euro pro Jahr)?
 
Es gibt in Elster auch die Anlage EÜR. Öffne mal eine Einkommenssteuererklärung mit Elster. Auf der linken Seite gibt es "weitere Formulare". Da gibts auch das EÜR-Formular.
So wie ich das sehe, gibts aber noch kein Elster für dieses Jahr.
 
Weiß jemand wo ich da die Abschreibung vom Lappy eintrage?

Ohne dir jetzt eine entsprechende Antwort zu geben:

Bundesfinanzministerium 2006 schrieb:
Wenn Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wird es nicht beanstandet, wenn Sie an Stelle des Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen

Link dazu: https://www.bundesfinanzministerium...6,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


Kann sich natürlich nächstes Jahr schon wieder ändern.
 
Ich muss nochmal nachfragen anhand eines Beispiels...

PC im November gekauft im Wert von 1308,30€. Minus MwSt. = 1099,41€.
Abschreibung auf 3 Jahre. 1099,41 / 3 = 366,47€ pro Jahr.
In diesem Jahr aber Mitte November gekauft. Also nur 2 Monate anrechenbar. 366,47 / 12 * 2 = 61,07€
Was ist nun im nächsten Jahr? 366,47€ nehmen? Und im dritten Jahr nochmal 366,47€? Dann hätte man ja zu wenig abgesetzt.
Oder muss man nun für nächstes Jahr rechnen:
Gesamtsummer 1099,41€ - bereits abgesetzt 61,07€ = Restsumme 1038,34€ / 2 Restjahre = 519,17€ für 2008 und gleichen Betrag nochmal für 2009?

Weitere Frage: Auf der Rechnung sind auch Versandkosten. Einfach zum PC dazuaddieren oder muss das getrennt gewertet werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Abschreibungsdauer 3 Jahre sind, sind damit Zeitjahre gemeint, womit in den allermeisten Fällen gleich vier Wirtschaftsjahre betroffen sind, die in aller Regel auch mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

1. Wirtschaftsjahr: 2/36
2. Wirtschaftsjahr: 12/36
3. Wirtschaftsjahr: 12/36
2. Wirtschaftsjahr: 10/36

§6 EStG schrieb:
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens [..] sind mit den Anschaffungs[..]kosten [..]anzusetzen

§255 HGB schrieb:
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

Ist zwar in ersten Linie für Bilanzierende und Kaufleute geschrieben, wird aber sinngemäß auf alles angewendet und es gibt sicher auch eine ordentliche Paragraphenkette.
 
(Ab 2008 ist die Grenze bei 150 EUR!)

Warum machen die das? Das macht doch alles nur noch komplizierter! Dann kann man sich nicht mal mehr eine externe Festplatte,Navi oder was auch immer kaufen ohne das auch noch abschreiben zu müssen...

Echt schwachsinnig, ich finde das sind nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen...
 
Die Höhe der Grenze ist mir ehrlich gesagt schnuppe, eine wesentliche Erleichterung wäre der Wegfall der "selbständigen Nutzbarkeit" gewesen, denn z.B. eine externe Festplatte ist auch heute schon kein GWG.
 
Ich meine mal gelesen zu haben, dass Monitore, Scanner usw. trotzdem nach afa-Tabelle abgeschrieben werden müssen, da das keine eigenständigen Einheiten sind. In der Afa-Tabelle wird auch aufgeführt, dass Peripherie für Computer (darunter auch Bildschirmonitore) ebenfalls über 3 Jahre abzuschreiben sind.

Ob das einen Unterschied macht, wenn man PC und Monitor in großen zeitlichen Abständen gekauft hat, weiß ich nicht.

Aber da will ich mich jetzt auch nicht festlegen.

Aber Navi sollte auf alle Fälle sofern, wie StefanZ schon gesagt hat, er unter 410 EUR gekostet hat, nicht abgeschrieben werden müssen.

Ich muss da nochmal nachfragen. Weiß jemand was nun Vorrang hat? Wenn etwas laut Afa-Tabelle abgeschrieben werden muss, es aber unter 410 Euro gekostet hat, welche Regelung ist dann anzuwenden? Abschreiben oder nicht abschreiben oder in dem Fall selbst entscheiden?
 
GWGs stehen im §6 und die AfA im §7, also ist doch logisch was Vorrang hat 8) Nein, so einfach kann man es sich natürlich nicht machen, aber in diesem Fall ist es wirklich so. §6 regelt die Bewertung bestimmter Wirtschaftsgüter bzw. Geschäftsvorfälle und §7 ist nur ein nachgelagerter Hilfsparagraph dafür.

Den Unterschied bei den GWGs mit "muss" und "kann" habe ich ja oben schon mal beschrieben, denke darauf muss ich nicht noch mal eingehen..