tobias1985
Der Erlöser
- 24 April 2006
- 4.963
- 607
Hi,
hab da mal eine Frage. Bald ist ja Jahresende....
Also folgendes. Wenn ich meine Einkommensteuererklärung mache, dann wird da ja auch eine Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen ohne MwSt. - Ausgaben ohne MwSt. = Gewinn) beigelegt.
Ich habe nun dieses Jahr für mein Nebengewerbe verschiedene Ausgaben gehabt. PC, TFT etc...
Setze ich da nun die Ausgaben komplett an? Also Beispiel:
Einnahmen: 10.000 Euro
Ausgaben: 839,49 Euro
-----------------------
Gewinn: 9.160,51 Euro
Oder MUSS ich Dinge wie PC oder TFT auf X Jahre absetzen? (wenn ja, wie?) Wenn es kein MUSS ist sondern man auch das komplett als Ausgaben werten kann, was macht mehr Sinn?
Das ist das erste mal, dass ich Ausgaben habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. *g*
Ich vermute ich muss die Rechnungen von PC und TFT dann als Kopie beilegen oder?
hab da mal eine Frage. Bald ist ja Jahresende....
Also folgendes. Wenn ich meine Einkommensteuererklärung mache, dann wird da ja auch eine Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen ohne MwSt. - Ausgaben ohne MwSt. = Gewinn) beigelegt.
Ich habe nun dieses Jahr für mein Nebengewerbe verschiedene Ausgaben gehabt. PC, TFT etc...
Setze ich da nun die Ausgaben komplett an? Also Beispiel:
Einnahmen: 10.000 Euro
Ausgaben: 839,49 Euro
-----------------------
Gewinn: 9.160,51 Euro
Oder MUSS ich Dinge wie PC oder TFT auf X Jahre absetzen? (wenn ja, wie?) Wenn es kein MUSS ist sondern man auch das komplett als Ausgaben werten kann, was macht mehr Sinn?
Das ist das erste mal, dass ich Ausgaben habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. *g*
Ich vermute ich muss die Rechnungen von PC und TFT dann als Kopie beilegen oder?
) bleibt für Überschusseinkünfte aber die alte Regelung mit den 410€. Die 410er Variante ist und bleibt eine Kann-Vorschrift, die 150/1000er Variante wird eine Muss-Vorschrift.