Gewerbe anmelden für seine Loseseite?

naja mal ne andere Frage:
Braucht man als Freiberufler einen Gewerbeschein o.ä.?
Ein Blick in die Gewerbeordnung hätte dir diese Frage schneller beantwortet. Als Freiberufler brauchst du sowas nicht. Das musst du nur beim Finanzamt anzeigen.

Ich vermute mal, das ist eine Ordnungswidrigkeit, die sicher teurer ist als eine Gewerbeanmeldung. ;)
Ordnungswidrigkeit stimmt. Allerdings kostet eine Gewerbeanmeldung ca. 15-25€ (je nach Stadt), wohingegen das Nichtanmelden mit bis zu 1000€ Bußgeld verfolgt werden kann.

anddie
 
Ack.

Aber bitte nicht auf den Freiberuflerstatus rausreden. Das ist ganz kompliziert und teilweise auch ländermäßig geregelt.
 
Ack.

Aber bitte nicht auf den Freiberuflerstatus rausreden. Das ist ganz kompliziert und teilweise auch ländermäßig geregelt.


stimmt

freiberufler:
programmierer, der frei für einen firma programmiert
grafiker, der auf zuruf grafiken erstellt

nicht freiberufler:
programmierer, der scripte erstellt und vertreibt
grafiker, der eine firma oder einen direkten verkauf betreibt

loseseiten sind statische dauernde einrichtungen, also nichts mit freiberufler, sondern gewerbemeldepflichtig
 
Das mit dem Freiberuflerstatus ist sogar noch komplizierter.

Beispiel: Die Berfufsberaterin, die mir und anderen ein "Bewerbertraining" gegeben hat, hat den Status Freiberufler.
Aber nur, weil sie studiert hat. Wenn sie genau das gleiche mache würde, ohne studiert zu haben, müsste sie ein Gewerbe anmelden.

Bei Programierarbeiten ist es ähnlich. Programieren ist mit dem Status vereinbar, Support zu leisten, nicht mehr.

Da muss man die Tätigkeiten schon sehr abgrenzen, ich würde auch niemanden raten, sich auf diesen Status zu verfestigen. Verdammt enges Ding, das. ;)
 
freiberufler:
programmierer, der frei für einen firma programmiert
grafiker, der auf zuruf grafiken erstellt

nicht freiberufler:
programmierer, der scripte erstellt und vertreibt
grafiker, der eine firma oder einen direkten verkauf betreibt

Hast du Dafür nen Link oder so? ne Rechtsprechung?? Denn soweit ich weiß zählen die trotzdem zu Gewerbetreibenden. Beim Grafiker muß es sich eigentlich um Kunst handeln, damit er als Freiberufler gilt. So die Rechtssprechung die ich bisher gelesen habe.
 
ne, keinen link dazu

so hatte ich das nur mal gelernt, während meiner kaufmännischen ausbildung

programmierer, die frei nach aufträge handeln sind freiberufler, haben diese aber eine firma, ist es ein gewerbetreibender ...

da gab es aber noch viele fallbeispiele, kann auch sein, dass sich da schon wieder was geändert hat

google doch einfach mal nach freiberufler status oder so
 
ich denke mal, da gibt es fast keine links. Das ist fast fließend, und du bist dummerweise in der Beweislast.

Was Google auspuckt, sind Grundsatzurteile. Aber auf die kannst du ich eher nicht berufen.

Ist eine wirklich komplexe Angelegenheit.
 
Naja also mich interssiert es so an sich nicht, weil habe ja eh ein gewerbe angemeldet und muß ja noch lange keine GewSt zahlen und der schein kostet ja nur 20€ und paar zerquetschte. Ansonsten machts bei mir ja nix aus...

Denke ist besser so.

Nur habe ich halt damlas (vor 2 Jahren) gelesen das man kaum als freiberufler gilt als Designer. Sondern das das Finanzamt eher sagt, das es ein Gewerbe ist.
 
Ob freiberuflich oder nicht, steht im §18 EstG.
Die Liste dort ist relativ abschließend, wobei es da auch einige Ausnahmen gibt. Sowas ist dann aber garantiert auf den Einzelfall bezogen.

anddie
 
16 mit Erlaubnis der Eltern geht auch, soviel ich weiß.

Hallo,
ist das wirklich so? Ich dachte, man muss das über das Vormundschaftsgericht regeln, oder nicht? Ich bräuchte für das Paid4Siegel auf jeden Fall noch einen Gewerbeschein. Klar, ich weiß selber, dass ich 100% an meinem Losemailer ausschütte, aber die mögliche Gewinnabsicht ist da, aber eigentlich schütte ich eher 120 - 130 % aus, da ich private Gewinne aus anderem einfließen lasse. Es ist eben schon ein Hobbyprojekt und um Gewinne zu erzielen, ist es einfacher, lieber ein paar Stunden eine Tätigkeit, wie z.B. als Verpacker oder so etwas in der Art auszuüben. :mrgreen:

Ich habe bisher aber noch nicht so viele Betreiber von Loseseiten gesehen, die einen Gewerbeschein haben, aber die es haben, haben auch schon etwas größere Seiten. Da hat auch alles soweit seine Ordnung und da kommen auch schon größere Summen zusammen, aber, wenn man alles genau machen will, ist der Gewerbeschein auf jeden Fall nötig. Ich werde Ihn auch noch beantragen, wenn ich Zeit habe, da so auch alles seine Ordnung hat und das Paid4Siegel wäre mir auch wichtig und dafür wurde mir nochmal gesagt, dass ich einen Gewerbeschein auf jeden Fall haben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Rahi
 
das mit dem "ab 16 geht auch" ist Schwachsinn und wird hier auch immer wieder gefragt.

Du mußt geschäftsfähig sein. Da reicht kein "Schreiben" der Eltern. Das kann nur ein Vormundschaftsgericht feststellen.

That´s all.

*grummel*
Witti, das muss auf alle Fälle auf die Page. ;)
 
das mit dem "ab 16 geht auch" ist Schwachsinn und wird hier auch immer wieder gefragt.

Du mußt geschäftsfähig sein. Da reicht kein "Schreiben" der Eltern. Das kann nur ein Vormundschaftsgericht feststellen.

That´s all.

*grummel*
Witti, das muss auf alle Fälle auf die Page. ;)

Aber die Eltern müssen auch zustimmen !

Wen du zum Finanzamt gehst wirdst du zum Famillein gericht verwiesen viele sagen (50%) das es nicht geht Amt eben einfach nen netten ausschnitt von § mitnehmen !

Desweitren is das ne ziehmlich wacklige Sache mit der Gewerbeanmeldung wegen Losen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob freiberuflich oder nicht, steht im §18 EstG.
Die Liste dort ist relativ abschließend, wobei es da auch einige Ausnahmen gibt. Sowas ist dann aber garantiert auf den Einzelfall bezogen.

anddie

Die liste ist nicht relativ abschliesend sondern offen. Es gibt die Katalogberufe (also die dort expliziet aufgelistet sind) und ansonsten steht dort ohne jetzt nach gucken zu wollen sowas wie "und ähnliche Berufe", daher ist es eine offene auflistung.


wie war das?? Relativ ist relativ oder os ähnlich!?
 
Die liste ist nicht relativ abschliesend sondern offen. Es gibt die Katalogberufe (also die dort expliziet aufgelistet sind) und ansonsten steht dort ohne jetzt nach gucken zu wollen sowas wie "und ähnliche Berufe", daher ist es eine offene auflistung.


wie war das?? Relativ ist relativ oder os ähnlich!?

Genau. Nur die in § 18 genannten Katalogberufe sind definitiv (kraft Gesetzes) Freiberufler.

Als Anhaltspunkt für ähnliche (nicht genannte) Berufe gilt als Kriterium, dass die Verwertung von Wissen o.ä im Vordergrund steht, und sie dadurch den Freiberufler-Status erreichen können. Ist ohnehin erst wichtig, wenn man mehr als 24.500 EUR Gewinne macht, weil man als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft erst ab dann Gewerbesteuer zahlen muss.

"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage
besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige
Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der
Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

Bei Zweifeln muss es jedes Mal einer Einzelfall-Prüfung unterzogen werden.

Aber wer weiss, wie lange das noch so bleibt. Es ist ja schon mehrfach in der Diskussion gewesen, auch Freiberufler gewerbesteuerpflichtig zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau. Nur die in § 18 genannten Katalogberufe sind definitiv (kraft Gesetzes) Freiberufler.

Als Anhaltspunkt für ähnliche (nicht genannte) Berufe gilt als Kriterium, dass die Verwertung von Wissen o.ä im Vordergrund steht, und sie dadurch den Freiberufler-Status erreichen können. Ist ohnehin erst wichtig, wenn man mehr als 24.500 EUR Gewinne macht, weil man als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft erst ab dann Gewerbesteuer zahlen muss.



Bei Zweifeln muss es jedes Mal einer Einzelfall-Prüfung unterzogen werden.

Aber wer weiss, wie lange das noch so bleibt. Es ist ja schon mehrfach in der Diskussion gewesen, auch Freiberufler gewerbesteuerpflichtig zu machen.

Ich glaube, so kann man das sagen. Aber man sieht hier auch, dass das ein durchaus enger Rahmen sein kann. Das mit der Gewerbesteuer ist übrigens Gemeindeabhängig, teilweise sind die Freigrenzen wesentlich höher. Ich habe jetzt z.B. was mit 30678 Euro im Kopf. ;)
 
Ich glaube, so kann man das sagen. Aber man sieht hier auch, dass das ein durchaus enger Rahmen sein kann. Das mit der Gewerbesteuer ist übrigens Gemeindeabhängig, teilweise sind die Freigrenzen wesentlich höher. Ich habe jetzt z.B. was mit 30678 Euro im Kopf. ;)


Gemeindeabhängig ist nur der Hebesatz für die Gewerbesteuer. Der Freibetrag (nicht Freigrenze) ist in § 11 Gewerbesteuergesetz geregelt, und der gilt bundesweit. Alles was über 24.500 Euro hinausgeht, wird besteuert, da kann keine Gemeinde einen höheren Freibetrag festlegen.
 
Jetzt da meine Frage mehr oder wenige unbeantwortet blieb stell ich sie nochmal:

Nehmen wir mal an wir brauchen für Klammlose einen Gewerbeschein, WEIL wir mit klammlosen gewinn erwirtschaften ( oder zumindest können ). Also sind Klammlose nichts anderes wie Euro.

Ein Losecasino bräuchte demnach aber eine Glücksspiellizens hier in Deutschland. Das ist nur ein Umkehrschluss. Und ich bezweifle das auch nur irgendwer hier eine solche lizens besitzt bzw. bekommen wird.