Der Protest richtet sich ja gegen die Meinungsfreiheit und von daher kann man das schon verbieten. Ist die Meinung gegen die Meinungsfreiheit zu sein, überhaupt durch die Meingsfreiheit gedeckt?Das ist ja wohl nur dämlich. Man kann nicht einerseits argumentieren, das Video unterliege der Meinungsfreiheit, und andererseits öffentlichen Protest dagegen verbieten.
Hier sollte man schon mal eine Grenze ziehen.
