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Sonderkündigung
Wenn der für alle Kassen gültige, gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz erhöht wird, besteht kein gesondertes Kündigungsrecht.
Sollte Ihre Krankenversicherung jedoch einen Zusatzbeitrag erheben (egal, wie hoch dieser ausfällt), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann spätestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Ihre Versicherung muss Sie spätestens einen Monat vor Fälligkeit von Ihrem Kündigungsrecht in Kenntnis setzen.
Sicher bin ich mir da nicht, aber ich denke mal du solltest schon erst mal bei der neuen Versicherung alles in Trockenen Tüchern haben bevor du deine alte kündigst, sonst stehst du am Ende noch ohne da.
Das stimmt so nicht! Man kann in Deutschland nicht nicht versichert sein, wenn Du keine neue KK hast bleibst Du in der alten trotz Kündigung versichert.
Ahh gut zu wissen, aber das gilt nur für die gesetzlichen Krankenkassen oder?
Ein bekannter von mir hat nämlich das Problem das er vor einen Jahr aus der Privaten geflogen ist und seit dem nicht mehr Krankenversichert ist da ihn auch gesetzlichen Kassen abgelehnt haben.
Ich weiß jetzt nicht, wie es in deinen Fall genau ist, aber bei mir war es ganz einfach.
War seit dem ich 17 war bei der KKH und bin dann zum 1.2.2012 zur HanseMerkur gegangen. Musste der KKH einfach nur den Nachweis liefern, dass ich bereits eine neue Krankenkasse habe und wurde dann anstandslos entlassen.
Ging alles nahtlos und war sehr leicht.
Den Paragraphen kannst du mir mal zeigen. Die Pflicht gibt es nämlich nicht.Dazu kann ich dir nicht sagen. Ich weiss es gibt auch "unversicherte" in Deutschland, aber rein vom Gesetz gibt es eine Pflicht zu Versicherung - egal ob privat oder gesetzlich!
Ich denke ich werde zur TK wechseln, denn da bekomme ich noch eine Beitragsrückzahlung wenn ich bis Mai dort versichert bin (deshalb auch die Frage wegen den Fristen).
?
Den Paragraphen kannst du mir mal zeigen. Die Pflicht gibt es nämlich nicht.
Wenn du mal aus der gesetzlichen raus bist, dann ist es schwer wieder reinzukommen. Und dann überlegt man sich halt, ob man sich privat versichern will oder permanent gesund ist und sich die Beiträge spart.
anddie
"Im Zuge des zum 01.04. 2007 eingeführten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde der Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für alle Einwohner Deutschlands obligatorisch.".
Also müsste ich laut Euren Tipps erst dorthin und mich informieren bevor ich bei der alten Versicherung kündige. Wusste das gar nicht mit dem "zwangsversichert" sein in Deutschland, war das schon immer so?
Die TK zahlt, aufgrund der riesen Gewinne Ihren Mitgliedern eine 80€ Rückzahlung. Sie nennen das halt "Dividende". Hier kannst Du mehr dazu nachlesen...Meinst du mit Beitragsrückzahlung diese TK-Dividenden Geschichte die gerade in der Werbung läuft oder ist das nochmal was anderes?
Das wäre jetzt interessant zu wissen wie diese Statistik entsteht. Eigentlich, wenn man Eingestellt ist werden automatisch 15,5% als Arbeitnehmeranteil an die KK abgeführt. Selbst wenn man Arbeitslos wird ist man über die Arge versichert. Sagen wir mal man macht sich Selbständig, dann muss trotzdem bei der alten Versicherung ein Schreib von der neuen vorliegen das man jetzt dort Mitglied ist. Also Frage ich mich wie kann es trotzdem nicht versicherte geben?Stimmt die ist neu, wusste ich auch nicht. Aber die Pflicht funktioniert wohl nicht, sonst wären 2011 nicht 137.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gewesen (Quelle: Statistisches Bundesamt).
anddie
Also Frage ich mich wie kann es trotzdem nicht versicherte geben?
Die TK zahlt, aufgrund der riesen Gewinne Ihren Mitgliedern eine 80€ Rückzahlung. Sie nennen das halt "Dividende". Hier kannst Du mehr dazu nachlesen...