Hi,

generell gilt bei gesetzlichen Krankenkassen eine Kündigungsfrist zum übernächsten Kalendermonat . Heißt wenn du zum Beispiel am 16.3. kündigst, wird die Kündigung zum 1.6. wirksam.

Bei Zusatzbeitrag hast du jedoch ein Sonderkündigungsrecht, dann musst du spätestens bis zu dem Zeitpunkt an dem der Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird kündigen damit diese wirksam ist.
 
Ist das denn sicher mit dem Sonderkündigungsrecht, ich war mir da nicht sicher.
Hintergrund ist das ich eigentlich gerne so schnell wie möglich wechseln möchte, aber erst 15 Monate bei meiner jetzigen Versicherung bin. Ich hoffe also das ich um die 3 Monate herum komme. Hat jemand denn Empfehlungen zu einer guten Versicherung?
 
Hi,

auf der Seite wo ich die Information gefunden habe steht es zumindest so,
Sonderkündigung
Wenn der für alle Kassen gültige, gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz erhöht wird, besteht kein gesondertes Kündigungsrecht.

Sollte Ihre Krankenversicherung jedoch einen Zusatzbeitrag erheben (egal, wie hoch dieser ausfällt), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden muss dann spätestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Ihre Versicherung muss Sie spätestens einen Monat vor Fälligkeit von Ihrem Kündigungsrecht in Kenntnis setzen.

daher gehe ich mal davon aus das es stimmt.

Hat deine Versicherung denn einen Zusatzbeitrag erhoben, sonst sieht es wohl schlecht für dich aus mit der vorzeitigen Kündigung. Aber die drei Monate sind ja nun auch nicht die Welt.
 
Ja ich würde natürlich gern so früh wie möglich wechseln, aber wegen des Zusatzbeitrags bin ich ganz guter Dinge das das klappen kann, zumindest was deine Infos angeht (Thx).
Muss ich mich denn zuerst bei einer neuen Versicherung anmelden bevor ich mich bei der alten abmelde oder umgekehrt?
 
Sicher bin ich mir da nicht, aber ich denke mal du solltest schon erst mal bei der neuen Versicherung alles in Trockenen Tüchern haben bevor du deine alte kündigst, sonst stehst du am Ende noch ohne da. Hast du denn schon eine bestimmte Kasse im Auge? Wenn ja ruf doch einfach mal dort an, manchmal übernehmen die auch die Kündigung der alten Kasse für einen, damit ist man dann natürlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 
Krankenversicherung wechseln, wie genau?

Sicher bin ich mir da nicht, aber ich denke mal du solltest schon erst mal bei der neuen Versicherung alles in Trockenen Tüchern haben bevor du deine alte kündigst, sonst stehst du am Ende noch ohne da.

Das stimmt so nicht! Man kann in Deutschland nicht nicht versichert sein, wenn Du keine neue KK hast bleibst Du in der alten trotz Kündigung versichert.

@saint:
Wenn Du erst 15 Monate bei deiner alten KK versichert bist und Du nicht durch eine Sonderkündigung raus kommst, musst Du noch 3 Monate warten den der Vertragszeitraum bei GKVen liegt bei 18 Monaten.
Ich würde mich einfach bei der KK zu der Du wechseln willst melden, die helfen dir bestimmt immerhin willst Du Mitglied werden bei den...
 
Das stimmt so nicht! Man kann in Deutschland nicht nicht versichert sein, wenn Du keine neue KK hast bleibst Du in der alten trotz Kündigung versichert.

Ahh gut zu wissen, aber das gilt nur für die gesetzlichen Krankenkassen oder?

Ein bekannter von mir hat nämlich das Problem das er vor einen Jahr aus der Privaten geflogen ist und seit dem nicht mehr Krankenversichert ist da ihn auch gesetzlichen Kassen abgelehnt haben.
 
Ich weiß jetzt nicht, wie es in deinen Fall genau ist, aber bei mir war es ganz einfach.
War seit dem ich 17 war bei der KKH und bin dann zum 1.2.2012 zur HanseMerkur gegangen. Musste der KKH einfach nur den Nachweis liefern, dass ich bereits eine neue Krankenkasse habe und wurde dann anstandslos entlassen.

Ging alles nahtlos und war sehr leicht.
 
Krankenversicherung wechseln, wie genau?

Ahh gut zu wissen, aber das gilt nur für die gesetzlichen Krankenkassen oder?

Ein bekannter von mir hat nämlich das Problem das er vor einen Jahr aus der Privaten geflogen ist und seit dem nicht mehr Krankenversichert ist da ihn auch gesetzlichen Kassen abgelehnt haben.

Dazu kann ich dir nicht sagen. Ich weiss es gibt auch "unversicherte" in Deutschland, aber rein vom Gesetz gibt es eine Pflicht zu Versicherung - egal ob privat oder gesetzlich!

Ich weiß jetzt nicht, wie es in deinen Fall genau ist, aber bei mir war es ganz einfach.
War seit dem ich 17 war bei der KKH und bin dann zum 1.2.2012 zur HanseMerkur gegangen. Musste der KKH einfach nur den Nachweis liefern, dass ich bereits eine neue Krankenkasse habe und wurde dann anstandslos entlassen.

Ging alles nahtlos und war sehr leicht.

Ja, der Wechsel sollte reibungslos Ablaufen.

@saint: Warum willst den wechseln? Und hast Du schon eine neue Kasse im Auge?
 
Ja ich will wechseln weil meine Versicherung sich nicht cool verhalten hat, und zudem noch einige Kosten nicht übernehmen will. Ich bin schon seit einem halben Jahr genervt von denen aber durch die 18 Monate bin ich erst jetzt in der Lage mich konkret damit auseinander zu setzen. Ich denke ich werde zur TK wechseln, denn da bekomme ich noch eine Beitragsrückzahlung wenn ich bis Mai dort versichert bin (deshalb auch die Frage wegen den Fristen).

Also müsste ich laut Euren Tipps erst dorthin und mich informieren bevor ich bei der alten Versicherung kündige. Wusste das gar nicht mit dem "zwangsversichert" sein in Deutschland, war das schon immer so?
 
Dazu kann ich dir nicht sagen. Ich weiss es gibt auch "unversicherte" in Deutschland, aber rein vom Gesetz gibt es eine Pflicht zu Versicherung - egal ob privat oder gesetzlich!
Den Paragraphen kannst du mir mal zeigen. Die Pflicht gibt es nämlich nicht.
Wenn du mal aus der gesetzlichen raus bist, dann ist es schwer wieder reinzukommen. Und dann überlegt man sich halt, ob man sich privat versichern will oder permanent gesund ist und sich die Beiträge spart.

anddie
 
@klam,

danke ist aber schon mal eine ganz gute Info, vom Ding her müsste mein bekannter dann ja eigentlich problemlos wieder in die gesetzliche aufgenommen werden wenn es eine Versicherungspflicht gibt.

Ich denke ich werde zur TK wechseln, denn da bekomme ich noch eine Beitragsrückzahlung wenn ich bis Mai dort versichert bin (deshalb auch die Frage wegen den Fristen).
?

Meinst du mit Beitragsrückzahlung diese TK-Dividenden Geschichte die gerade in der Werbung läuft oder ist das nochmal was anderes?
 
Stimmt die ist neu, wusste ich auch nicht. Aber die Pflicht funktioniert wohl nicht, sonst wären 2011 nicht 137.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gewesen (Quelle: Statistisches Bundesamt).

anddie
 
Also ich meine mich zu erinnern schon mal höhere Zahlen als 137.000 gelesen zu haben. Aber was an dieser Pflicht natürlich hinderlich ist ist das man erstmal eine Riesenrechnung auf einen zukommt wenn man wieder regulär versichert sein möchte und wenn ich da an bekannte krankenversicherungslose Personen denke wäre genau das das Problem gewesen.
 
Krankenversicherung wechseln, wie genau?

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Also müsste ich laut Euren Tipps erst dorthin und mich informieren bevor ich bei der alten Versicherung kündige. Wusste das gar nicht mit dem "zwangsversichert" sein in Deutschland, war das schon immer so?
"Im Zuge des zum 01.04. 2007 eingeführten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde der Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für alle Einwohner Deutschlands obligatorisch."
Meinst du mit Beitragsrückzahlung diese TK-Dividenden Geschichte die gerade in der Werbung läuft oder ist das nochmal was anderes?
Die TK zahlt, aufgrund der riesen Gewinne Ihren Mitgliedern eine 80€ Rückzahlung. Sie nennen das halt "Dividende". Hier kannst Du mehr dazu nachlesen...
Stimmt die ist neu, wusste ich auch nicht. Aber die Pflicht funktioniert wohl nicht, sonst wären 2011 nicht 137.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gewesen (Quelle: Statistisches Bundesamt).

anddie
Das wäre jetzt interessant zu wissen wie diese Statistik entsteht. Eigentlich, wenn man Eingestellt ist werden automatisch 15,5% als Arbeitnehmeranteil an die KK abgeführt. Selbst wenn man Arbeitslos wird ist man über die Arge versichert. Sagen wir mal man macht sich Selbständig, dann muss trotzdem bei der alten Versicherung ein Schreib von der neuen vorliegen das man jetzt dort Mitglied ist. Also Frage ich mich wie kann es trotzdem nicht versicherte geben?
 
Also Frage ich mich wie kann es trotzdem nicht versicherte geben?

Das es Menschen gibt die weder angestellt, noch selbständig sind und auch weder ALG 1 noch ALG2 bekommen ist sicherlich bekannt

Aus meiner Ausbildungsklasse (schon paar Jahre her) waren gleich 2 Menschlein ohne Krankenversicherung, bei 412 Euro damals Baföghöchstsatz ohne ALG 2 Anspruch und 80 Euro Schulgeld kommt man halt schnell in die Verlegenheit die ca. 75 Euro Krankenversicherung nicht zahlen zu können.
Weiterhin wären da Menschen die nur einen 400 Euro-Job haben oder gleich ganz ohne reguläres Einkommen sind.
 

Aber gilt diese Pflicht jetzt auch für die Kassen oder sind nur die potentiell Versicherten in der Pflicht Versichert zu sein?

@Klam
Die TK zahlt, aufgrund der riesen Gewinne Ihren Mitgliedern eine 80€ Rückzahlung. Sie nennen das halt "Dividende". Hier kannst Du mehr dazu nachlesen...

Danke für den Link, eine Kasse zahlt ihren Mitgliedern freiwillig etwas zurück, dass es so etwas tatsächlich gibt :D
 
Wenn ich bei meiner Krankenversicherung (privat) leistungsfrei bleibe, dann bekomme ich auch Kohle zurück. Staffelt sich und geht über ein paar Jahre. Am Ende könnte ich glaub ich 500 Euro zurückbekommen. ;)

Ist gar nicht so selten, auch wurde mein Beitrag nach unten hin angepasst.