Frage zu Überweisungen

überlege mal was du hier durcheinanderwürfelst;)
In dem einem fall ging es um Geld gegen Ware, folglich besteht da ein Vertrag.
Woher weiß die Bank das? Kennt sie den Vertrag? Zeigst Du Deiner Bank für jede eingehende Überweisung vorsorglich einen Vertrag?

Bei dem fall des Users auf den Du Dich berufst ist KEIN verpflichtenden Auftrag zustande gekommen !
Warum nicht?
Und selbst Da musste der User mit der Bankaufsicht "drohen"
Aha, eine "Drohung" reicht also, um das, was angeblich niemals nicht möglich ist, doch zu machen? Vielleicht droht der Nigerianer ja auch mit der Bankenaufsicht?

Marty
 
bevor eine Bank was zurückbuchen würde würde die sicherlich ein Gespräch mit dem Kontoinhaber führen.

Weil er keinen anspruch auf das Geld hatte.

Was der Nigerianer macht ist seine sache, nochmal, Geld auf dem Konto von einem Verkauf = Mein Geld.

Glaubste immer noch nicht ?
Wieso nimmste das Angebot nicht an meinen Bänker anzurufen ?


EDIT: ziemlich weit unten, und die Antwort ist von einem RA !

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rü...ngang-eines-Pfänders-bei-der-Bank__f1320.html

"Die Bank kann also die bereits ausgeführten Überweisungen nicht zurück holen, "

EDIT 2:

https://www.wer-weiss-was.de/theme65/article1155175.html

oder hier ( 3. Beitrag )
https://www.wer-weiss-was.de/theme65/article1155175.html

5. Beitrag:

https://www.bym.de/forum/showthread.html?t=155271

zum schluss noch der hier:

https://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeigeArtikel&nid=56&seite=4&aid=473855
 
Zuletzt bearbeitet:
bevor eine Bank was zurückbuchen würde würde die sicherlich ein Gespräch mit dem Kontoinhaber führen.
Das macht sie aber nicht.
Weil er keinen anspruch auf das Geld hatte.
Das spielt überhaupt keine Rolle, weil die Bank das nicht prüfen kann.

Was der Nigerianer macht ist seine sache, nochmal, Geld auf dem Konto von einem Verkauf = Mein Geld.
Das ist schick, es stimmt aber nicht.

Glaubste immer noch nicht ?
Wieso nimmste das Angebot nicht an meinen Bänker anzurufen ?
Weil der es entweder nicht korrekt weiß oder Du ihm den Fall nicht korrekt geschildert hast.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rü...ngang-eines-Pfänders-bei-der-Bank__f1320.html

"Die Bank kann also die bereits ausgeführten Überweisungen nicht zurück holen, "
Da steht nichts von einem falschen Empfängernamen.

Da steht nichts von einem falschen Empfängernamen.

Da steht nichts von einem falschen Empfängernamen.

Da steht nichts von einem falschen Empfängernamen.

[/quote]
Da steht nichts von einem falschen Empfängernamen.

Jetzt mal ganz langsam (aus einem anderen Forum):

wenn Kontonummer und Empfängername nicht übereinstimmen so gilt bei beleghaften Überweisungen der Name und bei elektronischen Zahlungen die Kontonummer als führend.

Die Empfängerbank hätte daher eigentlich unmittelbar nach Erhalt der Überweisung einen Kontonummer/Namensabgleich vornehmen und entweder Rückfragen, die Zahlung zurücküberweisen oder aber dem richtigen Empfänger gutschreiben müssen.

Die Bank hat dies offenkundig versäumt.

Der Absender der Überweisung hat gemäß BGB einen verschuldensunabhänigen Anspruch gegen seine Bank auf (korrekte) Ausführung der Überweisung. Im Beispielsfall wäre dies die Rücküberweisung, da es keinen Kunden "Maller" gibt.

Diesen kann er zumindest bis zum nächsten Kontoabschluss gegenüber der Absenderbank geltend machen.

Die Absenderbank hat das Geld, dass sie erstatten muss, ja nicht mehr und wird sich daher an die Empfängerbank wenden, die wiederum der Absenderbank schadensersatzpflichtig ist (da diese ja den Fehler gemacht hat).

Diese hat ebenfalls keine Lust, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, und wird daher die Gutschrift stornieren.

Wenn die fehlerhafte Gutschrift tatsächlich mit dem Empfänger nichts zu tun hatte, gibt es hier auch keine großen Probleme. Gemäß AGB behält sich die Bank vor, Fehlbuchungen (zumindest bis zum Kontoabschluss) zu stornieren. Der Empfänger hat ja auch keinen Anspruch auf das Geld.

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Und das das anscheinend ja auch ohne Probleme (mit einer Drohung) möglich ist, hast Du bereits in diesem Thread gelesen. Oder meinst Du, Bad_Boy würde lügen?

Marty
 
Du hast was von einem verschriebenen Empfänger gesagt, etwa so anstatt Schlößer einfach schloesser angeben.
Und in diesem fall wird nix zurückgebucht !

Ich hatte mir schon gedacht das Du mit dem "argument" kommst das ich den Fall nicht richtig geschildert habe, deswegen ja mein Angebot !

Edit:
aus dem 1. Post

"Wenn er mir allerdings das Geld überweist, und das Geld auf meinem Konto entgültig gutgeschrieben ist,"
 
bevor eine Bank was zurückbuchen würde würde die sicherlich ein Gespräch mit dem Kontoinhaber führen.

Leider nein. Ich kann aus Erfahrung berichten.
Deine Beispiele mögen ja auch zutreffen. Diese sind ja auch nicht allgemeingültig. Natürlich kann ich nicht zur Bank gehen und sagen: "Ich hab's mir anders überlegt, holt meine getätigte ÜW zurück!".
Ich kann aber zur Bank gehen und sagen, ich hab mich beim Empfänger vertan und hab damit gute Chancen, da dies von der Bank beim Onlinebanking in der Regel nicht auf Richtigkeit geprüft wird. Hab ich erlebt, die ÜW war auch wirklich nicht für mich gedacht.

Im anderen Fall, den ich erlebt habe, war es schon schlimmer. Nach 2-3 Wochen hat die Bank einen mittleren dreistelligen Zahlungseingang bei mir plötzlich storniert. Auf mein Rückfragen erfuhr ich, dass die Zahlung durch den Kontoinhaber nicht authorisiert war (Pishing-Fall) und ich wurde auf die AGB verwiesen, welche dieses Vorgehen legitimieren (sind bei allen Banken ähnlich in diesem Punkt).

Es gibt auch genügend Berichte über Fälle, wo es so abgeht; der Zahlende (organisierte Verbrecher) sein Widerrufsrecht mit einer anderen Bankverbindung wahrnimmt und später die ursprüngliche Zahlung ebenfalls storniert wird. Der Händler ist dann nicht nur der Dumme sondern es wird ihm in der Regel noch unterstellt, das er an dieser Art Geldwäsche beteiligt war.

Meiner Auffassung nach sollte ja nix storniert werden. Wer heut noch so blöd ist, dass er auf Pishing hereinfällt, soll auch dafür gradestehen. Aber doch nicht der Händler, der gar nichts dafür kann! :evil:
 
tja,

die verschiedenen Erfahrungsberichte hier zeigen wohl auf, dass es nichts gibt, was es nicht gibt. ;)

Also frei nach Radio Eriwan könnte man sagen:

Im Prinzip können bereits gebuchte Überweisungen nicht storniert werden, außer.....
 
"Wenn er mir allerdings das Geld überweist, und das Geld auf meinem Konto entgültig gutgeschrieben ist,"

Endgültig gutgeschrieben ist es nach dem Rechnungsabschluss, der alle 3 Monate stattfindet. Und selbst danach kann die Bank das Geld wiederholen, nur nicht mehr so einfach.

Aber schön, dass Du jetzt ausweichst. Ich schrieb schon in meinem allerersten Post
die überweisen das Geld, verschreiben sich aber geringfühig beim Empfängernamen. Dann schickst Du die Ware. Wenn die Ware da ist, lassen die das Geld von Ihrer Bank zurückholen, weil sie sich beim Empfänger vertan haben.
Und ich habe in jedem Post betont, dass es nur bei einem falsch geschriebenen Empfängernamen so ist. Und damit meine ich nicht, ein ß durch ein ss zu ersetzen (weil das nämlich erlaubt wäre), sondern aus "Meier" "Maier" zu machen oder aus "Schloesser" "Schlässer".

PS: Und bei Schlaubi war es ja nach der Meinung Deines Bänkers auch nicht möglich, oder? Wie machen die Banken das dann nur immer?

Marty
 
Ich habe mal zu unserem Kundenberater gesagt: Ich halte Banken neben Versicherungen für die grössten Verbrecher. Er hat nur gegrinst. ;)