Frage zu einem Mahnverfahren

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Hat sich die Tochter denn zu Wohnzeiten mit an den Unterhaltskosten/Miete etc. beteiligt, als sie noch zu hause wohnte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja sie hat von Ihrem Lohn (ca. 500€) zwischen 300€-350€ abgedrückt.
Ich meine Ihr Vater hat also 350€ (Lohn) + 156€ (Kindergeld) + 140€ (Halbwaisenrente) eingesteckt. Und von ihrem restlichen Geld musste sie sich die Fahrtickets für den Bus kaufen und wenn sie sich Geld bei Ihrem Vater geliehen hat, musste sie es auch wieder zurück Zahlen.
 
Übelst. Also das Geld steht ihr meines Erachtens nach der Info auf jeden Fall zu (Allerdings müsste sie das im Streitfall natürlich auch beweisen können).

Fraglich ist halt in welcher Höhe (Wenn sie gar nicht weiß, was ihr Vater bei der Beantragung so angegeben hat, könnte natürlich auch die Berechnung falsch sein). Aber ich will mal nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

Wäre schön, wenn Du später mal schreibst, was der Anwalt gesagt hat.
 
Na den Beweis zu bekommen das er das Geld eingesteckt hat und nicht bezahlt würde man ja von der Rentenstelle bekommen.
Und die Kontoauszuüge von ihrem Konto seit 26.06. haben wir auch wo man sehen kann das bis heute nichts bei ihr eingegangen ist.

Heute war alles etwas knapp um den Anwalt anzurufen aber eventuell findet sich da morgen mehr Zeit für. Ich halkte euch auf dem laufenden :)
 
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Es soll auch Leute geben, die berufstätig sind und von dort aus ihren Anwalt nicht kontaktieren können ;)
 
OT:
Also wenn er sich jetzt ne Woche Zeit gelassen hätte, könnt ichs ja verstehen...
Aber nach gerade mal einem Tag kann ich nicht nachvollziehen, wieso er dem Forum Rechenschaft schuldig sein sollte.
Er muss doch hier nicht sein Privatleben offenlegen und genau erklären, warum er jetzt nicht direkt zum Anwalt gestürmt ist, nur weil er um Rat gefragt hat... 8O
Genau genommen müsste er gar nichts sagen... ;)
 
@birnchen , du hast sowieso keine Ahnung .....


@Jervis87
Da dir noch keiner auf die Frage bzgl. Mahnverfahren geantwortet hat , mach ich das mal.
Ob euer Anspruch berechtigt ist , kann Ich an dieser Stelle aber nicht beurteilen.
Als erstes fordert Ihr schriftlich , am Besten per Einschreiben + evt. Rückschein , eine Reaktion bzw Zahlung des Betrages an. Schreibt auch rein , dass Ihr eine Reaktion bzw. Zahlung innerhalb von 14 Tagen erwartet und fals er sich nicht rührt könnt Ihr den Mahnbescheit beantragen. Das geht
www.online-mahnantrag.de ganz einfach.
Alles andere steht auf der Seite. 20 Euro müßt Ihr dann dafür bezahlen.
 
Birnchen, deine erste Antwort klang so danach, als müsste eine Erklärung für den Zeitmangel her, weil du seine Frage sonst nicht ernst nimmst.
Und nu ist auch gut, dem Threadersteller helfen meine Beiträge hier wohl kaum weiter ;)
 
So,

also das ganze ist sowit mit dem Anwalt abgeklärt und er meinet das sie auf jedenfall den Anspruch auf das Geld hat. Sie sollte sich das ganze aber nochmal überlegen, immerhin geht es um die Familie.
Wegen dem Rechtsschutz müssen wir nochmal drüber sprechen und uns zusammensetzen.
Sobald es was neues gibt melde ich mich...
 
Sie geht aber die Sache an.
Sie ist jetzt sowieso schon mit ihm zerstritten.

Kann ja nich angehen was der treibt
 
@ Totte,

sorry, aber dieser Beitrag hilft mir leider nicht weiter.
Das es einen Onlinemahnbescheid gibt, weiß ich.
Ich wollte ein Verfahren beschrieben haben, möglichst aus dem Bereicht Onlinemarketing, der alle Vorgänge einmal ausführlich beschreibt und vielleicht noch Tips gibt, worauf man im speziellen achten sollte.

Die Antwort bezieht sich auf: https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=295929

Gruß

AMUNO