Folgende News wurde am 26.02.2013 um 20:51:00 Uhr veröffentlicht:
EU: Nationale Parlamente sollen entmachtet werden
Shortnews
Da habt ihr eure Diktatur ganz großes Kino.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Folgende News wurde am 26.02.2013 um 20:51:00 Uhr veröffentlicht:
EU: Nationale Parlamente sollen entmachtet werden
Shortnews
Und das ist auch nicht schlecht:
https://www.welt.de/finanzen/articl...ignet-erstmals-die-Glaeubiger-einer-Bank.html
Das ist eigentlich genau das, was ich bei anderen Banken (auch deutschen Banken) eigentlich erwarten würde.
Nein, das verstaatlichen hätte man sich sparen können. Zahlungsunfähigkeit erklären und fertig. Damit hätte man dann aber den Einlagensicherungsfonds für das Konto- und Sparguthaben anzapfen müssen.Das sie verstaatlich werden und dann für pleite erklärt werden?
Die Bank war so pleite, die hätte nicht mal mehr das Geld auf den Sparbüchern auszahlen können... Es hätte sich nichts geändert, trotzdem wäre das Verfahren einer Insolvenz am besten gewesen. Trotzdem ist das jetzt immer noch besser als Rettung aller Anleihen durch den Steuerzahler.Ich hätte erwartet das es sowas wie eine geordnete Insolvenz auch in den Niederlanden gibt die dann abgewickelt wird. Wenn nach Verwertung des Vermögens und Bedienung der vorrangigen Gläubiger dann noch 5 Cent für die Anleihenbesitzer übrieg sind dann sind die auch auszuzahlen.
Nein, das verstaatlichen hätte man sich sparen können.
Viele Banken haben nur Eigenkapital im einstelligen Prozentbereich. Das reicht dann nicht mal um die Einlagen zu bedienen. Das ist nicht nur bei der jetzt so.Die Bank war so pleite, die hätte nicht mal mehr das Geld auf den Sparbüchern auszahlen können... Es hätte sich nichts geändert, trotzdem wäre das Verfahren einer Insolvenz am besten gewesen. Trotzdem ist das jetzt immer noch besser als Rettung aller Anleihen durch den Steuerzahler.
Das war keine Enteignung, weil er das Geld selbst und freiwillig an die Bank gegeben hat und damit das Risiko eingegangen ist es nicht wieder zu bekommen. Enteignung ist wenn sich jemand was gegen den Willen des Eigentümers holt.
Der Begriff Enteignung ist hier nicht zutreffend.


Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Konten, Sparbüchern und Anleihen?Lol, nach der Logik könnten sie auch den Kontensparern die Einlagen streichen weil sie das Geld ja freiwillig in die Bank getragen haben
Naja, die Sparer haben auch nur eine Forderung und die Bank hat das Geld. Aber Sparguthaben sind auch besonders abgesichert.Lol, nach der Logik könnten sie auch den Kontensparern die Einlagen streichen weil sie das Geld ja freiwillig in die Bank getragen haben![]()
Doch. Wenn jemand Dein Geld gibst bist Gläubiger - Du glaubst dass es wieder zurück bekommst.Das "man hat hat es der Bank freiwillig gegeben und ist damit das Risiko eingegangen es nicht wieder zu bekommen" Argument ist jedenfalls keins.
Doch. Wenn jemand Dein Geld gibst bist Gläubiger - Du glaubst dass es wieder zurück bekommst.
Wenn ein Gläubiger sein Eigentum an die Bank übertragen hat, hat er nur noch eine Forderung (an die Bank), also kann er nicht enteignet werden, weil er durch die Übertragung kein Eigentum daran hat. Dann ist es nur noch eine illiquide Forderung, mehr nicht.Und inwiefern ist das jetzt relevant dafür ob die Tatsache nun mit Enteignung richtig benannt ist?

Eine Anleihe ist auch nur eine Forderung, eine speziell verbriefte Forderung. https://de.wikipedia.org/wiki/WertpapierDa habe ich noch Zweifel also zumindest ist es ja so das das Geld mit dem ich Anleihen bezahle nicht mal mein Eigentum ist. Ich mein ich tausche dafür im Normalfall ja weder Münzen noch Bargeld ein. Ich tausche also nur eine Forderung gegen eine Anleihe. Die Frage ist dann bin ich Eigentümer der Anleihe? Ich habe das grad mal kurz gegoogelt aber eine rechtssichere Auskunft habe ich da auch nicht erhalten![]()
Man bekommt das Wertpapier gar nicht mehr in die Hand - fraglich ob die Urkunde überhaupt ausgefertigt wird - und was willst mit einem Recht verbrieft oder nicht, das nicht mehr durchsetzen kannst?Man hat doch aber das Eigentum an seinen Wertpapieren? Deswegen gehen die doch auch nicht in die Konkursmasse wenn die eigene Bank Pleite geht...
Natürlich gehört Dir das Papier - Dir gehört nur das Papier, und dann bist auch nicht enteignet, weil das Papier Dir auch weiterhin gehört auch wenn es uneinbringlich ist.Und was ich damit will ist ja meine Sache... die Frage ist ja nur habe ich daran Eigentum oder nicht