Einkommensteuererklärung

Ich bin zur Zeit dabei mir ein eigenes System zu programmieren, das Kassenbuch, Bilanz und GuV für den reinen Privatbereich abdeckt (quasi als interne Kosten- und Leistungsrechnung) und daraus auch direkt Daten für externe Zwecke z.B. die ESt-Erklärung, Nebenkostenabrechungen usw. ziehen kann. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob du wirklich sowas in der Richtung meinen könntest. Ich habe einige Programme getestet, die mir aber alle nicht so ganz zugesagt haben und auch alle nicht das können, was ich brauche, doch eines war im Bereich Privatkassenbuch sehr ordentlich und bietet auch die Möglichkeit eigene Auswertungen zu stricken. Weiß aber den Namen nicht mehr.
Also ich glaub deins geht in die richtige Richtung, ist aber auch schon zu komplex für das was ich mein.
Na ich hatte mir sagen lassen, dass das gerade bei den Werbungskosten günstig sein kann, dass mal grob fürs finanzamt zu berechnen, gerade wenn man nicht jede Quittung von einer Briefmarke hat. Also sprich solange du unter dem Maximalwert der Werbungskostenpauschale bleibst, darfst du auch ohne Nachweise abrechnen - oder hab ich das falsch verstanden?
Reichen vielleicht auch Kontoauszüge als Belege?
 
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Ich glaube ich weiß immer noch nicht so ganz was du meinst.

1. Wenn der Pauschbetrag größer als die Werbungskosten ist, dann ist dem Finanzamt völlig egal, ob Werbungskosten angegeben werden und es Nachweise gibt oder nicht, denn es kommt ja dann eh der Pauschbetrag in die Berechnung.

2. Wenn die Werbungskosten größer sind als der Pauschbetrag, dann wird es ohne Nachweise sehr schwer. Es gibt einige Posten, die das Finanzamt richtlinienmäßig anerkennen soll (z.B. Kontoführungsgebühr, Fachliteratur,..) und darüber hinaus kann man sicher auch mal glaubhaft machen 20€ für Briefmarken ausgegeben zu haben, doch wenn das ausschlaggebende Werte annimmt, ist ohne Nachweis garantiert nichts zu machen.

Wo eine BWA also helfen soll ist mir irgendwie schleierhaft. Im Prinzip ist jede Anlage von Überschusseinkünfte eine kleine GuV-Rechnung, nur dass das jeweilige Ergebnis unaufgeschrieben bleibt und erst im Bescheid bzw. schon vorher in einer Programmauswertung erscheint. Das Mehr einer BWA (Quotenermittlung, Zeitraumsvergleich) spielt bei der Erklärung auch keine Rolle.

Ich kann mir jetzt nur noch vorstellen, dass du eine Art Totalüberschussprognose meinst, um damit nicht (mehrere) Verlustjahre gestrichen zu bekommen. Das spielt aber eigentlich auch wieder nur bei der Anlage V eine Rolle und dort gibt es keinen Pauschbetrag.
 
Also ich versteh auch gerade nicht wozu ne BWA, einzige worfür ich sinnvoll halten würde, wäre vielleicht wenn man "öfters" Private veräueßerungsgeschäfte tätigt...
 
Da kann ich mir aber für externe Zwecke auch nichts sinnvolles vorstellen. Einfache individuelle Anlage mit den jeweiligen Daten (Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt, Kauf-/Verkaufpreis, Veräußerungskosten usw.) Überschuss in die Anlage und gut ist. Für das Finanzamt ist es schließlich egal wie groß die Quote an inländischen oder japanischen Aktienverkäufen (*1) ist. Auch bei Gebäuden fällt mir kein brauchbarer Nutzen ein.

(*1) Bevor mich jemand mit Halbwissen (*2) steinigt: Aktienverkäufe sind erst ab 2009 vollumfänglich bei den Kapitaleinkünften.

(*2) Womit natürlich niemand anwesendes gemeint ist. Ich erinnere mich nur an eine köstliche Diskussion um den Jahreswechsel 2006/2007, als mir jemand erklären wollte, dass die 20 km quasi eine Freigrenze sind, darunter also voll gestrichen und darüber (incl. der 20km) voll angerechnet wird - er hätte das schließlich so gehört. Und bei den Kapitaleinkünften wird das ähnlich lustig, die verschiedenen 23er/20er-10d-Verlusttöpfe versteht nämlich sicher auch nur die Minderheit.
 
Wo eine BWA also helfen soll ist mir irgendwie schleierhaft. Im Prinzip ist jede Anlage von Überschusseinkünfte eine kleine GuV-Rechnung, nur dass das jeweilige Ergebnis unaufgeschrieben bleibt und erst im Bescheid bzw. schon vorher in einer Programmauswertung erscheint.
Ich glaube, gemeint hat derjenige der meinte, dass er sehr viel Ahnung hat, wohl eher so eine einfache Auflistung, die zur Glaubhaftmachung der Werbungskosten nötig sei und die wohl fälschlicherweise als BWA betitelt hat. Ganz sicher bin ich mir da nicht. Okay, Ich danke für eure ausführliche Hilfe, ich denk ich mach es so, wie man es machen soll ;)