Eigentümer - Haus

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hi Eigentümer einer Sache dürfen ja die Sache verkaufen, kaputt machen oder was auch immer. Ist ja egal.

Aber warum darf dann der Eigentümer nicht auf sein Grundstück ein großes Gartenhaus hinstellen oder ähnliches? Alles was etwas größer ist muss man sich ja erst genehmigen lassen. Warum eigentlich? Ich bin doch Eigentümer des Grundstückes oder ist der Eigentümer die Gemeinde und ich bin der Besitzer?
 
Wer Eigentümer ist steht im Grundbuch. Bei Grundstücken gibt es aber die Besonderheit, dass dort übergeordnete Interessen bestehen. Denk nur mal an eine Straße oder an Bahngleise. Wenn jeder mit seinem Grundstück beliebig etwas machen dürfte, dann stünde mal hier ein Haus, da eine Halle und für übergeordnete Belange der Gesellschaft bleibt kein Platz mehr. Für sowas gibt es dann Flächennutzungspläne. Diese haben z.B. die Aufgabe Orte zusammen zu halten und Fabriken auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren. Innerhalb von Wohngebieten geht es dann auch um Gleichheit und Sicherheit. Wäre ja auch blöd, wenn mitten im Wohngebiet einer Kleinstadt plötzlich ein Hochhaus stehen würde oder Häuser so brüchig gebaut werden dürften, dass Passanten ständig mit einem Blick nach oben laufen müssten.

Für den Mikrokosmos eines Grundstücks mag es nervig oder sinnlos scheinen für alles eine Genehmigung zu benötigen, doch aus oben genannten Gründen ist eine Abstimmung nötig um nicht im Chaos zu versinken.
 
Das schon, aber z.B. haben wir ein Haus und da hinter noch ein unbebautes Grundstück. Wir müssten jetzt erst fragen ob wir ein Gartenhaus hinsetzen dürften und das finde ich schon nervig.
Die halten das dann wieder so unter Aussehen der Stadt oder so. Damit alles ziemlich einheitlich oder so aussieht.

Aber dann die Frage wer ist Eigentümer des Grundstücks. Der Käufer vom Grundstück oder bleibt das die Stadt immer selbst? Die kaufen ja auch wieder Land. Nur das die wieder Eigentümer und Besitzer sind oder wie?
 
er hat es dir doch,

so richtig schoen erklaert :_)

fuer alles gibt es freigrenzen, nur wenn deingartenhaus diese freigrenze ueberschreitet, muss man ein genehmigungsverfahren durchlaufen.

ich habe die zonenbegriffe nicht mehr im kopf, aber jede strasse, oder auch nur ein teil der strasse, kann anders gezont sein, wie der andere teil.

wenn du in einer fuer einfamilienhaeuser gezonten strasse lebst, kannst du dein gartenhaus, einfach nur hinter einem einfamilienhaus aufstellen :)

das hat nichts mit recht und eigentum zu tun, den als du oder deine eltern dieses grundstueck kauften, hat man die zonung akzeptiert.

gruss

peter
 
Ich würde eher sagen, das sowas gesetzlich geregelt ist, was du darfst was nicht, und wenn es nicht gegen ein Gesetz (Verodrnung etc.) verstößt, dann darfst du mit deinem Eigentum machen was du willst.

Da gibts doch vieles anderes-> Dein Auto, drafst aber dennoch ncith schneller fahren als erlaubt

Jetzt ganz krass:
Dein messer, darfst dennoch damit keinen abstechen.

Dein PC, darfst dich dennoch nciht mit in andere Einhacken
Dein Telefon, darfst dennoch niemanden damit beläßtigen
 
Über die Durchführung des (in der Regel ja ewig dauernden) Genehmigungsverfahrens kann man streiten, aber dass es grundsätzlich eine Abstimmung mit der Gesellschaft (= Genehmigung durch Vertreter (= Behörden)) geben muss, habe ich dir ja schon dargelegt.

Es gibt ja relativ oft unsinnige Ansichten. Bei uns soll auch ein neues Wohngebiet entstehen, aber seit 20 Jahren ändern sich nur ständig mal die Bebauungspläne (andere Position von zu pflanzenden Bäumen etc.), aber das scheint nie etwas zu werden. Naja ist es eben weiterhin Partywiese und auch die bei den verschiedenen Nachbarn gepflanzten Apfelbäume haben mittlerweile eine ansehnliche Höhe...
 
Naja 400€ für nen Zaun ist aber auch wieder nur Politikerbonus, wer Pech hat muss sein komplettes Haus wieder abreißen, z.B. weil es 30 cm zu weit aus dem Boden ragt (vorher nicht tief genug gegraben wurde).

Auch nach 30 Jahren kann plötzlich festgestellt werden, dass die damalige Baugenehmigung nicht eingehalten wurde und selbst wenn mittlerweile eine Ferienhaussiedlung aus den Nachbargrundstücken geworden ist, packt die Bürokratie dann gerne alle Mittel aus.. :roll:
 
Jept Staat will Geld verdienen. Wenn du das Haus wieder abreisen musst brauchste ja auch neue Materialien daher Geld.

Habe mal ausgerechnet von der vorletzten Lotto Ziehung Einsatz - Auszahlung =34.682.596,60 Euro. Ist nicht schlecht und das Finanzamt nimmt dann pro Euro 16,66 Cent als Lotteriesteuer ein. ;)