Deutschlands schrägste Beamtenvorschriften

Angel-of-Mystic

mystische Mama
5 September 2006
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Die schrägsten Beamtenvorschriften Deutschlands

Und da wundert man sich, warum in dem Land nix vorangeht...

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." (alles klar...)
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (auch klar....)
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (na hier wirds schon schwieriger....)
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." (aber das? HÄÄÄ???)
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (schade
eigentlich....höhöhö....)
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (aha...)
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (KREISCH!!!)
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." (ok, das erscheint mir logisch....)
(Bundesanstalt für Arbeit)

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes." (SOWAS GIBTS????)
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Wer macht denn auch sowas?)
(Bundessteuerblatt)

"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." (uijuijui...)
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen." (meine Güte...) (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Ach komm?!)
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
(Formular in Postgirodienst)

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (ich kann nicht mehr....)
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
 
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Immer wenn ich sowas lese, kommt mir jedesmal zwangsläufig der Gedanke, solche Gesetzestexte wurden unter Drogeneinfluß geschrieben. :ugly:

Anders kann ich mir das manchmal gar nicht erklären. 8O

@ Threadersteller:
Hast du noch mehr davon auf Lager? :mrgreen:

Über Gesetze lachen macht auf jeden Fall mehr Spaß,als sich darüber aufregen oder ärgern zu müssen. ;)
 
Boa....was nehmen eigentlich Leute, die solche Texte verfassen....nehmt mehr davon, dann haben wir hier mehr zu lachen...
Aber die Kommentare sind einfach der Hammer...
Hast du noch mehr solche Texte?
mfg Haumann
 
Naja manches ist sicherlich schwachsinn, aber viele muß halt sein, weil sonst könnte jemand klagen und bekäme recht, wenn es nciht drinstehen würde, auch wenns für jeden logischdenkenden menschen logisch erscheint... Es gibt halt Menshcen die keinen gesunden Menschenvertand haben, oder zumindet so tun um sich einen Vorteil zu erhaschen...

Da doch logisch oder??:ugly:
 
*lach* Drogeneinfluss ist gut ... Ich muss mal schauen, vllt find ich noch was. :D

Edit: hab noch was:

Betreff: Urlaubsantrag

Kommen Sie bloß nicht wegen Urlaub!
Haben Sie denn gar keine Ehre im Leib?
Wissen Sie überhaupt, wie wenig Sie arbeiten?

Ich will es Ihnen einmal vorrechnen:

Das Jahr hat bekanntlich 365 Tage, nicht wahr?
Davon schlafen Sie täglich 8 Stunden, das sind 122 Tage.
Es bleiben noch 243 Tage!

Täglich haben Sie 8 Stunden frei, das sind ebenfalls 122 Tage.
Also bleiben noch 121 Tage!

52 Sonntage hat das Jahr, an welchen nicht gearbeitet wird.
Was bleibt übrig? 69 Tage!

Sie rechnen noch mit?

Samstag nachmittag wird auch nicht gearbeitet, das sind nochmals 26 Tage.
Bleiben also nur noch 43 Tage!

Aber weiter:

Sie haben täglich 2 Stunden Pause, also insgesamt 30 Tage.
Was bleibt übrig?
Richtig: nur noch 13 Tage!

Das Jahr hat 12 Feiertage – was bleibt übrig???
Sage und schreibe 1 Tag!
Und das ist der 1. Mai - und an dem wird auch nicht gearbeitet!

Und da wollen Sie noch Urlaub???
 
also bei den gesetzen sind echt einige knaller dabei, andere müßen abe echt sein...
und die rechnung oben, da sind einige grobe denkfehler drin...
 
Solange es Rechtsverdreher und "Korinthenkacker" gibt die nur nach Gesetzeslücken o.ä. suchen, werden uns diese Formulierungen weiterhin erheitern......

Aber an den Kopf packen muss man sich da schon:mrgreen:

Glückauf
 
ich weiß garnicht was daran lustig sein soll? gesetze und vorschriften sollten doch so geregelt sein, dass es keine schlupflöcher gibt (klar gelingt oft nicht) aber ist doch klar das da auch sachen zum schmunzeln dabei sind, aber dämlich ist sowas nicht.
 
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (KREISCH!!!)
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

Finde ich am besten *gg. Aber nur mit klaren Regelungen kann es Klare Abgrenzungen geben. wenn es sowas nicht gäbe könnte z.B. die Witwe Ansprüche erheben oder sonstwas...
 
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (ich kann nicht mehr....)
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)


Zum Thema "Hunde markieren ihr Revier" :mrgreen: