Na die soll in der Türkei aussagen;) Aber ich glaube die kann ihm wohl nicht in die Augen schauen.

Es ist völlig normal, bei Minderjährigen die Aussage nur vor dem Richter zu machen. Kein Angeklagter, keine Zuschauer, nur der Richter und die Zeugin. Warum sollte sie dafür in die Türkei fahren müssen? Die Türkei hat ein Rechtshilfeersuchen an England gerichtet, dann kann sie dort aussagen.

Deine Art der Aussage lässt aber darauf schliessen, dass Du ihr nicht glaubst. Oder würdest Du bei einem anderen mutmaßlichen Opfer einer Vergewaltigung auch verlangen, dass ein Minderjährige ihrem mustmaßlichen Vergewaltiger in die Augen sieht bei der Aussage?

Marty
 
In DE ist es leider nicht normal, das Kinder nur vor derm Richter aussagen. Leider passiert es ständig, daß Minderjährige vor dem gesamten Gericht aussagen müssen. Es sollte aber eigentlich so sein, da hast du recht.
 
In DE ist es leider nicht normal, das Kinder nur vor derm Richter aussagen. Leider passiert es ständig, daß Minderjährige vor dem gesamten Gericht aussagen müssen. Es sollte aber eigentlich so sein, da hast du recht.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe da etwas anderes gehört... Aber zum Glück kenne ich niemanden, der als Minderjähriger vor Gericht aussagen musste...
 
In DE ist es leider nicht normal, das Kinder nur vor derm Richter aussagen. Leider passiert es ständig, daß Minderjährige vor dem gesamten Gericht aussagen müssen. Es sollte aber eigentlich so sein, da hast du recht.
OK, es ist nocht nicht die Regel. Aber es wird gemacht und es ist rechtlich möglich. In letzter zeit häufen sich die Fälle, wo diese Art der Befragung nach dem Zeugenschutzgesetz gemacht wird.

Gruss
Marty
 
Kann mich beim besten Willen nicht entsinnen, daß Britinnen ihr Alter auf der Stirn tätowiert haben.

...wenn man den Presseberichten glauben schenken darf, war das "Opfer" ja eigentlich durch das Tragen eines grünen "All-inclusiv-Armbandes" als Ü16 "gekennzeichnet" ( Alkohol erlaubt). Dementsprechend konnte der "Täter" davon ausgehen, dass das Mädchen keine 13 Jahre alt war. Hier stellt sich natürlich auch direkt die Frage: Wie kam das Mädchen an dieses Armband ??? Wußten die Eltern davon, - oder haben sie das sogar unterstützt ???

..ist nur so ein Denkansatz meinerseits...;)
 
So wie ich das verfolgt habe,kann ich nur eins sagen,Marco ist unschuldig.
Diese Scharlett oder wie die heißt gehört aus meiner Sicht zu den Weibern die anderen das Leben schwer machen wenn sie etwas nicht bekommen was sie wollen.
Und die Eltern erst Oo extrem Gläubisch,is klar das die gleich jeden anzeigen der ihre Tochter anmacht,sie könnte ja vor ihrer Hochzeit entjungfert werden...
Wenn das rauskommt das sie ein Komlott gemacht hatte,gönne ich dieser Göre mindestens 10 Jahre Knast.
 
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,501601,00.html

Es ist also auch in Deutschland möglich, daß Minderjährige in U-Haft kommen.
Wo habe ich jemals gegenteiliges behauptet? Lies noch mal aufmerksam, was ich zu den Bedingungen für eine Untersuchungshaft schrieb. Danach wirst Du merken, dass exakt ein Teil davon (Wiederholungsgefahr) hier anscheinend gegeben ist.

Aber danke, dass Du aufmerksam gelesen hast, das fördert die Diskussion ungemein.

Marty
 
Wo habe ich jemals gegenteiliges behauptet? Lies noch mal aufmerksam, was ich zu den Bedingungen für eine Untersuchungshaft schrieb. Danach wirst Du merken, dass exakt ein Teil davon (Wiederholungsgefahr) hier anscheinend gegeben ist.

Aber danke, dass Du aufmerksam gelesen hast, das fördert die Diskussion ungemein.

Marty
Warum gleich so angepisst!? :roll:

https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=1867176&postcount=161
Gleich der erste Satz lautet "Jugendliche kommen in Deutschland im Regelfall deswegen nicht in U-Haft."

Wie das aktuelle Beispiel zeigt, kommen Jugendliche beim Vergewaltigungsvorwurf durchaus in U-Haft.
 
Warum gleich so angepisst!? :roll:
Sorry, das liegt einfach daran, dass hier in vielen Diskussionen einfach gepostet und nicht gelesen wird. Und wenn, dann wird sinnentstellend zitiert. In diesem Forum sind nicht sehr viele in der Lage, vernünftige Texte auch zu verstehen. Und ich war vermutlich nur enttäuscht, weil ich dachte, Du gehörst da nicht zu. Wenn ich überreagiert habe, tut mir das leid, kommt (hoffentlich) seltener vor in Zukunft.

https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=1867176&postcount=161
Gleich der erste Satz lautet "Jugendliche kommen in Deutschland im Regelfall deswegen nicht in U-Haft."

Wie das aktuelle Beispiel zeigt, kommen Jugendliche beim Vergewaltigungsvorwurf durchaus in U-Haft.
Es kann vorkommen, deshalb schrieb ich "im Regelfall". Und der von Dir als Beispiel genannte Fall ist mit Sicherheit kein Regelfall, weil er sich doch deutlich von dem des Jungen in der Türkei unterscheidet:

1. Es geht hier um mehrfachen Missbrauch
2. Die Opfer sind deutlich jünger und haben nicht vorher ihr Alter "erhöht".
3. Die Opfer kommen aus der unmittelbaren Umgebung, ein Zusammentreffen mit dem Täter kann man nicht ausschliessen.
4. Der Täter scheint eine krankhafte Veranlagung zu haben.

Das rechtfertigt wohl die Wiederholungsgefahr und damit eine Untersuchungshaft.

Marty
 
Neue Aussage belastet Marco W. schwer

Angebliches Opfer Charlotte: „Er hat mich vergewaltigt“

Bei einer Befragung in Manchester am heutigen Donnerstag erhob die 13-jährige Charlotte nach BILD-Informationen schwere Vorwürfe gegen den Realschüler aus Uelzen (Niedersachsen). Die Engländerin musste bei Gericht in Manchester ihre Aussage machen, die das Schwurgericht in Antalya angefordert hatte.

Laut ihres türkischen Anwalts Ömer Aycan sagte Charlotte gegenüber den britischen Behörden: „Ich ziehe meine Anzeige nicht zurück. Er hat mich gegen meinen Willen vergewaltigt. Ich will, dass er hart bestraft wird.“

Beim morgigen fünften Verhandlungstag wird die Aussage aber noch keine Rolle spielen. Sie wird das Gericht erst zum nächsten Prozesstermin erreichen.

Prozess vertagt: Marco bleibt weiter in türkischer Haft

Antalya (dpa) - Der in der Türkei angeklagte deutsche Schüler Marco bleibt weiter in Haft. Der Prozess gegen den 17-Jährigen wurde am Freitag abermals vertagt, teilten seine Anwälte mit. Das Gericht in Antalya wolle die Verhandlung am 26. Oktober fortsetzen.

Wird ja auch langsam zur Farce was da abgeht...
 
Ohne Beweise in Haft? Das ist beim besten Willen kein richtiger Umgang. Sonst könnte ja jeder zum Spaß seine Feinde als Kinderschänder denunzieren und die Menschenrechte mit Füßen treten.
 
Welches Gericht hat das festgestellt? Oder bist Du grundsätzlich für eine Verurteilung durch die Presse und andere Leute?

Ach weißt Du...

Aktuell gibts in Leipzig einen Fall, wo ein türkischer Staatsangehöriger in erster Instanz wegen Vergewaltigung/sexuellem Missbrauchs verurteilt wurde.

Er ging in Revision.

Haftrichter setzte Haftbefehl aus, weil er keine Fluchtgefahr sah.

Seltsamerweise hat sich der Mann in die Türkei abgesetzt.

Und was hetzt da die entsprechende deutsche Presse.

Das ganze nur andersrum, wo ein Haftrichter die Situation anders einschätzt, wo auch wieder ein Deutscher benachteiligt wird, da hetzt die Presse genauso.

Das ist das eine.

Das andere ist, dass es ohne Frage zu einem sexuellen Kontakt zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gab.
Dies erfüllt den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs.

Wo ist also das Problem?

gruss kelle!
 
Aktuell gibts in Leipzig einen Fall, wo ein türkischer Staatsangehöriger in erster Instanz wegen Vergewaltigung/sexuellem Missbrauchs verurteilt wurde. ... Seltsamerweise hat sich der Mann in die Türkei abgesetzt.
Und was hat das mit dem geschilderten Fall zu tun? Oder möchtest Du uns nur sagen, dass egal, wie ein Haftrichter entscheidet, etwas zu motzen gibt es immer?

Das andere ist, dass es ohne Frage zu einem sexuellen Kontakt zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gab.
Aha. Und welches Gericht hat das bisher festgestellt? Oder war das auch etwas, was Du der Presse entnommen hast?
Dies erfüllt den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs. Wo ist also das Problem?
Das niemand als "Kinderschänder" bezeichnet werden sollte, der nicht von einem Gericht verurteilt worden ist.

Marty
 
[N] Marco bleibt in Haft: Anwälte reagieren empört

Folgende News wurde am 28.09.2007 um 16:06:24 Uhr veröffentlicht:
Marco bleibt in Haft: Anwälte reagieren empört
DPA-News

Antalya (dpa) - Keine Wende im Fall Marco: Für den in der Türkei wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten 17-jährigen Deutschen ist ein Ende der Untersuchungshaft auch nach einem halben Jahr nicht in Sicht. Das Gericht in Antalya vertagte den Prozess am Freitag auf den 26. Oktober. Es lehnte einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung ab, wie Marcos Anwälte erklärten. Die Verteidiger kündigten für Montag einen Einspruch mit dem Ziel an, Marco noch vor dem nächsten Prozesstag auf freien Fuß zu bekommen. Marco wird vorgeworfen, die 13-jährige Engländerin Charlotte im Osterurlaub sexuell missbraucht zu haben. Der Schüler aus dem niedersächsischen Uelzen bestreitet den Vorwurf. Die erneute Verzögerung in dem Prozess gegen Marco ergab sich dadurch, dass eine Aussage der jungen Engländerin dem Gericht in Antalya noch nicht offiziell vorlag. Charlotte war nach einem Rechtshilfeersuchen der Türkei in ihrer Heimat amtlich vernommen worden und hatte Marco nach Darstellung ihres Anwalts der Vergewaltigung beschuldigt. Die Richter in der Türkei wollten abwarten, bis die Aussagen auf dem Dienstwege in Antalya eintreffen. «Mir drängt sich der Eindruck auf, dass das Gericht befangen ist», sagte Verteidiger Michael Nagel in Antalya. Wenn dem Einspruch gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht stattgegeben werde, behalte die Verteidigung sich einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht vor. «In Deutschland wäre es nicht möglich, dass ein Jugendlicher so lange in Haft gehalten wird», sagte Jürgen Schmidt, ein weiterer Anwalt Marcos, am Freitag in Uelzen. «Für mich ist das unfassbar, für mich ist das ein Alptraum. » Er bezeichnete es als «auffällig», dass Charlottes Anwalt Teile der Aussage des Mädchens kurz vor dem Prozessbeginn lancierte. Marco und das Mädchen hatten sich im südtürkischen Badeort Side kennengelernt und waren nach einem Discoabend mit anderen Jugendlichen im Hotelzimmer der 13-Jährigen gelandet. Nach Aussagen von Marco war die Initiative zu den Zärtlichkeiten von dem Mädchen ausgegangen, das sich zudem als 15-Jährige ausgegeben habe. Nach einer Anzeige von Charlottes Mutter war der Junge noch im Hotel festgenommen worden. Marco sitzt seit dem 12. April in Haft. Wie Nagel erklärte, sei Marco sehr niedergeschlagen. In der Haft leide er zunehmend unter Hautproblemen und Asthma. Das Gericht habe dies aber lediglich zur Kenntnis genommen. Wichtig für Marco sei die Unterstützung aus seiner Heimatstadt Uelzen und aus ganz Deutschland, sagte Verteidiger Schmidt. «Es ist erstaunlich, wie viele Bürger mit Marco mitfühlen, wie viele Briefe wir bekommen», sagte der Anwalt. Viele Menschen würden ihre Unterstützung anbieten. «Das hilft ihm sicherlich auch. »Keine Neuigkeiten gab es am Freitag zu dem vom Gericht in Auftrag gegebenen zweiten medizinischen Gutachten. Anfang August hatte ein Klinikarzt, der das Mädchen noch in der Nacht nach dem fraglichen Treffen mit Marco untersucht hatte, ausgesagt, er habe keine Anzeichen für eine Vergewaltigung entdeckt. Es habe auch keinen Geschlechtsverkehr gegeben. Trotzdem hatten die Richter am 6. *September einem Antrag der Nebenklage auf ein weiteres Gutachten der Gerichtsmedizin zugestimmt. Wann dieses Gutachten vorliegen wird, ist unklar. Die Frage, ob das Gericht von einer Vergewaltigung oder einem weniger schlimmen Vergehen ausgeht, wird Auswirkungen auf das Strafmaß haben. Bei einer Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs muss Marco im schlimmsten Fall fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Schenkt das Gericht der Aussage Marcos Glauben, die Britin habe sich als 15-Jährige ausgegeben, könnte der Straftatbestand des sexuellen Verkehrs mit Minderjährigen erfüllt sein. Das Strafmaß hier: zwischen 4 und 16 Monaten Gefängnis. Das Zentrum für Türkeistudien in Essen forderte am Freitag die sofortige Freilassung Marcos aus türkischer Haft. «Auch die belastende Aussage von Charlotte ändert nichts daran: Angesichts des ungewissen Verfahrensausgangs ist das Fortdauern von Marcos Untersuchungshaft grob unverhältnismäßig», sagte Institutsleiter Faruk Sen in Essen. Die Affäre beginne, das Ansehen der Türkei zu beschädigen. «Es kann aber nicht sein, dass jemand so lang in U-Haft sitzt, wenn eigentlich auch ein kompletter Freispruch denkbar ist», sagte Sen. Der Kriminologe und Strafrechtler der Universität Frankfurt, Prof. Peter-Alexis Albrecht, mahnte indes Zurückhaltung an. Die Prozessdauer bewege sich völlig im Bereich des Normalen, sagte Albrecht im ZDF und warnte vor zuviel Druck auf die Richter. «Justizmühlen mahlen immer langsam», meinte er. Man müsse in Betracht ziehen, dass es bei der Bewertung von Sexualität Unterschiede der Kulturen gebe.