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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 08.08.2007 um 11:20:57 Uhr veröffentlicht:
Arbeitsgericht untersagt Streik - GDL erwägt Berufung
DPA-News
Arbeitsgericht untersagt Streik - GDL erwägt Berufung
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Nürnberg (dpa) - Das Nürnberger Arbeitsgericht hat in einem Eilverfahren einen Streik der Lokführer bis zum 30. September untersagt. Dies gelte bundesweit sowohl für einen Streik im Personen- als auch im Güterverkehr, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Zur Begründung hieß es, wenn es zu einem Streik käme, würde der deutschen Volkswirtschaft zur Hauptreisezeit ein enormer Schaden entstehen. Die Deutsche Bahn hatte gegen den für diesen Donnerstag geplanten vierstündigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL im bundesweiten Güterverkehr Anträge auf einstweilige Verfügung gestellt. Die GDL kündigte an, rechtliche Mittel gegen die Entscheidung zu prüfen. Ein Sprecher sagte, wenn der GDL der Streik verboten werde, werde sie aber nicht streiken. «Das ist vollkommen klar. »Zuvor war bei Union und Arbeitgebern die Forderung nach einem Eingreifen des Gesetzgebers laut geworden. «Es kann nicht sein, dass eine kleine Gewerkschaft Bahnkunden, Urlaubsreisende und die Wirtschaft in Geiselhaft nimmt», sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs dem «Handelsblatt». Würde sich die Lokführergewerkschaft GDL mit ihrer Forderung nach einem separaten Tarifvertrag durchsetzen, dann drohe ein tarifpolitischer Dammbruch mit gefährlichen Folgen für viele Unternehmen. «Notfalls ist dann auch der Gesetzgeber gefordert, eine solche Entwicklung zu unterbinden», sagte Fuchs, der Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte die große Koalition auf, einer «Aufspaltung der Belegschaften» durch Streiks von Minderheiten einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. «Es muss sichergestellt werden, dass grundsätzlich auch in Zukunft für ein Unternehmen nur ein Tarifvertrag gilt», sagte Hundt dem «Handelsblatt». Der Gesetzgeber müsse daher klarstellen, wann Arbeitskämpfe «einer kleinen, spezialisierten Minderheit zu Lasten der Mehrheit der Beschäftigten unverhältnismäßig und unzulässig» seien. Ein solches Arbeitskampfverbot für Minderheiten müsse greifen, wenn bereits für alle Arbeitnehmer ein Tarifvertrag bestehe und der Streik nur den Interessen dieser Minderheit gelte. Auch im Gewerkschaftslager wächst die Kritik am Vorgehen der GDL. «Der Gedanke der Solidarität ist von hoher Bedeutung für Gewerkschaften. Solidarität kann nicht heißen, dass einzelne Berufsgruppen, die glauben, eine wichtige strategische Funktion zu haben, ihre Einzelinteressen durchsetzen», sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft, Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hubertus Schmoldt, der «Neuen Presse» in Hannover. Sollte sich die GDL mit ihrer hohen Lohnforderung durchsetzen, würde dies das sensibel austarierte Tarifvertragssystem ernsthaft in Gefahr bringen.