Ansparabschreibung - was gehört dazu?

Bezieht sich auf regelmäßig wiederkehrende oder? Ja also ich bekomme immer am Anfang des Monats eine Gutschrift von denen, aber immer in unterschiedlicher Höhe.
Dann würden die regelmässigen Zahlungen, die am 03.01.2007 gekomme sind, für 2007 zählen, wenn dort die Leistung erbracht wurde. Aber dann müsste ja auch die Zahlung Anfang 2007 noch für 2006 zählen.

Mein Tipp: Die Zahlung am 03.01.2008 für 2008 verbuchen. Da macht kein Finanzamt ein Spiel wegen.

Marty
 
Naja dann ist es regelmäßig wiederkehrend (denke ich doch mal, mir fällt gerade kein Grenzfall ein :think: ) und wenn Fälligkeit und Zahlung/Vereinnahmung innerhalb des +-10 Tage Zeitraums liegen, dann ist es in den Monat der Zuordnung zu schieben.
 
OK also wenn ich es richtig verstehe muss ich bei der EÜR Erfassung nur meinen Geldlauf buchen. Nachdem was joschilein geschrieben hat müsste ich auch noch die Gutschrift vom 03.01. in 07 buchen. Muss ich aber denn dann auch noch das Geld buchen was noch nicht ausgezahlt wurde? Also würde ich keine EÜR Buchung machen würde ich das ja auf 2400 Forderungen jetzt stehen haben (buchen). Dadurch würde sich ja mein Umlaufvermögen erhöhen, aber das brauche ich ja bei einer EÜR Buchung nicht.

Dann weitere Frage. Also wenn ich eine Ansparabschreibung bilde und ich dann nicht investiere und sie wieder auflöse muss ich von der Ansparabschreibung 6% pro Wirtschaftsjahr bezahlen und es würde rückwirkend auf 2007 zurück gehen. Ist das richtig?

Ich habe einen Brief von der Familienkasse bekommen und jetzt bis Ende Februar Zeit das auszufüllen. Da muss ich meine Bruttobeträge reinschreiben, also ich schätze mal die wollen wissen wie hoch mein Gewinn ist. Wenn ich die Ansparabschreibung bilde ist mein Gewinn ja niedriger, aber wenn ich dann auflöse ist wieder rückwirkend. Also müsste ich das der Familienkasse dann melden das im Nachhinein mein Gewinn wieder höher geworden ist? Also nur das ich das mal verstehe.

Ich glaube ich rufe mal bald beim Finanzamt an. Hoffe die geben mir Auskunft wie man rückwirkend den Gewinn noch vermindern könnte.
 
Der Sonderfall der Verschiebung ins andere Jahr ist nur möglich und vorzunehmen, wenn Zahlung und Fälligkeit innerhalb der 20 Tage (+- 10 um den Jahreswechsel) liegen. Was jetzt noch nicht ausgezahlt ist, wird also niemals verschoben.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen EÜR und Bilanz ist die Ertragswirkung von Forderungen.

Die Familienkasse möchte nicht (nur) deinen Gewinn wissen, sondern deine gesamten Einkünfte und Bezüge. Und ja, falls sich daran nachträglich was ändert musst du das mitteilen (§68(1)S.1 EStG) und dann kann auch mal §70(4) zur Anwendung kommen. Und falls du damit liebäugelst nichts mitzuteilen, solltest du dir gleich mal höheren Paragraphen der AO durchlesen, dort geht es dann z.B. um das Thema Hinterziehung.

Ja klar, man geht zum Finanzamt um sicher steuerlich beraten zu lassen :roll:
 
Also das habe ich gerade gefunden:
Beispiel: Sie bilden eine Ansparabschreibung in Höhe von 3.000 € im Veranlagungszeitraum 2006 und wollen diese 2008 wieder auflösen. Im Ergebnis wird für 2006 Ihr Gewinn um 3.000 € gesenkt, d. h., Sie zahlen in 2006 für 3.000 € weniger Einkommensteuern; im Jahr 2008 wird Ihr Gewinn um 3.000 € erhöht, so dass Sie dann für 3.000 € mehr Einkommensteuer zahlen. Liegt Ihr Spitzensteuersatz im Jahr 2006 bei 45 % und im Jahr 2008 bei 30 %, sparen Sie 15 % Steuern auf 3.000 €, also 450 €. Außerdem müssen Sie diesen Betrag erst zwei Jahre später versteuern, erzielen also auch noch Liquiditätsvorteile
Und so dachte ich mir das auch. Daraus verstehe ich das ich dann 2007 den Gewinn vermindere und durch die Auflösung in 2008 meinen Gewinn in 2008 erhöhe. Das habe ich auch gerade mal mit Elster ausprobiert also Bildung und Auflösung von der Ansparabschreibung.

Hier auf der Seite habe ich das gefunden: https://www.steuerschroeder.de/ansparabschreibung.htm
 
Es wäre ganz nett, wenn ich gewisse Dinge nicht immer wieder erklären müsste :nö:

7g bis 2006: Anparabschreibung
7g ab 2007: Investitionsabzugsbetrag

Wesentliche Veränderung: :!: Keine :!: Verschiebung der Steuerlast in spätere Veranlagungszeiträume mehr :!:
 
OK hast Recht heisst jetzt ja auch nicht mehr Ansparabschreibung, sondern Investitionsabzugsbetrag und wurde 2007 geändert.

Mh also kann ich das nur machen wenn ich mir z.B. ein Notebook jetzt innerhalb der nächsten 3 Jahre kaufe und dann kommen sie wieder an wie viel % Privat und wie viel % Gewerbe. :-?

Nun gut würde euch sonst noch was einfallen was man machen könnte?