Ansparabschreibung - was gehört dazu?

MisterSimpson

Simpsons Fan
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20 April 2006
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Hi ich möchte jetzt eine Ansparabschreibung machen, aber was kann ich darein schreiben? Mein Kleinunternehmen ist für Internet / Werbung.

Was mir einfallen würde:

Computer
Laptop
Projektkosten für Internet, aber bin mir noch nicht sicher was für eine Internetseite und die genauen Kosten. Ich setze mal 2000 Euro an. Ist das erlaubt?

Mh sonst würde mir auch schon nichts mehr einfallen evtl. Software noch. Also bei Ansparabschreibung handelt es sich ja aufjedenfall um Investitionen. Kann ja dann nicht sagen Werbung schalten im Internet oder die Internetgebühren. Oder habe ich das falsch verstanden?

Fällt euch noch was ein?

Finanzamt meinte sie dürften nicht beraten und bei solchen Fragen stocken die eh öfters was mit Internet zu tun hat.

Übrigens habe mir gerade die neue Regelung für 2008 durchgelesen. Zählt diese wenn ich für 2007 eine Rückstellung erstelle? Weil da steht mindestens zu 90% benutzen. Den Computer werde ich ja auch privat nutzen. Wie viel % keine Ahnung.

Und dann steht da:
Bei Bildung der Ansparrücklage kann in der Steuererklärung folgende Angaben gemacht werden:

* Art, Höhe, Zeitpunkt und
* Ort der Investition.

Es ist jedoch ausreichend, wenn die Angaben sich aus den Buchhaltungsunterlagen ergeben (z. B. handschriftliche Aufstellung, Erläuterungen zum Jahresabschluss etc.)
Wie stelle ich das denn auf? Also extra Blatt nehmen und dann aufschreiben z.B.
Computer 1000 Euro Rückstellung 400 Euro

Oder? Hoffe jemand hat damit schon Erfahrungen gemacht.
 
Eine Ansparabschreibung macht man doch für eine bestimmte Anschaffung und nicht für unbestimmte Ausgaben in der Zukunft. Du musst den Zweck der Ansparabschreibung angeben und diese dann auch wie geplant durchführen.

Ansonsten musst Du die Ansparabschreibung nämlich wieder auflöden und die wirkt dann in dem Jahr, wo sie gebucht wurde. Steuerliche Vorteile hast Du dann nicht.

Wenn Du also weisst, in zwei Jahren gibts ein neues Notebook, dann mach dafür eine Ansparabschreibung in Höhe von 25% der zu erwartenden Kosten.

Marty
 
Nein Marty wenn ich es richtig verstanden habe 40% kannst du dann ansparen. Also Notebook kostet 1000 Euro und dann machst du ne Ansparabschreibung und kannst 400 Euro dann eintragen. Das mindert dann deinen Gewinn.

Solltest du dir kein Notebook kaufen löst du die Ansparabschreibung wieder auf und bezahlst von den 400 Euro 6%

Es geht mir darum das ich meinen Gewinn stark reduzieren muss noch für 2007.
 
Nein Marty wenn ich es richtig verstanden habe 40% kannst du dann ansparen. Also Notebook kostet 1000 Euro und dann machst du ne Ansparabschreibung und kannst 400 Euro dann eintragen. Das mindert dann deinen Gewinn.
Ist korrekt, Du hast recht.

Solltest du dir kein Notebook kaufen löst du die Ansparabschreibung wieder auf und bezahlst von den 400 Euro 6%
Natürlich zusäzlich zu dem Betrag der Abschreibung. Der erhöht Deinen Gewinn im Jahr der Auflösung natürlich ebenfalls. Ab 2008 ist das dann anders.

Es geht mir darum das ich meinen Gewinn stark reduzieren muss noch für 2007.
Und Du bist sicher, dass der 2008 oder 2009 deutlich niedriger ist, dass sich das lohnt? OK, Deine Entscheidung.

Marty
 
Nein wie ich bereits in anderen Threads schon geschrieben habe geht es um das Kindergeld das ich das nicht zurückzahlen muss. Sind ja immerhin 1848 Euro. Ab diesem Jahr bekomme ich keins mehr. Aber ich glaube ich bekomme das nicht hin. Meine einzigste Idee ist nur die Ansparabschreibung sonst nichts.
 
Wenn du wirklich den §7g gelesen hast, solltest du die Fragen nach Art und Nutzung des Wirtschaftsgutes selbst beantworten können.

Letztendlich kannst du jeden halbwegs vernünftigen Betrag angeben, die Frage ist nur, ob es dann auch tatsächlich zu einer Investition kommen wird. Wenn nicht, zahlst du das Kindergeld eben erst in 3 Jahren zurück, aber leichter wird es sicher nicht. Ich habe dir das auch alles schon mal irgendwo erklärt.
 
Warum joschilein? Ich kann doch eine Ansparabschreibung auflösen auch wenn ich keine Investition getätigt habe. Dann muss ich 6% von der Ansparabschreibung zahlen.
 
Du musst das aber mit der Neuregelung (schon ab 2007) im ursprünglichen Jahr (Jahr der Bildung) dem Gewinn hinzurechnen und nicht wie bisher erst im Jahr der Investition bzw. dem Zeitablauf der Investitionsmöglichkeit. Es wird also rückwirkend geändert, die entsprechende Änderungsvorschrift ist in diesem Fall sogar nicht in der AO, sondern im Paragraphen selbst enthalten, wonach jeder auch bestandskräftige Bescheid in diesem Punkt geändert werden kann - und da das Kindergeld auch durch die Regelungen des Einkommensteuergesetzes beeinflusst ist, gilt diese Änderungsmöglichkeit auch dort.
 
OK also Gewinn für 2007 mindern muss ich kein Kindergeld zurückzahlen wenn ich unter den 7680 Euro bin.

Bekomme seit Januar 2008 keins mehr und wenn ich dann Januar 2008 die Ansparabschreibung auflöse steigt mein Gewinn ja für 2008. Muss ich dann trotzdem rückwirkend das Kindergeld für 2007 zurückzahlen?
 
Wenn du eine Ansparabschreibung (nennen wir es doch gleich richtig Investitionsabzugsbetrag) aus 2007 in 2008 auflöst, steigt dein Gewinn 2007 rückwirkend :!: :!: :!:

7g(3) EStG schrieb:
Soweit der Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres nach Absatz 2 hinzugerechnet wurde, ist der Abzug nach Absatz 1 rückgängig zu machen. Wurde der Gewinn des maßgebenden Wirtschaftsjahres bereits einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung zugrunde gelegt, ist der entsprechende Steuer- oder Feststellungsbescheid insoweit zu ändern. Das gilt auch dann, wenn der Steuer- oder Feststellungsbescheid bestandskräftig geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, in dem das dritte auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgende Wirtschaftsjahr endet.

Übrigens: Warum bekommst du seit 2008 keins mehr? Ist eine Anspruchsgrundlage (Schule, Ausbildung, Studium etc.) vorbei oder hält es die Familienkasse nur für so unwahrscheinlich, dass du die Verdienstgrenze einhälst, dass sie das Kindergeld nicht im laufenden Verfahren auszahlen können, du es aber immer noch nachträglich beantragen könntest?
 
Ich habe denen selber geschrieben das ich keins mehr ab 2008 mehr beziehen möchte, da in 2008 meine Einnahmen höher als 7680 Euro sind.
 
Die hätte es am 31.12. noch gegeben. Du hättest z.B. Rechnungen erst am 01.01. schreiben können, sofern Du nur Einnahmen- Überschussrechnung machst.

Es zählt ja bei der Geweinnermittlung nach EÜR auch nur das, was schon an Zahlungen da ist. Vielleicht hat ja ein grösserer Kunde noch nicht gezahlt.

Ich kenne da ein Sprichwort, was dich vielleicht tröstet: Lieber auf Gewinne Steuern zahlen als auf Verluste keine Steuern zahlen.

Hast Du mehr Gewinn zusätzlich erzielt als es dich an Kindergeld kostet, hast Du doch ein Plus gemacht.

Gruss
Marty
 
Ich habe eine Gutschrift vom 03.01.08 bekommen. Aber die zählt doch noch dann für Dezember oder? Weil die Leistung (Werbeeinblendungen) wurden im Dezember geleistet. Und dann ist da noch ein Beitrag drinnen der noch nicht gezahlt wurde. Das muss doch noch alles in 2007 oder nicht? Weil wenn nicht ist es schonmal ein Stück weniger.

Deswegen habe ich die Möglichkeit gar nicht in betracht gezogen, weil ich nur Gutschriften bekomme und ich selber kaum Rechnungen schreibe.
 
Versteuerst Du nach EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Dann zählt der Zeitpunkt der Zahlung. Ein Gutschrift, die am 03.01.2008 auf deinem Konto ankommt, versteuerst Du 2008. Eine Zahlung, die noch gar nicht angekommen ist, musst Du auch nicht versteuern.

Es zählt nur das, was an Zahlungen geflossen ist.

Vielleicht kann das jemand, der da mehr Ahnung hat, bestätigen oder widerlegen?

Marty
 
Ja, stimmt.

Bilanzierung = Strikte Jahrestrennung nach Zuordnung/Entstehung
EÜR = Bloße Jahrestrennung der Kapitalflüsse (natürlich mit wachsenden Ausnahmen :roll: )
 
Echt? Vielen Dank!

Ich habe derzeit Berufsschule und habe meinen Lehrer Steuern und Kontrolle also halt Buchführung gefragt und der meinte ich müsste das für 2007 machen, weil die Leistung im Dezember erbracht worden ist.

So wäre das nur wenn ich z.B. eine GmbH wäre oder?

Also EÜR bedeutet einfach nur immer wann ich das Geld bekommen habe. Habe am 03.01. also ne Gutschrift bekommen und die zählt dann also auch für 2008. Gut dann muss ich nicht mehr soviel runterbekommen.
 
Vielleicht antwortet er auch auf Grundlage des §11, nur dazu hast du uns bisher keine ausreichenden Informationen geliefert.

§11 EStG schrieb:
(1) Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit [=+- 10 Tage] vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. [..] Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 40 Abs. 3 Satz 2. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.

(2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. [..] Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.
 
Bezieht sich auf regelmäßig wiederkehrende oder? Ja also ich bekomme immer am Anfang des Monats eine Gutschrift von denen, aber immer in unterschiedlicher Höhe.