Columbus
Gesperrt
- 10 Mai 2008
- 2.318
- 202
Interessant ist hier auch, dass es ja wohl einzelne Verhandlungen gab, wo die Parteien sich geeinigt haben.
Das klingt irgendwie verdammt nach:
Probieren kann man es ja mal, 70% merken es eh nicht und von den 30%, die es merken, beschwert sich nur jeder 3, maximal.
Ich hoffe nur, dass sich noch ein paar beschwert haben. Den DSW interessiert das zwar, im Gegensatz zur Staatsanwaltschft, gar nicht mal so sehr, aber schaden könnte es auch nicht.
@Thomi501,
was die AGB-Änderung angeht, magst du sogar recht haben, ich habe ja die alten da und sie gerade mal verglichen. Nichts desto trotz sollte ein AGB-Verwender Änderungen immer expliziet aufführen und wenn nur ein Zweifel daran besteht, dass nicht irgendeiner die Änderung als nachteilhaft sehen kann, auf ein Widerrufsrecht hinweisen.
Wenn man aber mal den oder die ersten Posts ansieht, geht es in erster Linie um die nachträgliche Neuberechnung des Guthabens, das bereits in Euro oder wie auch immer geführt wurde.
Das er das ab sofort, besser für ihn, ab dem Ende des Widerspruchsrechts ändern kann, denke ich auch, aber ganz bestimmt nicht nachträglich.
Ach, ein Vertrag besteht nicht nur aus den AGB, die sind normalerweise nur die Erklärung der Einzelheiten.
D.h. man kann Verträgen auch widerprechen, wenn sich wesentliche Dinge geändert haben, die gar nicht in den AGB drin sind.
@Spandy und andere: Scrapbook ist ein feines Plugin für FF, da kann man sich Seiten auf die Platte laden, inkl. Links, ist manchmal einfacher als Screens zu machen.
Das klingt irgendwie verdammt nach:
Probieren kann man es ja mal, 70% merken es eh nicht und von den 30%, die es merken, beschwert sich nur jeder 3, maximal.
Ich hoffe nur, dass sich noch ein paar beschwert haben. Den DSW interessiert das zwar, im Gegensatz zur Staatsanwaltschft, gar nicht mal so sehr, aber schaden könnte es auch nicht.
@Thomi501,
was die AGB-Änderung angeht, magst du sogar recht haben, ich habe ja die alten da und sie gerade mal verglichen. Nichts desto trotz sollte ein AGB-Verwender Änderungen immer expliziet aufführen und wenn nur ein Zweifel daran besteht, dass nicht irgendeiner die Änderung als nachteilhaft sehen kann, auf ein Widerrufsrecht hinweisen.
Wenn man aber mal den oder die ersten Posts ansieht, geht es in erster Linie um die nachträgliche Neuberechnung des Guthabens, das bereits in Euro oder wie auch immer geführt wurde.
Das er das ab sofort, besser für ihn, ab dem Ende des Widerspruchsrechts ändern kann, denke ich auch, aber ganz bestimmt nicht nachträglich.
Ach, ein Vertrag besteht nicht nur aus den AGB, die sind normalerweise nur die Erklärung der Einzelheiten.
D.h. man kann Verträgen auch widerprechen, wenn sich wesentliche Dinge geändert haben, die gar nicht in den AGB drin sind.
@Spandy und andere: Scrapbook ist ein feines Plugin für FF, da kann man sich Seiten auf die Platte laden, inkl. Links, ist manchmal einfacher als Screens zu machen.
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