Alles rechtens bei Mega-ad.de ?

Mir wurde grad mitgeteilt, dass wenn die WBZ oder der DSW ihm Nachteile verschaffen werden sprich Konsequenzen, dann hab ich eine Klage zu erwarten, weil ich ja die meldungen gemacht habe.

Grins,

Keine Sorge, da wird er höchstens ein Lächeln, erstmal von seinem Anwalt, den er sicher gar nicht gefragt hat, ansonsten halt vor Gericht für bekommen.

Ob ein Nachbar mich verklagen kann, wenn ich ihn anzeige, weil er Frau, Kinder und seinen Hund schlägt? :think:
 
Wie ich grade erfahren habe, misst der betreiber mit zweierlei Maß.

Es gibt eine bekannte Paidmailbetreiberin mit der ich vorhin telefoniert habe, die mir sagte, dass bei ihr keinerlei Guthaben verschwunden ist.

Im Gegenteil, ihr Guthaben wurde quasi vermerkt, dann kam der neue Umrechnungskurs und ihr Guthaben wurde auf den alten Stand gebracht.

Eine Auszahlung wurde ihr auch in Aussicht gestellt, was quasi eine Zwangsauszahlung iwäre.

Dies ist aber alles vor der Umstellung des Kurses geschehen und auch ohne Wissen der besagten Betreiberin, dessen Name ich nicht nennen mag.

Stellt sich die Frage, was der Kerl da eigentlich vorhat.
 
Vielleicht hat er bei der Paidmailbetreiberin selbst Account und will sich nicht selber Schaden, daher wurde sie "verschont".

Oder er mag die arme Frau nicht und erhofft sich das wir nun auf sie losgehen weil er sie bevorzugt. Dann hat er sich aber wohl ein bisschen verechnet, so doof sind wir ja auch nicht.
 
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, aber sie selbst wundert sich im nachhinein auch und ist froh, wenn sie ihre Kohle bekommt.
 
Mit 6 Monaten liegt man nicht verkehrt, könnte unter Umständen auch länger sein.

Anbieter, die AGB ändern und nicht auf das Widerrufsrecht und eine Frist hinweisen, haben sich bisher zumindest vor Gericht immer selbst in's Knie gefickt.

Man muss ja nicht unbedingt ein Dipl.Kfm. oder Halbjurist sein, um einen Laden aufzumachen, aber über ein paar Dinge sollte man sich dann doch einfach informieren.

Hallo

Habe da mal eine Frage , in diesen fall geht es ja um eine Währungsumstellung und nicht um ein Kauf, deshalb verstehe ich nicht was das mit Widerufsrecht zutun hat und wie ich gelesen habe in den AGB's hat er nur ein §25 Verändert und das was verändert wurde ist aus meiner sicht gut für die User und nix Negatives zusehen.

Aus meiner sicht habt ihr kein erfolg , wegen des Widerufsrechts, da ihr ja nix gekauft habt.

Ich verstehe diese Diskusion einfach nicht, aus meiner sicht hat der Admin kein Fehler gemacht, 1.) er hat ein Newsletter rechtseitig geschrieben und wenn sollche User die ihr das angreiden die Newsletter nicht lesen bzw. wenn ein Newsletter bei ihnen ankommt Löschen tuen , denn kann der Admin auch nicht zur veranwortung genommen werden.
2.) Wenn diese User den Newsletter gelesen hätten, denn hätten sie die Vergütung anpassen können und denn währe überhaupt nix persiert.

MFG
tommi501
 
Setzen 6 , sorry aber anders kann ich es nicht sagen.

Also ist es vollkommen in Ordnung und legal, dass BEREITS erwirtschaftetes Guthaben quasi unterschlagen wird ja?

Interessant!
 
Wenn der vorletzte das echt Ernst meint kann es nur ein Lemming vom Mega-Ads Admin sein, anders ist sowas nicht zu erklären (Ich glaube nicht das es irgendwo auf unserem Planeten so dumme Menschen gibt die sowas gutheißen)
 
Setzen 6 , sorry aber anders kann ich es nicht sagen.

Also ist es vollkommen in Ordnung und legal, dass BEREITS erwirtschaftetes Guthaben quasi unterschlagen wird ja?

Interessant!

Hallo

Naja er könnte dich Verklagen auf Rufschädigung,natürlich ist das nicht gut gelaufen aber wie ich schon geschrieben habe, wenn du den Newsletter gelesen hättest, ich gehe mal davon aus das du ihn nicht gelesen hast, ist es auch ein stück deine Schuld und nicht seine, ist nur meine Meinung und Rechtsenfinden.

MFG
tommi501
 
@ tommi501

Hast DU denn den Newsletter richtig gelesen, geposten wurde er ja im Beitrag 5?

Eins ist klar daraus zu lesen, dass das bereits beantragte Guthaben nicht von der Anpassung betroffen ist, aber wo steht dass noch auf dem Account befindliches Guthaben mitangepasst wird, was ja bereits umgerechnet wurde ... nirgends, sondern nur künftig erwirtschaftetes Guthaben.

lesen - nachdenken - verstehen ;)

Jetzt kannst dich ja mal fragen wer denn depp ist :p
 
@ tommi501

Hast DU denn den Newsletter richtig gelesen, geposten wurde er ja im Beitrag 5?

Eins ist klar daraus zu lesen, dass das bereits beantragte Guthaben nicht von der Anpassung betroffen ist, aber wo steht dass noch auf dem Account befindliches Guthaben mitangepasst wird, was ja bereits umgerechnet wurde ... nirgends, sondern nur künftig erwirtschaftetes Guthaben.

lesen - nachdenken - verstehen ;)

Jetzt kannst dich ja mal fragen wer denn depp ist :p

Hallo

Natürlich habe den Newsletter gelesen , es ging ja um das Thema Widerufsrecht,aber gut ist in diesen Thread wir ja nur Negativ geschrieben und nicht sachlich Diskutiert und das finde ich sehr schade.

MFG
tommi501
 
Irgendwie scheint aber dein Rechtsempfinden start zu leiden. Zeig mir mal, wo in dem NL der Hinweis zum Widerrufsrecht vorhanden ist.

Zeigs mir einfach bitte mal. Ich erkenne keinen.

Die Sache ist doch ganz einfach, der Betreiber hat den Umrechnungskurs auf bereits vorhandenes Guthaben angewendet, wodurch einfach mal Kohle verschwunden ist, was aber schon erwirtschaftet wurde.

Man hat ja vor der Umstellung des Kures einen Vertrag eingewilligt , der ja im nachhinein stark verändert wurde, also wirkte sich das zum negativen aus und er hat sich gleichzeitig in zig Fällen strafbar gemacht.

Ich hab ja nicht dem neuen Vertrag zugestimmt, sondern die Werbung nach den alten Bedingungen abgebaut. Also steht mir auch das Guthaben zu den alten AGB auch zu.

Weiß nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt.

Es ist einfach eine Unterschlagung des Guthabens. Ferner ist es doch auch so, dass ich hier keine Rufschädigung betreibe , sondern mich an Falten halte und nun kommst du bitte. Sag mir bitte, wo ich seinen Ruf schädige!

Wenn überhaupt schädigt er sich seinen Ruf selbst.
 
Irgendwie scheint aber dein Rechtsempfinden start zu leiden. Zeig mir mal, wo in dem NL der Hinweis zum Widerrufsrecht vorhanden ist.

Zeigs mir einfach bitte mal. Ich erkenne keinen.

Ich glaub wir müssen uns doch jetzt mal unsere rosarote Brille erneuern lassen ... iss grad irgendwo nen Sonderangebot :ugly:
 
Irgendwie scheint aber dein Rechtsempfinden start zu leiden. Zeig mir mal, wo in dem NL der Hinweis zum Widerrufsrecht vorhanden ist.

Zeigs mir einfach bitte mal. Ich erkenne keinen.

Die Sache ist doch ganz einfach, der Betreiber hat den Umrechnungskurs auf bereits vorhandenes Guthaben angewendet, wodurch einfach mal Kohle verschwunden ist, was aber schon erwirtschaftet wurde.

Man hat ja vor der Umstellung des Kures einen Vertrag eingewilligt , der ja im nachhinein stark verändert wurde, also wirkte sich das zum negativen aus und er hat sich gleichzeitig in zig Fällen strafbar gemacht.

Ich hab ja nicht dem neuen Vertrag zugestimmt, sondern die Werbung nach den alten Bedingungen abgebaut. Also steht mir auch das Guthaben zu den alten AGB auch zu.

Weiß nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt.

Es ist einfach eine Unterschlagung des Guthabens. Ferner ist es doch auch so, dass ich hier keine Rufschädigung betreibe , sondern mich an Falten halte und nun kommst du bitte. Sag mir bitte, wo ich seinen Ruf schädige!

Wenn überhaupt schädigt er sich seinen Ruf selbst.

Hallo


Mal eine andere Frage , poste mal den Vertrag denn du mit Mega-ad.de geschlossen hast.?

Bei so einer Umstellung der Währung brauch kein Widerufsrecht anzubieten, weil die User Kaufen ja nix sondern bauen Werbung ab, in einen Punkt gebe ich dir recht , er hätte bei der Umstellung der Währung das Guthaben der User beibehalten mussen.

Denn schreibe auch mal die § die er sich angeblich schuldig gemacht hat.?

So und denn stell dir vor, er findet bei dir beim abbau der Werbung , das bei dir gefakt wird mit sogenannten Klickprogramme, das ist nur mal ein Beispiel und das machen leider sehr viele Klamm User und auch Webmaster von Loseseiten.

MFG
tommi501
 
Hallo

Habe da mal eine Frage , in diesen fall geht es ja um eine Währungsumstellung und nicht um ein Kauf, deshalb verstehe ich nicht was das mit Widerufsrecht zutun hat und wie ich gelesen habe in den AGB's hat er nur ein §25 Verändert und das was verändert wurde ist aus meiner sicht gut für die User und nix Negatives zusehen.

Aus meiner sicht habt ihr kein erfolg , wegen des Widerufsrechts, da ihr ja nix gekauft habt.

Ich verstehe diese Diskusion einfach nicht, aus meiner sicht hat der Admin kein Fehler gemacht, 1.) er hat ein Newsletter rechtseitig geschrieben und wenn sollche User die ihr das angreiden die Newsletter nicht lesen bzw. wenn ein Newsletter bei ihnen ankommt Löschen tuen , denn kann der Admin auch nicht zur veranwortung genommen werden.
2.) Wenn diese User den Newsletter gelesen hätten, denn hätten sie die Vergütung anpassen können und denn währe überhaupt nix persiert.

MFG
tommi501

Kollege, ich schreibe mal langsam, damit du es langsam lesen kannst.

Erstmal geht es um keine "Währungsumstellung," sondern um Rückrechnung bereits erwirtschafter Guthaben, Euroguthaben. Das kommt tatsächlich nach meinem Empfinden einer Unterschlag unheimlich nahe, aber das soll dann mal der DSW oder auch ein Staatsanwalt entscheiden.

Zu den AGB (bitte ohne s und ganz bestimmt nicht mit 's): Er hat in seinem NL

Nicht geschrieben, was er geändert hat.
Nicht auf ein Widerrufsrecht hingewiesen.
Nicht auf eine Frist für den Widerruf hingewiesen.

Wenn sich ein Webbi so dilletantisch verhält, würde ich da sowieso widersprechen.

Und du kannst einen darauf lassen, dass ich da durchkommen würde.

Außerdem würde ich mir seine AGB ganz genau ansehen, die neuen sind auch abmahnfähig, das nur nebenbei.

das was verändert wurde ist aus meiner sicht gut für die User und nix Negatives zusehen.

Aus deiner Sicht mag das so sein, ob das im allgemeinen so gesehen wird, hängt aber nicht von deiner Meinung ab.

Hat er jetzt seine Hiwis hier hergeschickt, hatten wir ja auch schon mal. ;)

Er selbst hat ja anscheinend nicht das, was Olli Kahn immer gefordert hat.
 
Es geht doch nicht um mich? Ich frage dich auch nicht nach deinem Beruf oder deinem Verhältnis zum Webbi?

Keine Sorge, beim DSW sitzen auf jeden Fall Anwälte, die können das sicher beurteilen.
 
Was soll ich es hier noch weiter erklären, wenn man schon die einfachsten Dinge nicht versteht oder nicht verstehen will!?

Soviel Langeweile hab ich dann doch nicht, aber wie Columbus schon sagte, der DSW wird sich da sicher einklinken .
 
@tommi501

Stell Dir mal vor du gehst den ganzen Monat arbeiten
und hast einen Stundenlohn von 10€.
Am ende des monats sagt Dein Chef zu Dir,
Sie bekommen ab jetzt nur noch 0.50€ die Stunde
Rückwirkend ab letzten ersten.
Was machst Du dann?