Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Nö! Du bist bei der Anmeldung einen Vertrag zu ganz bestimmten Bedingungen eingegangen. Wenn dein Vertragspartner diesen Vertrag jetzt ändern will, braucht er dafür deine Zustimmung. Solltest du sie ihm verweigern, kann er den Vertrag zwar kündigen, hebelt damit aber seine Auszahlungsgrenze aus.kann ein Admin je nach Lust und Laune die AGB ändern?
Ist die Mitteilung per NL verschickt worden? Wenn JA, hat er auf das Widerspruchsrecht hingewiesen (gesetzlich 14 Tage)? Ansonsten gilt bis zur Kenntnissnahmekann ein Admin je nach Lust und Laune die AGB ändern?
Sind zwar ein paar Seiten, aber lese dir mal den Thread über Dresden-Mails durch, dann weißt schon was du zu machen hast![]()
Doch, du solltest auf jeden Fall eine Mail senden. Hatte auch mal gegen eine AGB Widerspruch erhoben, wo die AZG erhöht wurde. Gleichzeitig hatte ich den Vorschlag gemacht, nach der alten weiter geführt zu werden. Darauf ist der Webmaster auch sofort eingangen.Ich habe den Admin in der Shoutbox auch angefragt deswegen was die AGB Änderung angeht, antwort habe ich keine erhalten also habe ich auch keine Mail geschrieben, da wird wohl auch nix kommen.
Sicher geht es nicht um ein paar Cent, aber dennoch um das Prinzip selbst.Es geht mir nicht um die zusammen 60 cent, doch leider habe ich das des öfteren schon erlebt, hast paar Euros zusammen und plötzlich erscheint ein Newsletter von wegen AGB Änderung.
Ja klar kannst dein Acc. einfach löschen, damit tust doch dem Webbie sicher einen großen Gefallen.Ich hatte auch mal einen Mailer angeschrieben, dass ich Einspruch erhebe, aber darauf ist man nicht eingegangen, es hiess wenn man nicht einverstanden ist, kann man den Account löschen und jegliches Guthaben verfällt.
Das sollte man niemals einfach tun, schliesslich ist es ja dein Guthaben.Dieser hier müßte jetzt klappen, hatte einen Fehler, sorryDer Link funzt nicht, werde mal danach suchen, nochmals danke
Doch, du solltest auf jeden Fall eine Mail senden. Hatte auch mal gegen eine AGB Widerspruch erhoben, wo die AZG erhöht wurde. Gleichzeitig hatte ich den Vorschlag gemacht, nach der alten weiter geführt zu werden. Darauf ist der Webmaster auch sofort eingangen.
Dieser hier müßte jetzt klappen, hatte einen Fehler, sorry
Buerokratie fuer ein paar Cent? dresden-mails
Ist die Mitteilung per NL verschickt worden? Wenn JA, hat er auf das Widerspruchsrecht hingewiesen (gesetzlich 14 Tage)? Ansonsten gilt bis zur Kenntnissnahme
In jedem Fall hast du ein Recht auf Widerspruch und das Sonderkündigungsrecht dann in Anspruch nehmen. In dem Fall muss er auszahlen.
Sind zwar ein paar Seiten, aber lese dir mal den Thread über Dresden-Mails durch, dann weißt schon was du zu machen hast![]()
Hab ich was vom allg. Sonderkündigungsrecht geschrieben ... neinkatrawi lern es endlich und verunsichere nicht so die Leute. Es gibt kein allg. Sonderkündigungsrecht.
Hab ich was davon geschrieben, wer die Sonderkündigung ausspricht ... nein
In jedem Fall hast du ein Recht auf Widerspruch und das Sonderkündigungsrecht dann in Anspruch nehmen.
Kann er nicht, weil es kein Sonderkündigungsrecht gibt.
Quelle: Deutsche AnwalthotlineEin Vertragsverhältnis kann in der Regel durch die Kündigung einer der vertragsschließenden Parteien gekündigt, also zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden.
Es gibt jedoch Situationen, in denen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen die Kündigung nur durch eine Seite oder gar nicht gestattet sein kann.
In diesen Sondersituationen wiederum gibt es vereinzelt Möglichkeiten, durch ein Sonderkündigungsrecht das Vertragsverhältnis dennoch zu beenden. Voraussetzung für ein solches Sonderkündigungsrecht ist fast immer das Vorliegen einer unvorhergesehenen, atypischen Situation, mit der zumindest eine der Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht gerechnet hat.
"Da steht auch klar und deutlich, das ich widersprechen kann"
Hoellen-Mailer.de behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen / vertragliche Regelungen bei Bedarf jederzeit zu ändern.
Alle Änderungen und Erweiterungen werden dem Teilnehmer per Newsletter und/oder E-Mail mitgeteilt. Sollte das Mitglied mit Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen / vertraglichen Regelungen nicht einverstanden sein, muss es innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten per E-Mail widersprechen oder seine Mitgliedschaft kündigen.
schreib doch zurück,![]()
....
Mfg
admin
P.S.
In den AGB`s steht klar und deutlich das die AgB`s von mir angepast werden können.
[/I]
Toll...![]()