AGB Änderungen

strega

Well-known member
9 April 2007
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Hallo allerseits

kann ein Admin je nach Lust und Laune die AGB ändern?

Tom the cat alias Thomas Merling der queen & hoellen-mailer betreibt hat die Auszahlungsgrenze von 1.00 Euro auf 5.00 Euro erhöht.

lg strega
 
kann ein Admin je nach Lust und Laune die AGB ändern?
Nö! Du bist bei der Anmeldung einen Vertrag zu ganz bestimmten Bedingungen eingegangen. Wenn dein Vertragspartner diesen Vertrag jetzt ändern will, braucht er dafür deine Zustimmung. Solltest du sie ihm verweigern, kann er den Vertrag zwar kündigen, hebelt damit aber seine Auszahlungsgrenze aus.
Soll heißen, wenn du der AGB-Änderung widersprichst, kann er dich zwar rauswerfen, muss dir dann aber dein Guthaben - unabhängig von irgendeiner Auszahlungsgrenze - auszahlen.
 
kann ein Admin je nach Lust und Laune die AGB ändern?
Ist die Mitteilung per NL verschickt worden? Wenn JA, hat er auf das Widerspruchsrecht hingewiesen (gesetzlich 14 Tage)? Ansonsten gilt bis zur Kenntnissnahme :mrgreen:

In jedem Fall hast du ein Recht auf Widerspruch und das Sonderkündigungsrecht dann in Anspruch nehmen. In dem Fall muss er auszahlen.

Sind zwar ein paar Seiten, aber lese dir mal den Thread über Dresden-Mails durch, dann weißt schon was du zu machen hast ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke euch

Im Newsletter steht nix von einem Widerspruch. Lediglich *Deswegen eine Bitte an alles: Beantragt die Auszahlungen bitte ab 5 € die Auszahlungen werden GARANTIERT erledigt, weil genügend Kapital im Mailer vorhanden ist. Bei den Auszahlungen ab 5 € werde ich auch die Klickrate auf 80% auszahlen.*

Ich habe den Admin in der Shoutbox auch angefragt deswegen was die AGB Änderung angeht, antwort habe ich keine erhalten also habe ich auch keine Mail geschrieben, da wird wohl auch nix kommen.

Es geht mir nicht um die zusammen 60 cent, doch leider habe ich das des öfteren schon erlebt, hast paar Euros zusammen und plötzlich erscheint ein Newsletter von wegen AGB Änderung.
Ich hatte auch mal einen Mailer angeschrieben, dass ich Einspruch erhebe, aber darauf ist man nicht eingegangen, es hiess wenn man nicht einverstanden ist, kann man den Account löschen und jegliches Guthaben verfällt.

Darum habe ich hier auch mal nachgefragt.
Dann werde ich mich wohl abmelden.

Nochmals danke euch.

lg strega

Sind zwar ein paar Seiten, aber lese dir mal den Thread über Dresden-Mails durch, dann weißt schon was du zu machen hast ;)

Der Link funzt nicht, werde mal danach suchen, nochmals danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den Admin in der Shoutbox auch angefragt deswegen was die AGB Änderung angeht, antwort habe ich keine erhalten also habe ich auch keine Mail geschrieben, da wird wohl auch nix kommen.
Doch, du solltest auf jeden Fall eine Mail senden. Hatte auch mal gegen eine AGB Widerspruch erhoben, wo die AZG erhöht wurde. Gleichzeitig hatte ich den Vorschlag gemacht, nach der alten weiter geführt zu werden. Darauf ist der Webmaster auch sofort eingangen.

Es geht mir nicht um die zusammen 60 cent, doch leider habe ich das des öfteren schon erlebt, hast paar Euros zusammen und plötzlich erscheint ein Newsletter von wegen AGB Änderung.
Sicher geht es nicht um ein paar Cent, aber dennoch um das Prinzip selbst.

Ich hatte auch mal einen Mailer angeschrieben, dass ich Einspruch erhebe, aber darauf ist man nicht eingegangen, es hiess wenn man nicht einverstanden ist, kann man den Account löschen und jegliches Guthaben verfällt.
Ja klar kannst dein Acc. einfach löschen, damit tust doch dem Webbie sicher einen großen Gefallen. :ugly: Das sollte man niemals einfach tun, schliesslich ist es ja dein Guthaben.

Der Link funzt nicht, werde mal danach suchen, nochmals danke
Dieser hier müßte jetzt klappen, hatte einen Fehler, sorry
Buerokratie fuer ein paar Cent? dresden-mails
 
Doch, du solltest auf jeden Fall eine Mail senden. Hatte auch mal gegen eine AGB Widerspruch erhoben, wo die AZG erhöht wurde. Gleichzeitig hatte ich den Vorschlag gemacht, nach der alten weiter geführt zu werden. Darauf ist der Webmaster auch sofort eingangen.


ok danke ich habe jetzt eine Mail geschrieben, mal schauen wann und ob überhaupt eine Antwort kommt.


Dieser hier müßte jetzt klappen, hatte einen Fehler, sorry
Buerokratie fuer ein paar Cent? dresden-mails

Danke Dir nochmals
 
Ist die Mitteilung per NL verschickt worden? Wenn JA, hat er auf das Widerspruchsrecht hingewiesen (gesetzlich 14 Tage)? Ansonsten gilt bis zur Kenntnissnahme :mrgreen:

In jedem Fall hast du ein Recht auf Widerspruch und das Sonderkündigungsrecht dann in Anspruch nehmen. In dem Fall muss er auszahlen.

Sind zwar ein paar Seiten, aber lese dir mal den Thread über Dresden-Mails durch, dann weißt schon was du zu machen hast ;)

katrawi lern es endlich und verunsichere nicht so die Leute. Es gibt kein allg. Sonderkündigungsrecht.

marac hat es ganz richtig erklärt wie es geht.

Aber es gibt kein Sonderkündigunsrecht. Nein Nein und Nein.
 
Jain,

er hat es fast richtig erklärt.

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es von Seiten der User nicht.

Aber der User hat das Recht, den neuen AGB zu widersprechen.

Dies muss er aber aktiv tun.

Falls er nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde, was fast kein Webbi macht und sich damit selbst ins Knie fickt, gilt eine Frist von mind. 6 Monaten ab Kenntnissnahme, ansonsten gelten 14 Tage als üblich.

Üblich daher, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

Dann hat der Webbi aber das Recht zu eine a.o. Kündigung mit Auszahlung, oder er lässt den Vertrag zu den alten Bedingungen laufen.

Die allseits beliebte Klausel, "meld dich ab, falls es dir nicht passt" können sich die Verwender bestenfalls in die Haare schmieren.
 
Kann er nicht, weil es kein Sonderkündigungsrecht gibt.

Aha, na dann lies mal bitte ...
Ein Vertragsverhältnis kann in der Regel durch die Kündigung einer der vertragsschließenden Parteien gekündigt, also zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden.

Es gibt jedoch Situationen, in denen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen die Kündigung nur durch eine Seite oder gar nicht gestattet sein kann.

In diesen Sondersituationen wiederum gibt es vereinzelt Möglichkeiten, durch ein Sonderkündigungsrecht das Vertragsverhältnis dennoch zu beenden. Voraussetzung für ein solches Sonderkündigungsrecht ist fast immer das Vorliegen einer unvorhergesehenen, atypischen Situation, mit der zumindest eine der Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht gerechnet hat.
Quelle: Deutsche Anwalthotline

Dies wäre dann wohl zutreffend ;)
 
Aha, na dann lies mal bitte ...

Quelle: Deutsche Anwalthotline

Dies wäre dann wohl zutreffend ;)

Nein ist nicht zu treffend. Außerdem steht dort auch "vereinzelt"

Ich würde mal behaupten § 314 BGB wäre zutreffend oder § 313 BGB;)

Aber du weißt es ja scheinbar eh besser.
Ämm wieso nimmst du eigentlich den Link aus dem Arbeitsrecht? Ich glaub kaum das es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wie auch immer ich danke euch allen.

Ich habe soeben Antwort erhalten.
Also erstens schreibe ich ja MFG User strega und als Antwort erhalte ich folgende Antwort:
Bitte um mitteilung der Usernamen vom Hoellen und queenmailer, so ist eine bearbeitung nicht Möglich.


Mfg


admin
P.S.
In den AGB`s steht klar und deutlich das die AgB`s von mir angepast werden können.

Toll...:-?
 
schreib doch zurück,
"Da steht auch klar und deutlich, das ich widersprechen kann"
:mrgreen:


Hoellen-Mailer.de behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen / vertragliche Regelungen bei Bedarf jederzeit zu ändern.

Alle Änderungen und Erweiterungen werden dem Teilnehmer per Newsletter und/oder E-Mail mitgeteilt. Sollte das Mitglied mit Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen / vertraglichen Regelungen nicht einverstanden sein, muss es innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten per E-Mail widersprechen oder seine Mitgliedschaft kündigen.
 
@ ewin

Ok, bin durch Googeln auf den Link gekommen und war zunächst nicht auf der Seite selbst ersichtlich, dass es sich dabei ums Arbeitsrecht dreht. Erst nach nochmaligen Aufruf anhand des Links.

Lass mich aber dennoch gerne belehren ;)

Fakt ist aber doch und darum geht es hier, dass Widerspruch eingelegt werden kann, wie es in der AGB schon bereits steht.

Was letztendlich aus dem Widerspruch wird und was der Admin daraus macht, wird sich noch zeigen. Er kann kündigen und auszahlen, oder aber auch unter den alten Bedingungen strega weiterführen ... sofern er umgänglich ist.
 
@ewin,

ein a.o. Kündigungsrecht nach dem 313, evtl. auch 314er kann durchaus bestehen, ist es doch ein Unterschied, ob die AZG innerhalb von einem oder von
5 Jahren erreicht werden kann. :roll: So alt wird in D. fast keine Kuh und auch nur wenige P4 Dienste.

Aber ein Widerspruch gegen die neuen AGB ist natürlich viel eindeutiger gesetzlich geregelt und daher immer zu verwenden.

Ich halte katrawi für durchaus lernfähig und auch willig. Das willig ist ja besonders wichtig. ;)

P.S.:
Witzig ist ja, dass der Webbi seine eigenen AGB, die mir auch bekannt vorkommen, nicht zu kennen scheint.