AGB Änderungen

Wenn ein Webmaster seine AGB ändert und du nicht damit einverstanden bist, kann du innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Solltest du widersprechen, muss der Webmaster dich sofort auszahlen, egal was für ein Betrag da auf dem Konto steht. Auch wenn es nur 1 Cent ist!

Anschließend muss er deinen Account löschen.
 
Solltest du widersprechen, muss der Webmaster dich sofort auszahlen, egal was für ein Betrag da auf dem Konto steht. Auch wenn es nur 1 Cent ist!

Anschließend muss er deinen Account löschen.
Das stimmt so auch nicht. Theoretisch könnte der Webmaster mit dir auch einen "eigenen" Vertrag machen, in dem eben eigene Bedingungen gelten (z.B. die aus den alten AGB, oder ganz eigene individuell vereinbarte). Einen Automatismus zur Vertragsauflösung gibt es nicht.
Wenn der Webbi und sein User sich nicht auf neue Vertragsbedingungen einigen können (weil z.B. der Webbi auf den neuen AGB besteht, der User sie aber nicht akzeptieren will), kann der Webbi den Vertrag kündigen, dann allerdings muss er dem User unabhängig von einer Auszahlungsgrenze seine Kohle auch zukommen lassen...
 
Das stimmt so auch nicht. Theoretisch könnte der Webmaster mit dir auch einen "eigenen" Vertrag machen, in dem eben eigene Bedingungen gelten (z.B. die aus den alten AGB, oder ganz eigene individuell vereinbarte). Einen Automatismus zur Vertragsauflösung gibt es nicht.
Wenn der Webbi und sein User sich nicht auf neue Vertragsbedingungen einigen können (weil z.B. der Webbi auf den neuen AGB besteht, der User sie aber nicht akzeptieren will), kann der Webbi den Vertrag kündigen, dann allerdings muss er dem User unabhängig von einer Auszahlungsgrenze seine Kohle auch zukommen lassen...

Ui jetzt stell Dir mal vor er *müsste* das mit einigen machen.
Ich denke das macht er nicht, ausser es haben sich einige bei ihm gemeldet, beschwert und er belässt es so wie es war.
Also bisher habe ich noch nichts gehört.
 
Ui jetzt stell Dir mal vor er *müsste* das mit einigen machen.
Ich denke das macht er nicht, ausser es haben sich einige bei ihm gemeldet, beschwert und er belässt es so wie es war.
Also bisher habe ich noch nichts gehört.
Es ist durchaus machbar und das hab ich doch hier schon im Beitrag # 6 + 17 erwähnt ... wo eine Wille, da auch ein Weg ;)
 
Moin,

ich denke, gerade bei der AZG ist das auch vom Script her kein großes Problem, für einige User andere Regeln einzubauen. Das man sieht es ja auch bei einigen Diensten, bei denen man Geld zahlen muss, um dann früher ausgezahlt zu werden. 8O

Und wie viele widersprechen schon auf AGB Änderungen?
 
Wenn der Webbi und sein User sich nicht auf neue Vertragsbedingungen einigen können ...
Naja kommt drauf an. Wenn z.B. eine Klausel nur umformuliert wurde aber noch die exakt gleiche Bedeutung hat, dann stellt das keine "nicht zu erwartende Benachteiligung des Vertragspartners" dar. IMHO wäre in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht anwendbar. Zumindest nicht mit Auszahlung unter der AZ-Grenze. Natürlich kann der User dann trotzdem einfach kündigen - kann er ja aber so oder so.

Klar, wenn ich sage "AZ-Grenze jetzt 20€ statt 5€" dann ist das keine Frage und der Webbie muss bei Kündigung auszahlen.
 
Naja kommt drauf an. Wenn z.B. eine Klausel nur umformuliert wurde aber noch die exakt gleiche Bedeutung hat, dann stellt das keine "nicht zu erwartende Benachteiligung des Vertragspartners" dar.

Es soll ab und zu auch den Fall geben, dass die AGB zum "Vorteil" der Mitglieder geändert werden. Ist aber eher die Ausnahme. 8)

IMHO wäre in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht anwendbar.

Wie schon mehrfach erwähnt: Ein Sonderkündigungsrecht des Users gibt es nun wirklich nur ausnahmsweise, etwa bei schweren Vertragsverstössen seitens des Betreibers.

Ansonsten bleibt es stets allein beim Widerspruchsrecht des Users. ;)

Zumindest nicht mit Auszahlung unter der AZ-Grenze. Natürlich kann der User dann trotzdem einfach kündigen - kann er ja aber so oder so.

Aber eventuell hat der User dennoch einen Anspruch auf das Geld. Nur weil der User den Vertrag kündigt, kann nicht einfach so sein Anspruch auf die Gegenleistung für eine seinerseits bereits erbrachte Leistung entfallen.

Gehen wir mal von folgendem Fall aus: Ich meld mich bei nem Paid4-Dienst an, ohne zu wissen, was der so monatlich umrechnet. Jetzt stell ich nach 6 Monaten fest, dass ich ca. 5 1/2 Jahre bräuchte, um die AZG zu erreichen. Kann der Webbi in dem Fall, weil ich das Erreichen der AZG erst nach so langer Zeit erwarten kann, einfach das Geld, das ich in den 6 Monaten verdient hab, für sich behalten?

Das sollte man mal ausführlicher diskutieren. ;)
 
Moin Großer,

ich hätte noch etwas anderes zu diskutieren, passt zwar nicht hier rein, ist aber auch interessant.

Wie sieht denn folgendes Szenario aus:

Webbine verkauft Dienst mit Guthaben, teilweise auch offenen Auszahlungen.

Neuer Webbi meldet sich nicht, zahlt nicht, schickt evtl. keine mails, wobei letzteres nicht relevant sein sollte.

Kann man Geld von der ehemaligen Eigentümerin einfordern?
Nur für die AZ, die noch bei ihr gestellt wurden oder auch
für Guthaben?

Wie sieht es aus, wenn der neue Webbi sich tatsächlich nur die Eier krault und den Dienst nicht fortführt?

Kündigung gemäß § 313? An wen? Nur an den neuen Webbi?

Ich denke, das kann für einige von Interesse sein.

Ich habe mich da vor über einem Jahr mal rein gelesen, aber die Hälfte schon wieder vergessen, du weißt ja, das Alter.

Vielleicht weißt du es aus dem Stehgreif? Wenn´s zu kompliziert wird, gerne per PN. Ich habe da noch etwas im Gedächtnis, dass es lt. HGB auch auf die Gesellschaftsform bzw. darauf ankommt, ob ein Eintrag im HR vorliegt?
 
Ich versuchs mal, schnell zu beantworten, zumindest teilweise; auch wenn das, was ich schreib, nicht rechtsverbindlich ist. ;)

Webbine verkauft Dienst mit Guthaben, teilweise auch offenen Auszahlungen.

Neuer Webbi meldet sich nicht, zahlt nicht, schickt evtl. keine mails, wobei letzteres nicht relevant sein sollte.

Kann man Geld von der ehemaligen Eigentümerin einfordern?

Natürlich kann ich vom alten Webbi mein Geld verlangen, schließlich hab ich einen Vertrag mit ihm und nicht mit dem neuen Webbi. Das dürfte ausnahmsweise dann nicht gelten, wenn ich positiv bestätigt habe, dass ich mit der Übernahme einverstanden bin. Dafür müsste man mir aber nachweisen, dass ich die Dienstübernahme zur Kenntnis genommen hab; ein Newsletter reicht da wohl nicht.

Nur für die AZ, die noch bei ihr gestellt wurden oder auch
für Guthaben?

Wenn die Frist in den AGB verstrichen ist, kann ich natürlich das gesamte Guthaben einfordern, nicht nur das, was zur AZ gestellt ist.

Wie sieht es aus, wenn der neue Webbi sich tatsächlich nur die Eier krault und den Dienst nicht fortführt?

Dann gilt natürlich erst recht, was ich grad geschrieben hab. Es kann nicht sein, dass der User (nennen wir ihn doch einfach mal "Verbraucher") keinerlei Handhabe hat, wenn ein Webbi mal mir nichts Dir nichts seinen Dienst an wen anders verkauft, über dessen Seriösität sich der User vorab nicht schlau machen kann. ;)

Kündigung gemäß § 313? An wen? Nur an den neuen Webbi?

Ich würd spontan eher mal in § 323 BGB nachschauen. ;)
Die Kündigung kann man in einem solchen Fall sicherlich an beide schicken. Gerade, wenn man die Erfahrung gemacht hat, dass der neue Webbi einen "ignoriert".

Ich habe mich da vor über einem Jahr mal rein gelesen, aber die Hälfte schon wieder vergessen, du weißt ja, das Alter.

Da ich selbt doch noch so jung und knackig bin, kann ich nur erahnen, was Du meinst. :mrgreen:

Vielleicht weißt du es aus dem Stehgreif? Wenn´s zu kompliziert wird, gerne per PN. Ich habe da noch etwas im Gedächtnis, dass es lt. HGB auch auf die Gesellschaftsform bzw. darauf ankommt, ob ein Eintrag im HR vorliegt?

Da kommen wir dann wirklich in "problematische" Bereiche. Was ich oben geschrieben hab, gilt in erster Linie für den Regelfall des Ein-Mann/Frau-Unternehmens; wichtig wäre auf jeden Fall, dass man (wenn das HGB überhaupt Anwendung findet, etwa wenn beide Parteien "Kaufleute" sind) dem Betriebsübergang widerspricht. 8)
 
Vielen Dank, so in ähnlich hatte ich mir das auch gedacht, aber wenn einem das Gedächtnis so langsam verlässt, fragt man halt lieber noch mal nach. :biggrin:

Es gab überhaupt keine Mitteilung, weder von der Alten, noch von dem neuen Webbi!

Das hat ein User nur herausgefunden, als er mal wieder in's Impressum geschaut hat.

Das HGB dürfte wirklich nicht in Betracht kommen, also lassen wir mal die komplizierten Fallstudien weg.

Warum fangen solche Leute so oft mit K an? :think:

Da habe ich noch einen Nachschlag, aber dafür gönne ich mir einen eigenen Fred.

P.S.:
Der § 323 BGB gefällt mir irgendwie.
 
Zuletzt bearbeitet:
so, die Festtage sind vorbei, den Admin hab ich ab und zu on gesehen, ein Newsletter kam heute auch von ihm aber null Reaktion auf meine zweite Mail.
Mehr kann ich doch wirklich nicht machen als mich abmelden und von diesen beiden Mailer abzuraten?!? Für mich gehören queen-mailer & hoellen-mailer def. auf die Blackliste!
 
Mehr kann ich doch wirklich nicht machen als mich abmelden
Genau davon leben doch die unseriösen Mailer: Möglichst viele User klicken viele Mails, melden sich aber vor Erreichen der AZG ab und lassen ihr Guthaben verfallen, weil es ja "nur ein paar Cent" sind...
Der korrekte Weg wurde hier jetzt schon ein paar mal beschrieben. Nur so - indem möglichst jeder User auf seine "paar Cent" besteht - können die schwarzen Schafe eingedämmt werden.
 
so, die Festtage sind vorbei, den Admin hab ich ab und zu on gesehen, ein Newsletter kam heute auch von ihm aber null Reaktion auf meine zweite Mail.
Mehr kann ich doch wirklich nicht machen als mich abmelden und von diesen beiden Mailer abzuraten?!? Für mich gehören queen-mailer & hoellen-mailer def. auf die Blackliste!

strega, wenn du den deinen widerspruch geltend gemacht hast und er hat dich noch nicht ausgezahlt, setze ihm eine Frist. Sollte er innerhalb dieser Frist nicht zahlen erwähnst du das Wort "Mahnbescheid" da schrumpeln bei 90% der Webbis die Eier auf Erbsengröße. Teile ihm noch mit das aus den 60 Cent dann ganz schnell 10-15 Euro werden können und die Dinger werden sogar knallhart wie ne Erbse. ;)

@ Tiger, Columbus, Ewin,krawati ich liebe eure Diskussionen, die werden ja immer seltener hier nur geholfen ham die strega wenig. Stellenweise ging es ja darum wer fetter schreibt hat Recht.

Grüssle. 8)
 
Der korrekte Weg wurde hier jetzt schon ein paar mal beschrieben. Nur so - indem möglichst jeder User auf seine "paar Cent" besteht - können die schwarzen Schafe eingedämmt werden.

Ja schön und gut aber kann ja nix erzwingen wenn der nicht schreibt kann ich ja nichts daran ändern.


strega, wenn du den deinen widerspruch geltend gemacht hast und er hat dich noch nicht ausgezahlt, setze ihm eine Frist. Sollte er innerhalb dieser Frist nicht zahlen erwähnst du das Wort "Mahnbescheid" da schrumpeln bei 90% der Webbis die Eier auf Erbsengröße. Teile ihm noch mit das aus den 60 Cent dann ganz schnell 10-15 Euro werden können und die Dinger werden sogar knallhart wie ne Erbse. ;)

@ Tiger, Columbus, Ewin,krawati ich liebe eure Diskussionen, die werden ja immer seltener hier nur geholfen ham die strega wenig. Stellenweise ging es ja darum wer fetter schreibt hat Recht.

Grüssle. 8)
Vielen lieben Dank, ich versuchs hiermit nochmals.

Grüessli
 
@Nebel,

in solchen Fällen kann man nur Hilfe zur Selbsthilfe geben.

@Strega,

hast du in deiner ersten Mail schon widersprochen? Falls ja, hat er ja reagiert, hat also den Widerspruch empfangen.

Damit gelten für dich die alten AGB oder er kündigt dir, mit Auszahlung.

Wenn er dir etwas anderes erzählen will, leite den kompletten mailverkehr an den

www.dsw-schutzverband.de

Er wäre danach froh, wenn er nicht gezickt hätte, glaube mir.
 
Ich

bekomme Reaktionen.. aber was für welche...
Ich kann hier die mal reinposten. Auch meine Scrrenshots wenn gewünscht
 
siehe Beitrag weiter unten, kleines Missgeschick passiert, sorry
 
Zuletzt bearbeitet:
strega, wenn du den deinen widerspruch geltend gemacht hast und er hat dich noch nicht ausgezahlt, setze ihm eine Frist. Sollte er innerhalb dieser Frist nicht zahlen erwähnst du das Wort "Mahnbescheid" da schrumpeln bei 90% der Webbis die Eier auf Erbsengröße. Teile ihm noch mit das aus den 60 Cent dann ganz schnell 10-15 Euro werden können und die Dinger werden sogar knallhart wie ne Erbse. ;)
Grüssle. 8)
So wie's aussieht hat ihn das sogar kalt gelassen, er gehört wohl nicht zu den 90% der Webbies die schrumpeln, bisher jedenfalls nicht.

@Strega,

hast du in deiner ersten Mail schon widersprochen? Falls ja, hat er ja reagiert, hat also den Widerspruch empfangen.

Damit gelten für dich die alten AGB oder er kündigt dir, mit Auszahlung.

Jaaa, schon etwa 3 Mails sind raus. Im ersten fragte er nach meinem Usernamen obwohl ich diesen mitgeteilt hatte und dann kam nichts mehr.

Also im ersten Mail hatte ich ja geschrieben MFG User strega
und als Antwort erhalte ich folgende Antwort:
Bitte um mitteilung der Usernamen vom Hoellen und queenmailer, so ist eine bearbeitung nicht Möglich.
Mfg

admin
P.S.
In den AGB`s steht klar und deutlich das die AgB`s von mir angepast werden können.

Und darauf habe ich natürlich wieder zurückgeschrieben was das Wiederrufssrecht betrifft laut AGB und ^seither nie wieder eine Antwort erhalten.


Wenn er dir etwas anderes erzählen will, leite den kompletten mailverkehr an den

www.dsw-schutzverband.de

Er wäre danach froh, wenn er nicht gezickt hätte, glaube mir.
Musstest Du schon mal davon Gebrauch machen?
Ich frage weil ich aus der Schweiz bin und was von Mitgliederbeitrag gelesen habe.